Schmähungen Unter dieser Überschrift möchte ich Beispiele der halachischen Gesetze erörtern, deren wichtigste Absicht nicht so sehr darin besteht, bestimmte gegen Nichtjuden gerichtete Diskriminierungen vorzuschreiben, als vielmehr Verachtung und Haß gegenüber Nichtjuden zu vertiefen. Demgemäß beschränke ich mich in diesem Abschnitt nicht auf das Zitieren aus den maßgeblichsten halachischen Quellen (wie ich es bisher getan habe), sondern berücksichtige auch einige weniger grundlegende Werke, die im religiösen Unterricht weite Verbreitung gefunden haben. Beginnen wir mit dem Text einiger liturgischer Gebete. In den ersten Abschnitten des täglichen Morgengebets preist jeder fromme Jude Gott dafür, ihn nicht zu einem Nichtjuden gemacht zu haben. Der Schlußteil des täglichen Gebets (der auch im feierlichsten Teil des Gottesdienstes am Neujahrstag und zu Jom Kippur verwendet wird), beginnt mit der Aussage: "Wir müssen den Herrn für alles preisen,... uns nicht wie die anderen Völker [aller] Länder gemacht zu haben,... denn sie verbeugen sich vor der Eitelkeit und Nichtswürdigkeit und beten zu einem Gott, der nicht hilft." Während Zensoren den letzten Satzteil aus den Gebetsbüchern strichen, wurde er im östlichen Europa mündlich weitergegeben und steht wieder in vielen in Israel gedruckten Gebetsbüchern. Der wichtigste Abschnitt des Wochentagsgebetes, das "Achtzehngebet" enthält einen speziellen Fluch, der sich ursprünglich gegen Christen, zum Christentum konvertierte Juden und andere jüdische Häretiker richtete: "Und mögen die Abtrünnigen keine Hoffnung haben und die Christen sofort zugrundegehen". Diese Formel geht auf das Ende des 1. Jahrhunderts zurück, als die Christen noch eine kleine, verfolgte Sekte waren. Einige Zeit vor dem 14. Jahrhundert wurde sie abgeschwächt in "Und mögen die Abtrünnigen keine Hoffnung haben und alle Häretiker sofort zugrunde gehen" und nach zusätzlichem Druck in "Und mögen die Denunzianten keine Hoffnung haben und alle Häretiker sofort zugrunde gehen" geändert. Nach der Gründung Israels kehrte sich der Prozeß um, und viele neu gedruckte Gebetsbücher enthielten wieder die zweite Formel, die auch viele Lehrer in religiösen israelischen Schulen vorschreiben. Nach 1967 übernahmen viele dem Gusch Emunim nahestehenden Gemeinden wieder die erste Version (bis dahin nur verbal und nicht in gedruckter Form) und beten heute täglích, daß die Christen "sofort untergehen mögen". Diese Umkehrung erfolgte in der Zeit, als die Katholische Kirche (unter Papst Johannes XXIII.) aus der Karfreitagsliturgie ein Gebet entfernte, in dem Gott darum gebeten wurde, sich der Juden, Häretiker usw. zu erbarmen. Von diesem Gebet behaupteten die meisten jüdischen Führer, es sei beleidigend oder sogar antisemitisch. Neben den festen Tagesgebeten muß ein frommer Jude bei verschiedenen (guten oder schlechten) Anlässen kurze Segenssprüche aufsagen (wenn er z.B. ein neues Kleidungsstück anzieht, zum ersten Mal im jeweiligen Jahr erhältliche Früchte ißt, starke Blitze sieht, schlechte Neuigkeiten erfährt usw.). Einige dieser Situationsgebete sollen Haß und Verachtung gegenüber allen Nichtjuden verstärken. Im Kapitel II ("II Vorurteile und Verfälschungen") erwähnte ich schon die Vorschrift, nach der ein Jude angesichts eines nichtjüdischen Friedhofs einen Fluch aussprechen muß, aber Gott zu preisen hat, wenn er einen jüdischen Friedhof sieht. Eine ähnliche Vorschrift gilt für die Lebenden. Sieht ein frommer Jude eine große jüdische Menschenansammlung, muß er Gott loben, aber einen Fluch aussprechen, wenn er eine große Ansammlung nichtjüdischer Menschen bemerkt. Auch Gebäude bilden keine Ausnahme. Der Talmud schreibt vor, daß ein Jude, der an einer bewohnten nichtjüdischen Wohnung vorbeigeht, dort um deren Zerstörung bitten muß. Liegt das Gebäude dagegen in Trümmern, hat er dem Rachegott zu danken; natürlich gelten umgekehrte Vorschriften für jüdische Häuser. Diese Vorschrift konnten jüdische Bauern, die in eigenen Dörfern oder in kleinen städtischen Gemeinden in reinjüdischen Stadtbezirken und Stadtvierteln lebten, leicht einhalten. Unter den Bedingungen des klassischen Judaismus ließ sie sich jedoch immer schwerer handhaben und beschränkte sich daher auf die Kirchen und Gotteshäuser anderer Religionen (mit Ausnahme des Islam). Und in diesem Zusammenhang erfuhr sie eine Verstärkung durch die Bräuche. Es wurde nämlich üblich, angesichts einer Kirche oder eines Kreuzes (in der Regel dreimal) auszuspucken, und zwar als Verfeinerung der zwingend vorgeschriebenen Formel des Bedauerns. Mitunter wurden auch beschimpfende biblische Verse hinzugefügt. Es gibt ferner eine Reihe von Vorschriften, die jeden Ausdruck des Lobes für Nichtjuden oder ihrer Taten verbieten, es sei denn, solch ein Lob schließt stillschweigend eine noch höhere Preisung der Juden und jüdischer Dinge ein. Diese Vorschrift beachten noch heute die orthodoxen Juden. So rühmte z. B. der Schriftsteller Agnon nach seiner Rückkehr aus Stockholm, wo er den Nobelpreis für Literatur erhalten hatte, im israelischen Rundfunk die Schwedische Akademie, fügte aber noch schnell hinzu: "Ich habe nicht vergessen, daß es verboten ist, Nichtjuden zu loben. Für mein Lob gibt es jedoch einen besonderen Grund" - d.h., daß ein Jude den Preis erhielt. Desgleichen ist es verboten, an irgendwelchen Volksfesten von Nichtjuden teilzunehmen, es sei denn, die Verweigerung einer solchen Teilnahme könnte "Feindschaft" gegen die Juden hervorrufen. In diesem Falle ist eine "minimale" Anteilnahme erlaubt. Neben den bisher erwähnten Regeln gibt es noch andere, die menschliche Freundschaft zwischen Juden und Nichtjuden verhindern sollen. Ich möchte hier nur zwei Beispiele anführen: Die Vorschriften bezüglich des "Trankopferweins" und die Vorschrift über die Zubereitung von Nahrung für einen Nichtjuden an jüdischen religiösen Feiertagen. Ein religiöser Jude darf keinen Wein trinken, an dessen Erzeugung ein Nichtjude irgendwie beteiligt war. Wein in einer offenen Flasche, auch wenn er vollständig von Juden hergestellt wurde, wird mit einem Verbot belegt, wenn ein Nichtjude auch nur die Flasche berührte oder die Hand darüber schwenkte. Als Grund führen die Rabbiner an, daß alle Nichtjuden nicht nur Götzenanbeter sind; man müsse von ihnen auch annehmen muß, daß sie boshaft ihren Vorteil daraus ziehen möchten, indem sie wahrscheinlich (durch Flüstern, eine Geste oder Gedanken) jeden Wein, den ein Jude im Begriffe zu trinken ist, ihren Götzen als "Trankopfer" widmen. Dieses Gesetz betrifft zwingend alle Christen, in leicht abgeschwächter Form auch Moslems. (Eine geöffnete Flasche Wein, die ein Christ berührt hat, muß ausgeschüttet werden. Hat sie ein Moslem berührt, kann man sie verkaufen oder verschenken. Ein Jude darf sie aber nicht trinken.) Das Gesetz gilt gleichermaßen für nichtjüdische Atheisten (wie kann man denn sicher sein, daß sie nicht bloß vorgeben, Atheisten zu sein?), aber nicht für jüdische Atheisten. Die Gesetze, die eine Arbeit an Sabbat verbieten, werden - wenn auch weniger rigoros - bei den anderen religiösen Feiertagen angewendet. So ist es an einem nicht auf einen Sonnabend fallenden Feiertag erlaubt, jede Arbeit zu verrichten, die zur Vorbereitung der während des oder der religiösen Tage zu verzehrenden Nahrung erforderlich ist. Vom Gesetz her ist dies als Vorbereitung einer "Seelennahrung" (ochel nefesch) definiert, wobei "Seele" in der Bedeutung "Jude" ausgelegt wird. "Nichtjuden und Hunde" sind ausdrücklich ausgeschlossen. Es gibt jedoch eine Dispensation zugunsten mächtiger Nichtjuden, deren Feindschaft gefährlich werden kann. Es ist daher erlaubt, Nahrung an einem religiösen Feiertag für einen Besucher zu kochen, der in diese Kategorie fällt, vorausgesetzt, man hat ihn nicht bewußt zum Essen eingeladen. Sehen wir einmal von der praktischen Anwendung ab, so hat die dauernde Beschäftigung mit diesen Gesetzen, die zum Studium der Halacha gehört und im klassischen Judentum als höchste religiöse Pflicht gilt, eine wichtige geistige Einstellung zur Folge. Somit lernt ein orthodoxer Jude bei den heiligen Studien von Kindesbeinen an, daß Nichtjuden mit Hunden zu vergleichen sind, daß es eine Sünde ist, sie zu loben usw. usf. Tatsächlich üben die Anfängerlehrbücher in diesem Zusammenhang einen noch schlechteren Einfluß als der Talmud und die großen talmudischen Gesetzbücher aus. Ein Grund hierfür liegt darin, daß solche grundlegenden Texte ausführliche Erläuterungen liefern und so abgefaßt sind, daß sie junge Menschen und Ungebildete tiefe beeindrucken. Aus einer großen Anzahl solcher Texte habe ich einen ausgewählt, der sich derzeit in Israel großer Beliebtheit erfreut; er erschien in billigen, von der israelischen Regierung stark subventionierten Neuauflagen. Es handelt sich hierbei um das von einem anonymen Rabbiner im Spanien des frühen 14. Jahrhunderts geschriebene Buch der Erziehung, das die 613 religiösen Gebote (''Mizwoth'') des Judaismus in der Reihenfolge erläutert, in der sie nach der talmudischen und im Kapitel III ("III Orthodoxie und Interpretation") erörterten Auslegung in den fünf Büchern Moses angeblich zu finden sind. Seinen langanhaltenden Einfluß und seine Popularität verdankt es dem klaren und leicht verständlichen hebräischen Stil, in dem es abgefaßt ist. Ein zentrales didaktisches Ziel dieses Buchs besteht darin, die "korrekte" Bedeutung der Bibel in Bezug auf solche Begriffe wie "Nächster", "Freund" oder "Mensch" hervorzuheben, die wir im Kapitel III ("III Orthodoxie und Interpretation") behandelt haben. So hat der § 219, der den sich aus dem Vers "Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst" ergebenden religiösen Pflichten gewidmet ist, den Titel "Eine religiöse Pflicht, Juden zu lieben". Er lautet wie folgt: Jeden Juden mit ganzem Herzen zu lieben, bedeutet, daß wir uns um jeden Juden und sein Geld so kümmern müssen wie um uns selbst und um unser eigenes Geld, denn es steht geschrieben: "Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst", und unsere Weisen seligen Angedenkens sagten: "Was schädlich für Dich ist, tu auch nicht deinem Freund an"... und viele andere religiöse Pflichten folgen daraus, weil jemand, der einen Freund wie sich selbst liebt, nicht sein Geld stiehlt oder Ehebruch mit seiner Ehefrau treibt oder ihn um sein Geld betrügt oder ihn mit Worten täuscht oder sein Land stiehlt oder ihm irgendwie Schaden zufügt. Ferner hängen viele andere religiöse Pflichten davon ab, wie jeder vernünftige Mensch weiß. In § 322, der sich mit der Pflicht beschäftigt, einen nichtjüdischen Sklaven in alle Ewigkeit in Sklaverei zu halten (wogegen ein jüdischer Sklave nach sieben Jahren freigelassen werden muß), steht folgende Erklärung: Und diesen religiösen Pflichten [liegt die Tatsache zu grunde, daß] das jüdische Volk das beste der menschlichen Art ist, geschaffen, seinen Schöpfer zu erkennen und IHN anzubeten und wert zu sein, Sklaven zu seinen Diensten zu haben. Und wenn es keine Sklaven aus anderen Völkern hat, so könnte es die eigenen Brüder versklaven, die so nicht in der Lage sein würden, dem Ewigen, gelobt sei ER, zu dienen. Und deshalb ist uns befohlen, solche für unsere Dienste zu besitzen, nachdem sie darauf vorbereitet wurden und der Götzendienst ihnen ausgetrieben ist, so daß sie keine Gefahr in unseren Häusern sind. Und dies liegt in der Absicht des Verses "Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den anderen herrschen mit Strenge, damit du nicht deine Brüder versklaven mußt, die alle bereit sind, Gott anzubeten". In § 545, der sich mit der religiösen Pflicht befaßt, Zinsen von Nichtjuden zu verlangen, sagt das Gesetz folgendes: Uns ist befohlen, Zinsen von Nichtjuden zu verlangen, wenn wir ihnen Geld leihen, und wir dürfen ihnen kein Geld ohne Zinsen leihen. Erläuterung: Diese religiöse Pflicht hat den Grund, daß wir keine Gnade erweisen dürfen, außer den Leuten, die Gott erleben und IHN anbeten; und wenn wir uns von barmherzigen Taten gegenüber dem Rest der Menschheit zurückhalten und sie nur für die ersteren tun, werden wir geprüft, ob der Hauptteil der Liebe und Barmherzigkeit für sie gegeben wird, weil sie der Religion des Heiligen, gelobt sei ER, folgen. Denn siehe, mit diesem Zweck ist unser Lohn [von Gott], wenn wir uns der Barmherzigkeit gegenüber den anderen enthalten, gleich dem Lohn, den wir für das Tun [barmherziger Werke] an Gliedern unseres eigenen Volkes erhalten. Ähnliche Unterscheidungen findet man zahlreichen anderen Stellen. Bei der Erklärung des Verbots einer verspäteten Auszahlung von Arbeitslohn (§ 238) weist der Autor nachdrücklich darauf hin, daß die Sünde bei einem Nichtjuden nicht so schwer ins Gewicht fällt. Das Verbot des Fluchens (§ 239) hat die Überschrift "Verfluche keinen Juden, sei er Mann oder Frau". Desgleichen gelten die Verbote, einen irreführenden Rat zu erteilen, andere Menschen zu hassen, sie mit Scham zu erfüllen oder Rache an ihnen zu nehmen (§§ 240, 245, 246, 247) nur für Mitjuden. Das Verbot, Bräuche der Nichtjuden (§ 262) auszuüben, bedeutet, daß Juden sich nicht nur von Nichtjuden "fernhalten", sondern auch "schlecht von ihrem Verhalten, sogar von ihrer Kleidung" sprechen müssen. Ich möchte darauf hinweisen, daß die oben zitierten Erläuterungen nicht ganz korrekt die Lehren der Halacha wiedergeben. Die Rabbiner und, was noch schlimmer ist, die apologetischen "Gelehrten des Judaismus" wissen dies sehr genau. Aus diesem Grunde versuchen sie auch nicht, gegen solche Ansichten innerhalb der jüdischen Gemeinde zu argumentieren und erwähnen sie natürlich auch nie außerhalb der Gemeinde. Stattdessen beschimpfen sie jeden Juden, der in Hörweite eines Nichtjuden diese Angelegenheiten zur Sprache bringt, und leugnen sie in täuschender Absicht, wobei die Kunst doppeldeutiger Aussagen Triumphe feiert. So weisen sie in allgemeinen Redewendungen auf die Bedeutung hin, die das Judentum der Barmherzigkeit beimißt, vergessen aber, darauf hinzuweisen, daß nach der Halacha "Barmherzigkeit" nur gegenüber Juden Barmherzigkeit bedeutet. Jeder, der in Israel lebt, weiß, wie tief und weitverbreitet die haßerfüllten und grausamen Einstellungen sind, die der größte Teil der israelischen Juden gegen allen Nichtjuden hegt. In der Regel verbirgt man diese Einstellungen gegenüber der Außenwelt. Seit der Gründung des Staates Israel, dem Krieg von 1967 und dem Aufstieg von Menachem Begin hat sich jedoch eine bedeutende Minderheit von Juden sowohl in Israel als auch im Ausland nach und nach solchen Fragen stärker geöffnet. In den letzten Jahren wurden die unmenschlichen Vorschriften, nach denen die Sklaverei das "natürliche" Los von Nichtjuden sei, öffentlich in Israel (sogar im Fernsehen) von jüdischen Landwirten, die arabische Arbeitskräfte und insbesondere Kinder ausbeuten, zitiert. Führer des Gusch Emunim wiesen auf religiöse Vorschriften hin, nach denen Juden Nichtjuden unterdrücken müssen, und benutzten sie als Rechtfertigung für Mordversuche an palästinensischen Bürgermeistern und als göttliche Autorität für ihre eigenen Pläne, alle Araber aus Palästina zu vertreiben. Viele Zionisten lehnen diese Positionen aus politischen Gründen ab, begründen ihre Standard-Gegenargumente aber mit Erwägungen der Zweckdienlichkeit und des jüdischen Selbstinteresses und nicht mit den universell gültigen Prinzipien der Humanität und der Ethik. So führen sie zum Beispiel das Argument an, die Ausbeutung und Unterdrückung der Palästinenser durch die Israelis führe mehr oder weniger zu einer Korrumpierung der israelischen Gesellschaft, oder die Austreibung der Palästinenser sei unter den derzeitigen politischen Bedingungen praktisch nicht machbar, oder israelischer Terror gegen die Palästinenser bringe Israel in internationale Isolierung. Prinzipiell teilen aber alle Zionisten und hier insbesondere die "linken" Zionisten" die tiefe Verachtung gegen Nichtjuden, die der orthodoxe Judaismus so lebhaft fördert.
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A/ 1- Israel - ein Utopia für Auserwählte?
B/ 6- Vorurteile und Verfälschungen
C/ 12- Orthodoxie und Interpretation
D/ 23- Die Bürde der Geschichte
E/ 33- Gesetze gegen Nichtjuden
F/ 49- Politische Konsequenzen
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