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Geld und Eigentum (1) Geschenke Der Talmud verbietet offen Geschenke an Nichtjuden. Die klassischen rabbinischen Autoritäten änderten diese Vorschrift jedoch, weil Geschenke unter Geschäftsleuten gang und gäbe sind. Man legte deshalb fest, daß ein Jude einen nichtjüdischen Bekannten beschenken darf, da dies kein echtes Geschenk, sondern eine Art Investition sei, für die man Profit erwartet. Geschenke an "nichtbekannte Nichtjuden" bleiben verboten. Eine ähnlich umfassende
Vorschrift besteht für Almosen. Einem jüdischen
Bettler Almosen zu geben, ist ein wichtige religiöse
Pflicht. Almosen an nichtjüdische Bettler sind dagegen
nur des lieben Friedens willen erlaubt. Zahllose rabbinische
Warnungen besagen jedoch, daß sich die
nichtjüdischen Armen an Almosen von Juden
"gewöhnen" könnten, so daß es möglich
sein müßte, solch milde Gaben zu verweigern, ohne
unnötige Feindschaft zu wecken. |
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A/ 1- Israel - ein Utopia für Auserwählte?
B/ 6- Vorurteile und Verfälschungen
C/ 12- Orthodoxie und Interpretation
D/ 23- Die Bürde der Geschichte
E/ 33- Gesetze gegen Nichtjuden
F/ 49- Politische Konsequenzen
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