Auschwitz: Das Ende einer Legende
Historisch-technische Überlegungenvon Carlo Mattogno
Jean-Claude Pressac ist der Verfasser einer gewaltigen Studie über den Lagerkomplex Auschwitz-Birkenau, welche 1989 unter dem Titel Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers bei der Beate Klarsfeld Foundation, 515 Madison Avenue, New York, NY 10022, erschien. Jenes Riesenwerk wurde seinerzeit als definitiver Beweis für die Existenz der Gaskammern in Auschwitz und Birkenau gefeiert. Es brachte Pressac den Ruf ein, der »unbestrittene Spezialist auf dem Gebiet der nazistischen Ausrottungstechnik« und der »unbestrittene, ja vielleicht einzige Fachmann« auf diesem Felde zu sein.2
Ungeachtet dieser plumpen Schmeicheleien aus Journalistenmund erkennt das geübte Auge in jenem Opus eine verblüffende Unkenntnis der chemisch-physikalischen Eigenschaften und der praktischen Verwendung des Entwesungsmittels Zyklon B sowie auch der Struktur und Funktionsweise der Krematoriumsöfen.3 Diese zweifache Inkompetenz, die Pressac ausgerechnet hinsichtlich der beiden entscheidenden Aspekte des Problems an den Tag legt, verleitet ihn zwangsläufig zu ganz irrigen Schlüssen.
Dennoch hat jenes Werk den Vorzug, daß es eine ungeheuer umfangreiche Dokumentation enthält und eine im Vergleich zur traditionellen Geschichtsschreibung, wo ein zum System erhobener, theologisch anmutender Dogmatismus herrscht, ungewöhnlich kritische Einstellung erkennen läßt. Anerkennenswert ist ferner, daß J.-C. Pressacs es wagt, daran zu gehen, die Methoden der traditionellen Geschichtsschreibung zu überwinden. Letztere geißelt er mit Fug und Recht als»eine Geschichtsdarstellung, welche größtenteils auf Augenzeugenberichten fußt, die man nach der augenblicklich vorherrschenden Stimmung gesammelt und so verstümmelt hat, daß sie einer willkürlich festgelegten Wahrheit entsprachen, und die durch eine Handvoll kunterbunt zusammengewürfelter deutscher Dokumente von unterschiedlichem Wert ergänzt werden.«4
Alles in allem hat jenes Werk den Revisionisten soviele Argumente geliefert, daß es als kryptorevisionistisch zu bezeichnen ist. Dies war wohl auch die Ansicht des Verlegers, denn das Buch ist so gut wie unmöglich aufzutreiben.
J.-C. Pressacs neueste Schrift, Les Crématoires d'Auschwitz. La Machinerie du meurtre de masse (CNRS Éditions, Paris, 1993), müßte eigentlich eine Ergänzung zum vorher genannten Opus darstellen, wenn man sich vor Augen hält, welch umfangreiche Dokumentation der Autor in Moskau studieren konnte, insbesondere die Archive der Bauleitung, die »unversehrt« in die Hände der Sowjets gefallen sind (Pressac, S. 1).5
Tatsächlich jedoch bemerkt man in diesem Werk eine beunruhigende Entwicklung in der umgekehrten Richtung. J.-C. Pressac kehrt zu den ärgsten Klischees der traditionellen, exterministischen Geschichtsschreibung in ihrer schlimmsten Form zurück. Dies war ganz unvermeidlich. Unter den 80.000 (in Worten: achtzigtausend) Dokumenten in Moskau, in den vollständig erhaltenen Archiven der Bauleitung, hat Pressac keinen einzigen Beweis für die Existenz auch nur einer einzigen Hinrichtungsgaskammer in Auschwitz und/oder Birkenau entdeckt!
Die Archive der Bauleitung wurden Pressac zufolge intakt zurückgelassen, weil der zweite und letzte Direktor der Bauleitung, SS-Obersturmführer Werner Jothann, »den "explosiven" Inhalt der Dossiers« nicht kannte, da nämlich die »Einrichtung von Exekutionsgaskammern in den Krematorien« unter der Obhut des ersten Direktors, des SS-Sturmbannführers Karl Bischoff, erfolgt sei (S. 1). Auf S. 88 widerspricht Pressac sich selbst, indem er die Behauptung aufstellt, Bischoff sei »zum Hauptinspektor der Bauten im Bereich "Schlesien" aufgestiegen, habe aber die Kontrolle über die Bauleitung von Auschwitz behalten«.
Was beispielsweise das Krematorium II von Birkenau anbelangt, datiert kein einziges »kriminelles Indiz« (der Ausdruck stammt von Pressac) aus einer Zeit nach dem 31. März 1943, dem Tage, als das Krematorium offiziell der Lagerverwaltung unterstellt wurde. Dies ist gelinde ausgedrückt höchst merkwürdig, wenn man bedenkt, daß jene Ausrottungsanlage angeblich»vom 15. März 1943, vor ihrer am 31. März erfolgten offiziellen Inbetriebnahme, bis zum 27. November 1944 als Hinrichtungsgaskammer und Einäscherungsinstallation diente, wobei insgesamt rund 400.000 Menschen, größtenteils jüdische Frauen, Kinder und Greise, dort vernichtet wurden.«6
Für den über 20 Monate andauernde Massenausrottungsbetrieb in diesem Krematorium, der 400.000 Menschen zum Opfer gefallen sein sollen, können die Moskauer Archive also nicht einmal das winzigste »kriminelle Indiz« erbringen! Dasselbe gilt für die anderen Krematorien von Auschwitz-Birkenau.
Dies mußte J.-C. Pressac natürlich stören. Er sah sich in der mißlichen Lage, den Dokumenten einen Inhalt unterschieben zu müssen, den sie nicht besitzen. Diesen Zwang erklärt die offenkundig hinterhältige Vorgangsweise Pressacs, die durch einen, zurückhaltend formuliert, skrupellosen Umgang mit den Quellen und willkürliche, ungerechtfertigte Folgerungen gekennzeichnet ist. Letztere sind mittels einer Unzahl von Anmerkungen in den Text eingebaut, die den Eindruck erwecken sollen, sie ergäben sich aus den Dokumenten. Die zwischen den verschiedenen Dokumenten hergestellte Verbindung ist an den Haaren herbeigezogen, und die Dokumente werden willkürlich gedeutet, damit sie in die vorgefaßte These - der Existenz der Hinrichtungsgaskammern - hineinpassen.
Angesichts der revisionistischen Forschungen, welche die technische Unmöglichkeit einer Massenausrottung in Auschwitz-Birkenau beweisen, muß Pressac nicht nur die Opferzahlen nach unten revidieren, sondern auch die Massenmordpläne der SS herunterspielen. Sprach er 1989 noch von 900.000 Vergasten,7 von denen allein in den Krematorien II und III 750.000 den Tod gefunden haben sollen,8 so verringert er die Zahl in der französischen Originalausgabe seines neuen Buches auf 630.000 (S. 148) und in der deutschen Übersetzung weiter auf 470.000 bis 550.000.9 All diese Zahlenangaben sind vollkommen aus der Luft gegriffen. Auch die Gaskammern schrumpfen; sie sind nun »klein«, was bedeutet, daß ihre Ausrottungskapazität begrenzt gewesen sein muß. In der Tat kommt Pressac nicht umhin, die Tötungskapazität der Gaskammern der Verbrennungskapazität der Krematorien »anzugleichen«. In seinem ersten Buch waren noch ungleich mehr Menschen vergast worden, als die Krematorien je bewältigen konnten. Dies führt selbstredend zu geradezu schreienden Widersprüchen zwischen den beiden Werken. Doch für den Autor, der Zahlen je nach Lust und Laune gutheißt oder verwirft, tut dies rein nichts zur Sache.
Um das Maß vollzumachen, hat Pressac die Kapazität der Krematorien von Auschwitz-Birkenau wie schon in seinem ersten Werk maßlos überhöht, wobei er zu technisch und wärmetechnisch völlig aberwitzigen Schlußfolgerungen gelangt. Hier spielt seine klägliche Inkompetenz hinsichtlich der elementarsten kremierungstechnischen Fragen mit.
Das Problem der Gaskammern bereitet Pressac nicht weniger Kopfschmerzen, und zwar nicht bloß, weil sich in den Moskauer Dokumenten auch nicht die allergeringsten Beweise für solche finden, sondern vor allem deshalb, weil die Dokumente über die in den halbunterirdischen Räumen der Krematorien II und III angebrachten Ventilationssysteme unwiderlegbar zeigen, daß dort keine Gaskammern geplant waren und auch nie welche eingerichtet wurden. Wir werden im folgenden sehen, wie Pressac diese Schwierigkeiten überwunden hat.
Die kritische Analyse, die ich hier vorlege, fußt im wesentlichen auf einer wissenschaftlichen Studie der Krematoriumsöfen und der angeblichen Gaskammern von Auschwitz und Birkenau. Letztere ist das Ergebnis von Untersuchungen über mehr als fünf Jahre. Bei diesen war die Hilfe von Herrn Ingenieur Franco Deana, Genua, und Herrn Ingenieur H.N., Danzig, für mich von unschätzbarem Wert. Unser Werk besteht aus zwei Teilen, nämlich: 1. Auschwitz: Die Krematorien; 2. Auschwitz: Die Gaskammern, und befindet sich zur Zeit in Italien im Druck. Eine rund 150 Seiten umfassende Zusammenfassung, die sich in erster Linie auf die wärmetechnische Problematik der Kremierung bezieht und den Titel Die Krematorien von Auschwitz und Birkenau trägt, ist in den USA bei Granata Communications (Post Office Box 2145, Palos Verdes, CA 90274) erschienen. Der Interessierte wird in jenem Werk, dessen Inhaltsverzeichnis in Dok. 1 wiedergegeben ist, alle Hinweise finden, die in der vorliegenden Studie fehlen.
1. Die Krematoriumsöfen von Auschwitz und Birkenau nach Jean-Claude Pressac
Eine wissenschaftliche Studie der Krematoriumsöfen von Auschwitz und Birkenau muß zwei fundamentale wärmetechnische Probleme klären: das der Kapazität und dasjenige des Wirkungsgrades. Unter der Kapazität versteht man die Zahl der per Zeiteinheit (hier: per Tag) kremierbaren Leichen, unter dem Wirkungsgrad das Verhältnis zwischen der erzeugten und der verwendeten Hitze oder, spezifischer, den Brennstoffverbrauch pro Kremierung.
J.-C. Pressac packt keines der beiden Probleme wissenschaftlich an, sondern begnügt sich mit einer simplen Aneinanderreihung von kreuz und quer über das ganze Buch verstreuten Behauptungen über die Kapazität der Öfen (die er irrtümlich als »rendement«, Wirkungsgrad, bezeichnet).
Wenn man notdürftig Ordnung in die heillos wirre Darstellung Pressacs bringt, ergibt sich folgende Argumentationsstruktur:
1) Der ölgeheizte Topf-Zweimuffelofen, der Ende 1939 in Dachau installiert wurde, konnte pro Stunde zwei Leichen einäschern (S. 7), woraus folgt, daß die Kremierung einer Leiche in einer Muffel eine Stunde in Anspruch nahm.
2) Der koksbeheizte Topf-Zweimuffelofen »Modell Auschwitz« unterschied sich vom obengenannten Modell. Er war das Ergebnis einer Umgestaltung des ersten, ursprünglich mit Öl geheizten Topf-Zweimuffelofens von Buchenwald in einen koksbeheizten Ofen. Diese Umwandlung wurde erreicht, indem man im hinteren Teil zwei Koksgasgeneratoren installierte (S. 12). Die zuvor genannte Kapazität von 2 Leichen pro Stunde bezieht sich folglich nicht auf dieses Ofenmodell.
3) Der Einbau eines Druckluftgebläses ermöglichte die Reduzierung der Kremierungsdauer (S. 13 und 68).
Einführung
1. Aufbau und Arbeitsweise des koksbeheizten Krematoriumofens
2. Thermisches Gleichgewicht des koksbeheizten Krematoriumofens
3. Die Dauer des Kremierungsprozesses im koksbeheizten Krematoriumofen
4. Der koksbeheizte Doppelmuffel-Krematoriumsofen der Firma Topf
5. Der koksbeheizte Dreimuffel-Krematoriumsofen der Firma Topf
6. Der koksbeheizte Achtmuffel-Krematoriumsofen der Firma Topf
7. Thermische Gleichgewichte der Topf-Krematoriumsöfen von Auschwitz-Birkenau
7.1. Thermisches Gleichgewicht des Doppelmuffelofens für zwei normale Leichen
7.2. Beobachtungen zum thermischen Gleichgewicht
7.3. Thermisches Gleichgewicht für zwei ausgemergelt Leichen
7.4. Thermisches Gleichgewicht für zwei Leichen durchschnittlichen Gewichts
7.5. Koksverbrauch des Krematoriumsofens von Gusen
7.6. Thermisches Gleichgewicht der Öfen mit drei und acht Muffeln
7.7. Thermotechnische Überlegungen zu den Dreimuffelöfen
8. Die Kremierungsdauer in den Topf-Öfen von Auschwitz-Birkenau
8.1. Die Dokumente
8.2. Die Kremierungsexperimente des Ingenieurs Kessler
8.3. Die Kremierungsliste des Krematoriums von Gusen
8.4. Die gleichzeitige Kremierung mehrerer Körper in einer Muffel
8.5. Die Kapazität der Topf-Krematorien von Auschwitz-Birkenau
9. Die Anzahl der Kremierten in den Öfen von Auschwitz-Birkenau
9.1. Die Anzahl der Kremierten nach J.-C. Pressac
9.2. Betriebszeiten der Krematorien von Auschwitz-Birkenau
9.3. Die Haltbarkeit der Schamottverkleidung der Öfen von Auschwitz-Birkenau
9.4. Die Anzahl der Kremierten 1943: Die Schätzungen der SS
9.5. Die Anzahl der Kremierten 1943: Der Koksverbrauch
9.6. Die Deportation der ungarischen Juden nach Auschwitz
10. Die Verbrennungsgruben von Birkenau
10.1. Der Zeuge Filip Müller
10.2. Der Verbrennungsprozeß in einer Grube
10.3. Sammelvorrichtung für menschliches Fett
10.4. Der Vorgang der Menschenfettsammlung
10.5. Massenkremierungsvorrichtungen bei Epidemien und auf Schlachtfelder
Dok. 1: Inhaltsverzeichnis der demnächst erscheinenden Studie The Crematory Ovens of Auschwitz-Birkenau von Carlo Mattogno, in Zusammenarbeit mit Dr. Ing. Franco Deana, Genua.
4) Die tatsächliche Kapazität eines Ofens vom »Modell Auschwitz« belief sich auf 30 bis 36 Leichen in 10 Stunden (S. 13).
5) Die Öfen wurden 21 Stunden pro Tag benutzt, denn ihre Funktionsweise erforderte eine dreistündige Unterbrechung (S. 13).
6) Die drei Zweimuffelöfen des Krematoriums I im Stammlager Auschwitz konnten pro Tag 200 bis 250 Leichen verbrennen (S. 49, 80).
7) Die zwei koksbeheizten Topf-Dreimuffelöfen von Buchenwald - von denen einer allerdings auch für eine Ölheizung konzipiert worden war - besaßen »eine im Vergleich zu den erfahrungsgemäßen Resultaten der Zweimuffelöfen um ein Drittel höhere Leistung« (S. 39).
8) Die Kapazität der fünf Dreimuffelöfen dieses Modells, die in den Krematorien II und III von Birkenau installiert waren, betrug pro Tag 800 Leichen (S. 39) bzw. 1.000 Leichen (S. 80).
9) Die Kapazität jeder der zwei Achtmuffelöfen in den Krematorien IV und V von Birkenau belief sich auf täglich 500 Leichen (S. 80).
10) Bei der ersten, experimentellen Kremierung im Krematorium II, die am 4. März 1943 stattfand, wurden 45 Leichen »dicker Männer« verbrannt, drei in jeder Muffel. Die Kremierung dauerte 45 Minuten (S. 72).
11) Die »offizielle« Kapazität der verschiedenen Krematorien sah wie folgt aus:
Krematorium I: 340 Leichen täglich
Krematorium II: 1.440 Leichen täglich
Krematorium III: 1.440 Leichen täglich
Krematorium IV: 768 Leichen täglich
Krematorium V: 768 Leichen täglich
Pressac kommentiert hierzu:»Diese offiziellen Ziffern sind Ausdruck einer lügenhaften Propaganda und dennoch zutreffend. Ihre scheinbare Richtigkeit beruht auf der Tatsache, daß die Dauer der Einäscherung zweier Kinder von je 10 kg Körpergewicht und einer Frau von 50 kg Körpergewicht derjenigen der Einäscherung eines Manns von 70 kg Körpergewicht entspricht, was einen Multiplikationskoeffizienten ins Spiel bringt, der von 1 bis 3 variiert. Damit sind sämtliche Ziffern über die Kapazität der Krematorien nichts als müßige Spekulationen.« (S. 80, 81)
Diese Argumentation entbehrt sowohl technisch als auch dokumentarisch gesehen jeglicher Grundlage. Dazu sei folgendes bemerkt:
zu 1) Der von Pressac zitierte Beleg ist ein Brief der Firma Topf vom 1. November 1940 an die SS-Neubauleitung des KL Mauthausen (Anmerkung 9 auf S. 97). Der betreffende Brief war dem Kostenanschlag für »1 koksbeheizten Topf-Doppelmuffel-Einäscherungs-Ofen mit Druckluft-Anlage, 1 Topf-Zugverstärkungs-Anlage« beigefügt.10 Der angebotene Ofen war keinesfalls einer des in Dachau installierten Modells, sondern einer von jenem Modell, das im Krematorium I von Auschwitz installiert war. Dies geht nicht nur aus dem erwähnten »Kostenanschlag« hervor, sondern auch aus der von der Firma Topf zur Verdeutlichung beigelegten technischen Zeichnung: der Zeichnung D 57253, die vom 10. Juni 1940 datiert ist und eben den ersten Zweimuffelofen des Krematorium I von Auschwitz darstellt. Diese Zeichnung wird von Pressac als Dokument Nr. 6 abgebildet.
Was nun die Kapazität dieses Ofenmodells betrifft, heißt es im oben erwähnten Brief:»Unser Herr Prüfer hatte Ihnen bereits mitgeteilt, daß in dem vorher angebotenen Ofen stündlich zwei Leichen zur Einäscherung kommen können« (Hervorhebung vom Verf.)
zu 2) Aus dem Gesagten ergibt sich ganz unzweideutig, daß die Kapazität von zwei Leichen pro Stunde sich keineswegs auf den Ofen des Dachauer, sondern auf den des Auschwitzer Modells bezieht, denn der »vorher angebotene« Ofen ist eben dieses Modell.
zu 3) Der hier von Pressac angeführte Beleg ist ein Brief der Firma Topf vom 6. Januar 1941 an die SS-Neubauleitung des KL Mauthausen (Anmerkung 25 auf S. 98). Daß die Dauer der Kremierung durch den Einbau eines Druckluftgebläses verringert werden konnte, ist eine an den Haaren herbeigezogene Behauptung Pressacs, die keine Stütze in der Realität findet - ebensowenig übrigens im Text des Briefes, denn dieser lautet:»Bei beiden Öfen haben wir berücksichtigt, daß die Generatorgase den Einäscherungsgegenstand von oben und unten angreifen, wodurch eine schnelle Einäscherung bewirkt wird«.11
Dieser Brief bezieht sich auf den Zweimuffelofen Modell Auschwitz, der in der technischen Zeichnung D 57253 dargestellt wird, sowie auf den koksbeheizten Einmuffelofen (Zeichnung D 58173), der niemals installiert worden ist. Somit kann mit der »schnellen Einäscherung« (im Vergleich zu zivilen Öfen) nichts anderes gemeint sein als die von Prüfer in seinem Brief vom 1. November 1940 angegebene Zeit von einer Stunde. Diese »schnelle Einäscherung« hing von der Anordnung des Schamottrostes der Muffel hinsichtlich der Verbindungsöffnung mit dem Koksgasgenerator ab.
zu 4) Das Zitat Pressacs, welches auf einen Brief der Firma Topf vom 14. Juli 1941 an die SS-Neubauleitung Mauthausen Bezug nimmt, ist korrekt, doch Pressac hat nicht die leiseste Ahnung von der Bedeutung dieses Dokuments.12 Die in diesem Brief wiedergegebenen Ziffern - 30 bis 36 Leichen binnen ca. 10 Stunden in einem Zweimuffelofen - ergeben eine Kremierungsdauer von ca. 33 bis 40 Minuten. Diese Resultate konnten nur unter optimalen Bedingungen und unter Einsatz einer Saugzuganlage erreicht werden. Bei Erwachsenen konnte damit eine Einäscherung in 40 Minuten (Hauptverbrennung in der Muffel, an die sich eine zwanzigminütige Nachverbrennung im darunter angebrachten Aschenraum anschloß) erreicht werden. Insgesamt brauchte es also auch hier eine runde Stunde. Noch in den sechziger Jahren war diese Zeit in gasbeheizten Öfen nicht zu unterbieten, wie in England durchgeführte Kremierungsexperimente belegen.13 Die Dauer von 33 Minuten (plus 20 Minuten Nachverbrennung) war nur in Ausnahmefällen und nur während einer kurzen Periode möglich. Diese Angaben trafen in der Praxis nur für die Öfen von Gusen zu (mobiler Topf-Zweimuffelofen, der ursprünglich mit Öl geheizt und später in einen koksbeheizten Ofen mit zwei seitlichen Gasgeneratoren umgewandelt worden war, so wie der erste Ofen von Dachau, der in Pressacs Dokument Nr. 7 abgebildet ist). Bei den Öfen des Krematorium I von Auschwitz waren sie lediglich theoretisch zu erreichen und zwar aufgrund örtlicher technischer Schwierigkeiten. Die erste Kremierung fand dort am 15. August 1940 statt (S. 13). Nur drei Monate später, am 22. November, sandte die Bauleitung dem Hauptamt Haushalt und Bauten von Berlin einen Brief folgenden Inhalts:»Der vergangene Betrieb des Krematoriums hat gezeigt, daß schon in der verhältnismäßig guten Jahreszeit die Ofenanlage mit 2 Kammern zu klein ist.«14(Hervorhebung des Verf.)
Nach Pressac starben von Mai bis Dezember 1940 in Auschwitz 2.000 Menschen (S. 146), d.h. im Schnitt acht pro Tag. Folglich konnte der erste Ofen des Krematorium I kaum acht Leichen täglich bewältigen! Der betreffende Brief befindet sich unter den im Moskauer Archiv aufbewahrten Dokumenten der Bauleitung von Auschwitz, doch Pressac unterläßt es wohlweislich, ihn auch nur zu erwähnen - weshalb, bedarf wohl keiner Erläuterung.
zu 5) Die koksbeheizten, mit einem Gasgenerator ausgerüsteten Öfen brauchten eine tägliche Ruhepause für die Reinigung der Feuerungsroste, weil die Koksschlacke, die schmolz und sich dort niedersetzte, sonst den Durchzug der Verbrennungsluft durch die Spalten des Rostes behinderte und die Funktion des Ofens beeinträchigte. Aus einem vom 23. Oktober 1941 datierenden Brief des Ingenieurs H. Kori an die Leitung des KL Lublin (Majdanek) läßt sich ersehen, daß die tägliche Funktionsdauer der Krematoriumsöfen in den Konzentrationslagern auf 20 Stunden beschränkt war.15
zu 6) Wenn wir die im Brief der Firma Topf vom 14. Juli 1941 enthaltenen Daten übernehmen, erhalten wir für einen Zweimuffelofen, der 21 Stunden täglich in Betrieb ist, folgende Kapazität:
30 Leichen/10 Stunden X 21 Stunden = 63 Leichen;
36 Leichen/10 Stunden X 21 Stunden = 76 Leichen.
Entsprechend wäre die Kapazität von drei Öfen 63 X 3= 189 und 76 X 3 = 228 Leichen pro Tag. Pressac erhöht diese Zahlen unkorrekterweise auf 200 bis 250 Leichen täglich. Ich sage »unkorrekterweise«, weil die Ausgangsdaten bereits die absolute Maximalkapazität des Zweimuffelofens bezeichnen.
zu 7) In einem am 15. November 1942 an Ludwig und Ernst-Wolfgang Topf gesandten Brief 16 hält Ingenieur Prüfer fest, die von ihm entworfenen Dreimuffelöfen, welche im Krematorium von Buchenwald installiert worden waren, besäßen einen um ein Drittel höheren Wirkungsgrad als ursprünglich von ihm vorgesehen, benötigten also pro Kremierung weniger Brennstoff. Hier verwechselt Pressac, der üblicherweise für »Kapazität« »Wirkungsgrad« einsetzt, den erhöhten Wirkungsgrad, also den reduzierten Koksverbrauch, mit der Kapazität, also der Anzahl der möglichen Kremierungen pro Zeiteinheit.
Tatsächlich ging der um 1/3 höhere Wirkungsgrad auf einen wärmetechnischen Vorteil zurück, dessen sich Prüfer selbst nicht bewußt gewesen war - möglicherweise weil er den Drei- und Achtmuffelofen »während seiner Freizeit« konzipiert hatte, wie er den Brüdern Topf in einem Brief vom 6. Dezember 1941 schrieb.17 Zudem war die volumetrische Durchgangsgeschwindigkeit der Heizgase in der mittleren Muffel höher als ihre Verbrennungsgeschwindigkeit, so daß sie im Fuchs verbrannten. Dies führte - zusammen mit einem unvernüftigen Gebrauch der Saugzuganlage - zu einer Beschädigung des Fuchses Ende März 1943. J.-C. Pressac verlegt diese (zeitweilige) Stillegung des Krematorium II willkürlich auf den 22./23. Mai (S. 80).
Dies alles steht in keinem Zusammenhang mit der Kapazität. Pressac deutet den Satz so, daß die Kremierungsdauer beim Dreimuffelofen um ein Drittel niedriger gewesen sei als beim Zweimuffelofen, was wärmetechnisch absurd ist, weil die theoretisch verfügbare Wärme pro Muffel im Zweimuffelofen höher als im Dreimuffelofen war (ca. 210.000 Kcal/h/Muffel gegenüber 163.000/Kcal/h/Muffel, oder, in Koksabbrand per Muffel ausgedrückt, 30 kg/h/Muffel gegenüber 23,3 kg/h/Muffel).
zu 8) Wenn wir als bloße Hypothese einmal annähmen, daß Pressacs Interpretation korrekt ist, wäre die Höchstkapazität eines Dreimuffelofens doppelt so hoch wie die des Doppelmuffelofens (3/2 (Muffelrelation) X 4/3 (Kapazitätsrelation) = 2):
36 Leichen/10 Std. X 21 Std. X 2 = 151,2 Leichen pro Tag.
Somit betrüge die Kapazität von fünf Öfen täglich im Höchstfall 756 Leichen täglich (5 X 151,2), doch Pressac spricht von 800 Leichen, aus denen später durch einen Zaubergriff 1.000 Leichen werden. Nicht einmal auf der Grundlage seiner eigenen, ohnehin falschen Ziffern kann Pressac also folgerichtig argumentieren!
zu 9) Pressac unternimmt nicht einmal den Versuch, die von ihm genannte Kapazität für einen Achtmuffelofen irgendwie zu begründen. Diese entbehrt - ebenso wie die dem Dreimuffelofen zugeschriebene - jeglicher technischen Grundlage.
zu 10) Die binnen 40 Minuten erfolgte Kremierung von 45 Leichen »dicker Erwachsener« - drei pro Muffel - in den fünf Öfen des Krematorium II von Birkenau (von welcher der Augenzeuge Henryk Tauber zu künden wußte) kann nur von jemandem ernst genommen werden, der keine Ahnung von der Struktur und der Funktion solcher Öfen hat. Zunächst einmal erfordert die Einäscherung der Leiche eines Erwachsenen im Schnitt 60 Minuten. Zweitens wäre die Wärmemenge, die die beiden Koksfeuerungsstellen liefern konnten - sie waren ja nur für die Kremierung einer Leiche pro Muffel gedacht - unzureichend gewesen, um bei einer Mehrfachbeladung in den Muffeln eine Temperatur von 600 °C aufrecht zu erhalten. Diese Temperatur ist niedriger als die für die restlose Verbrennung schwerer Kohlenwasserstoffe erforderliche, die sich während der Verbrennung eines Leichnams bilden. Sie muß mindestens 700 °C betragen. Somit ist noch nicht einmal die gleichzeitige Verbrennung zweier Erwachsenenleichen in einer Muffel wärmetechnisch möglich - viel weniger die von dreien.
zu 11) Pressacs Argumentation, der zufolge die Kapazität sämtlicher Öfen von Auschwitz und Birkenau »müßige Spekulation« seien, weil ja auch die Leichen von Kindern und Jugendlichen verbrannt worden seien, ist in Wirklichkeit ein vorweggenommenes Alibi. Da er nicht imstande ist, die wärmetechnischen Phänomene zu begreifen, mit denen er sich abplagen muß, will er auch nicht, daß sie irgend jemand anderes begreift, und verordnet deshalb, jegliche Zahlenangaben zur Kapazität der Krematoriumsöfen seien »müßige Spekulation«. Auch hier ist Pressac gründlich auf dem Holzweg. Wir haben das Problem angepackt, indem wir vom Prozentsatz der Kinder und Jugendlichen unter den angeblich in Birkenau Vergasten sowie von ihrem Alter und Durchschnittsgewicht ausgingen. Dabei kamen wir zum Ergebnis, daß die Kapazität der Öfen aufgrund der Tatsache, daß ein Teil der zu verbrennenden Kinder und Jugendliche waren, um den Faktor 1,2 gestiegen wäre.
Übrigens widerspricht Pressac seiner Behauptung selbst, indem er die Erzählung des Henryk Tauber als glaubhaft akzeptiert. Henryk Tauber erzählt nämlich, die Pläne der SS-Leute seien durchkreuzt worden, weil»den Berechnungen und Plänen für dieses Krematorium zufolge für die Verbrennung einer Leiche in einer Muffel nur fünf bis sieben Minuten [sic!] vorgesehen waren.«18
Die Aussage Taubers strotzt von derartigen wärmetechnisch unsinnigen Aussagen. Die Kremierung von neun Erwachsenenleichen innerhalb 40 Minuten entspräche außerdem einer Kapazität von 1.417 Erwachsenenleichen pro Tag (wenn wir den Arbeitstag mit 21 Stunden ansetzen). Über den Koksverbrauch der Öfen von Auschwitz und Birkenau sagt Pressac kein einziges Wort.
Ehe wir uns dem Problem der Krematoriumsöfen zuwenden, lohnt es sich, einen raschen Blick auf die diesbezüglichen historischen und technischen Behauptungen Pressacs zu werfen, um seine Kompetenz und den Wert seiner Schlußfolgerungen noch besser beurteilen zu können.
Behauptung Pressacs: Der Krematoriumsofen System Volckmann-Ludwig verschwand Ende 1934 vom deutschen Markt (S. 4). Pressac leitet seine »Rückblickende Chronologie« mit dem Patent Volckmann-Ludwig ein (S. 110), dessen technische Zeichnung er uns als Dokument 2 vorlegt. Dabei hat all dies nicht den geringsten Zusammenhang mit seinem Thema. Pressac will offenbar nur jene beeindrucken, die ihn zum »unbestrittenen Experten« auf dem Gebiet der Kremierung hochjubeln.19
Tatsache ist: Die Firma H.R. Heinicke, die ihren Sitz damals in Chemnitz hatte und im Besitz des Patents Volckmann-Ludwig war, installierte zwischen 1935 und 1940 in Deutschland entgegen den Behauptungen Pressacs noch 15 Öfen dieses Typus.20
Behauptung Pressacs: Aus der Funktionsweise des W.-Müller-Ofens von Allach folgerten die SS-Leute, eine Kremierung ohne Sarg ermögliche es, die Dauer des Verbrennungsvorgangs um eine halbe Stunde zu verringern, und 100 kg Koks reichten aus, um in einem Tag rund 20 Leichen einzuäschern (S. 6).
Tatsache ist: In einem koksbeheizten, mit einem Gasgenerator versehenen Ofen verzögerte das Vorhandensein eines Sarges den Beginn der Verdampfung des in der Leiche enthaltenen Wassers um fünf bis sechs Minuten, da der Sarg gewissermaßen einen thermischen Schutzschild darstellte, sofern er nicht gleich durch die Gluthitze des Schamotts zersprang. Doch zugleich erhöhte die Verbrennungswärme des Sarges die Temperatur der Muffel auf bis zu 1.100 °C und beschleunigte somit die Verdampfung des Wassers, so daß eine Kremierung mit Sarg nicht schneller ablief als eine Kremierung ohne Sarg!
Was nun den Koksverbrauch der mit Koksgasgeneratoren versehenen Öfen betrifft, so steht die weitaus bedeutendste Information, die man der damaligen deutschen Fachliteratur entnehmen kann, im Zusammenhang mit einem vom Ingenieur Richard Kessler durchgeführten Experiment. Kessler war einer der führenden deutschen Kremierungsfachleute der zwanziger und dreißiger Jahre. Am 5. Januar 1927 nahm er mit einem Ofen System Gebrüder Beck, Offenbach, in Dessau einen hochinteressanten Versuch vor.21 Dessen Ergebnisse wurden in Gestalt zweier wärmetechnischer Diagramme dargestellt, die für das Verständnis der Arbeitsweise von Krematoriumsöfen mit Koksgasgenerator von erstrangiger Bedeutung sind. Ihnen zufolge brauchte es zur Einäscherung von nacheinander verbrannten acht Leichen - jeweils mit Sarg - im Durchschnitt 29,5 kg Koks. Mit einem im thermischen Gleichgewicht befindlichen Ofen (und dieser Zustand wäre bei einer hypothetischen aufeinanderfolgenden Kremierung von 20 Leichen erreicht gewesen) wäre der Koksverbrauch auf ca. 23 kg - plus Sarg - gefallen. Ein Sarg von 40 kg Gewicht erzeugte eine Wärmemenge, die ungefähr der durch 15 kg Koks freigesetzten entsprach. Folglich erforderte eine Kremierung ohne Sarg etwa 38 kg Koks, und mit 100 kg Koks ließen sich etwa drei Leichen verbrennen, nicht zwanzig.
Offenbar wurde die behauptete »Folgerung« nicht von den SS-Leuten, sondern von Pressac vorgenommen, und es ist eine miserable Schlußfolgerung!
Behauptung Pressacs: Für ihn hatte das Vorhandensein einer Saugzuganlage den Effekt,»die Quantität des Verbrennungsgases zu erhöhen und so den Verbrauch zusätzlichen Brennstoffs bei der Einäscherung Ægefrorener" Leichen zu verhüten.« (S. 29)
Tatsache ist: Hier verwechselt unser Autor die Leistung des Gasofens System Volckmann-Ludwig mit derjenigen der Koksöfen von Auschwitz und Birkenau. In Wirklichkeit verhielt es sich nämlich so, daß bei den mit Gasgenerator versehenen Koksöfen die Saugzuganlage, indem sie den Zug der Feuerung des Gasgenerators direkt beeinflußt, eine Erhöhung des Koksverbrauches je Feuerungsrost nach sich zieht. Man brauchte also, ganz im Gegensatz zur Theorie Pressacs, mehr Brennstoff und nicht weniger!
Behauptung Pressacs: Im Krematorium I von Auschwitz, dessen Kamin 15 m hoch war,»fügte Köhler einen Fuchs von 12 m Länge hinzu, um die Länge des Zugs auf 27 m zu erhöhen.« (S. 40)
Tatsache ist: In Wirklichkeit hängt die Zugkraft eines Kamins von der Höhe (und dem Durchmesser) des Rauchfangs oberhalb des Rostes ab. Die praktische Formel von Ingenieur W. Heepke in seinem klassischen Werk über die Krematorien22 lautet (für eine Rauchtemperatur von 250 °C): Z = 0,6 X H, wobei Z die Zugkraft und H die Höhe des Schornsteins oberhalb des Feuerungsrostes bedeutet. Die Länge des ebenerdig verlaufenden Fuchses kann sich nur negativ auf den Zug auswirken, weil ein allzu langer Kanal die Rauchgase erheblich abkühlen würde.
Behauptung Pressac: Jean-Claude Pressac bezieht die letzte Seite eines im Buch des Herrn Reimund Schnabel23 erwähnten Kostenvoranschlags der Firma Topf & Söhne vom 1. April 1943, in dem eine Summe von 25.148 Reichsmark genannt wird, auf das geplante Krematorium VI. Dieses soll ihm zufolge »auf dem Prinzip der Verbrennung unter freiem Himmel basiert« haben.
Tatsache ist: Diese Deutung ist gänzlich abwegig, denn das betreffende Dokument erwähnt»1 gußeiserner Rauchkanalschieber mit Rollen, Drahtseil und Handwinde«,
und ein Rauchkanalschieber setzt einerseits eine geschlossene Verbrennungskammer, andererseits einen Kamin voraus. Beides paßt hinten und vorne nicht zu einer »Verbrennung unter freiem Himmel«.
Behauptung Pressac: Er hat die Stirn, die von verschiedenen »Augenzeugen« zum Besten gegebene Geschichte von den aus den Kaminen (der Krematorien II und III) emporlodernden Flammen nachzuerzählen (S. 91).
Tatsache ist: Dies ist technisch ausgeschlossen. Eventuell unverbrannt aus den Muffeln hochsteigendes Gas wäre entweder in den Rauchkanälen verbrannt (falls dort die Zündtemperatur erreicht und ausreichend Luft vorhanden war) oder aber anderenfalls unverbrannt aus dem Kamin entwichen. Im ersten Fall wären vollkommen verbrannte Gase aus dem Schornstein gestiegen, (v.a. Stickstoff, Kohlendioxid, Wasserdampf und geringe Mengen Schwefeldioxid), im zweiten Fall lediglich Rauch.
Behauptung Pressac: Auch die Geschichte von den Verbrennungsgruben, die Pressac begierig aufgreift, ist technisch gesehen absoluter Unsinn.
Tatsache ist: Die Grubenverbrennung von Leichen ist so, wie sie von den Zeugen geschildert wird, unmöglich, und zwar wegen des Sauerstoffmangels im unteren Teil der Grube. 1871 wurde der Versuch unternommen, die in der Schlacht von Sedan gefallenen Soldaten einzuäschern, indem man die Massengräber öffnete, mit Pech füllte und dieses anzündete. Das Ergebnis sah wie folgt aus: Die obere Schicht von Leichen wurde verkohlt, die mittlere Schicht wurde nur angebrannt, und die untere Schicht nicht einmal das.24
Behauptung Pessac: Die von Pressac angefertigten Zeichnungen der Krematoriumsöfen enthalten strukturelle Irrtümer, die sich aus seinen mangelnden wärmetechnischen Kenntnissen ergeben.
Tatsache ist: Wir müssen uns hier auf folgende knappe Bemerkungen beschränken:
- Schema des abgeänderten Ofens von Dachau (S. 14): das System der Verbindung der zwei Gasgeneratoren mit den Muffeln ist falsch dargestellt (die Verbrennungsprodukte der Koksgasgeneratoren gelangen in den hinteren Muffelteil und werden direkt in den Rauchkanal geleitet).
- Schema des Buchenwalder Dreimuffelofens (S. 28): Das System der Verbindung der Gasgeneratoren mit den Muffeln ist unkorrekt dargestellt (die beiden Gasgeneratoren sind nur mit den zwei Seitenmuffeln verbunden; die Verbrennungsprodukte gelangen durch die drei Zwischenmuffelöffnungen in die mittlere Muffel. Diese Zwischenmuffelöffnungen befinden sich in der Innenwand der Seitenmuffel.)
- Schema des »rustikalen« Dreimuffelofens (S. 37) und Schema der mutmaßlichen Anordnung der beiden vereinfachten Dreimuffelöfen (S. 50): Der Ofen wies nur einen einzigen Gasgenerator auf - der vom 12. Februar 1942 datierende Kostenanschlag erwähnt einen einzigen Planrost25 und nicht zwei -; das System der Verbindung der beiden Gasgeneratoren mit den drei Muffeln mittels dreier Verbindungsöffnungen ist falsch (aufgrund des Kaminzugs wäre der Hauptteil der Verbrennungsgase durch den Punkt mit dem geringsten Widerstand gezogen, also durch die dem Rauchkanal am nächsten liegende Muffel).
- Schema des ursprünglichen Achtmuffelofens (S. 78): Das System zur Abführung der Verbrennungsgase ist falsch; die äußere Muffel jedes Muffelpaars war durch eine vertikale, im Mauerwerk des hinteren Muffelteils angebrachte Leitung mit dem horizontalen Rauchkanal verbunden; Pressac verlegt diese Leitung durch die beiden Muffeln.
- Schema des verstärkten Achtmuffelofens (S. 78): Das System zur Abführung der Verbrennungsgase ist falsch; der Abführkanal auf der Seite der Gasgeneratoren (im Schema rechts) existierte nicht.
2. Die Krematoriumsöfen von Auschwitz und Birkenau im Lichte der Kremierungstechnik
Im folgenden Abschnitt liefere ich eine knappe Zusammenfassung unserer wärmetechnischen Studien über die Krematoriumsöfen von Auschwitz und Birkenau.
2.1. Koksverbrauch
Der theoretische Koksverbrauch des Zweimuffelofens beläuft sich nach den Berechnungen Ingenieurs Heepkes,26 den ausführlichsten, die man in der damaligen deutschen Fachliteratur findet, für eine magere Erwachsenenleiche auf 27,8 kg und für eine normalgewichtige Leiche auf 22,7 kg.
Der praktische Koksverbrauch für den Zweimuffelofen von Gusen - einem Nebenlager des KL Mauthausen - für die Einäscherung von 677, wahrscheinlich meist mageren, Leichen in dreizehn Tagen (d.h. im Schnitt 52 Leichen täglich, was bedeutet, daß sich der Ofen in thermischem Gleichgewicht befand) belief sich auf 20.700 kg.27 Dies heißt, daß für die Verbrennung einer Leiche im Durchschnitt 30,5 kg Koks erforderlich waren.
Der Koksverbrauch des Zweimuffelofens beträgt, halten wir uns an obige Zahlen, in der Praxis 30,5 kg für eine magere und 25 kg für eine normalgewichtige Leiche.
Der Koksverbrauch eines Dreimuffelofens (der um 1/3 weniger Koks benötigt) beträgt 20,3 kg für eine magere und 16,7 kg für eine normalgewichtige Leiche.
Der Koksverbrauch eines Achtmuffelofens (der um 1/2 weniger Brennstoff braucht) beläuft sich auf 15,25 kg für einen mageren und 12,5 kg für einen normalgewichtigen Leichnam.
Die folgende Tabelle stellt den Koksbedarf der einzelnen Krematoriumsöfen von Auschwitz und Birkenau dar:
KOKSBEDARF DER AUSCHWITZER KREMATORIEN IM IDEALBETRIEB
Ofenart magere Leiche normalgewichtige Leiche 2-Muffel-Ofen 30,5 kg 25,0 kg 3-Muffel-Ofen 20,3 kg 16,7 kg 8-Muffel-Ofen 15,25 kg 12,5 kg
2.2. Kapazität
Die durchschnittliche Dauer einer Kremierung in einem ununterbrochen in Funktion befindlichen Ofen betrug ca. 40 Minuten Hauptverbrennungszeit in der Muffel. Dies war durch den Einbau einer Saugzuganlage möglich. (Ich beziehe mich auf die im Ofen von Gusen erreichten Werte.)
Fehlte eine solche Saugzuganlage, so dauerte (mit Rücksicht auf den stündlichen Koksverbrauch pro Feuerungsrost) eine Kremierung 60 Minuten, wie aus dem Brief des Ingenieurs Prüfer vom 1. November 1940 hervorgeht sowie aus den von R. Kessler publizierten Diagrammen hinsichtlich der Hauptverbrennung in der Muffel, wobei man die strukturellen Unterschiede zwischen dem von den Gebrüder Beck konstruierten Ofen und jenen von Auschwitz-Birkenau im Auge behalten muß. Da letztere nicht mit Saugzuganlagen versehen waren (S. 81), dauerte eine Einäscherung (Hauptverbrennung in der Muffel) im Schnitt 60 Minuten. Die maximale Betriebszeit der Öfen belief sich auf 20 Stunden täglich. Somit ergibt sich für die einzelnen Krematorien die in Spalte zwei der folgenden Tabelle wiedergebene theoretische, jedoch, wie die vorhandenen Dokumente belegen, in der Praxis niemals auch nur im entferntesten erreichte Höchstkapazität.
MAXIMALKAPAZITÄT DER KREMATORIEN VON AUSCHWITZ
Krematorium Leichen pro Tag Faktor 1,2 Angaben Pressac Krematorium I
Krematorium II
Krematorium III
Krematorium IV
Krematorium V120
300
300
160
160144
360
360
192
192340
1.440
1.440
768
768Summe 1.040 1.248 4.756
Wenn man von der Hypothese ausgeht, daß es die Massenvergasungen gab, und wenn man den Anteil der Kinder und Jugendlichen unter den Leichen der hypothetischen Vergasten sowie auch ihr Durchschnittsgewicht in Betracht zieht, wäre die tägliche Höchstkapazität um den Faktor 1,2 gestiegen, woraus sich die Zahlen der dritten Spalte ergeben. Die letzte Spalte enthält die im Brief vom 28. Juni 1943 angeführten Ziffern, die Pressac für »glaubhaft« hält.
In Anbetracht der Tatsache, daß die Öfen zusammen in einer Zeitspanne von 20 Stunden 23.200 kg Koks verbrennen konnten (auf diese Zahl kommt man, wenn man den stündlichen Koksverbrauch für jede Muffel addiert), beliefe sich der durchschnittliche Koksbedarf pro Leiche laut Pressac auf 4,87 kg (23.200/4.756). Dies ist wärmetechnisch gesehen völlig unmöglich.2.3. Der Grund für den Bau großer Krematorien
Der Entscheid, in Birkenau drei zusätzliche Krematorien zu errichten, wurde am 19. August 1942 (S. 49) gefällt, also nachdem Himmler anläßlich seiner Inspektionstour in Auschwitz vom 17. und 18. Juli desselben Jahres den Befehl erteilt hatte, die für das KGL (Kriegsgefangenenlager) vorgesehene Unterbringungskapazität von 125.000 auf 200.000 zu steigern (S. 44). Damals wütete im Lagerkomplex Auschwitz-Birkenau eine grauenhafte Typhusepidemie, die unzählige Menschenopfer forderte. Allein im Männersektor wurden vom 1. bis zum 19. August 4.113 Tote registriert,28 also 216 pro Tag. Im letzten Drittel des Jahres 1942 betrug die Gesamtsterblichkeitsquote 20,5% der durchschnittlichen Lagerbelegung,29 die nicht höher als 25.000 war. Die Kapazität der Krematorien läßt sich also zwanglos mit der von Himmler angeordneten Belegstärke des Lagers vereinbaren, in der Voraussicht, daß auch künftig Typhusepidemien ausbrechen könnten.
2.4. Die Zahl der 1943 Kremierten: Vorausberechnungen der SS
Der Aktenvermerk vom 17. März 1943,30 den Pressac auf S. 119 erwähnt, legt den geschätzten Koksverbrauch für die vier Birkenauer Krematorien dar. Dabei wird von einer täglichen Betriebsdauer von 12 Stunden ausgegangen. Der Brief nennt den stündlichen Koksverbrauch der Roste, so daß man daraus erschließen kann, wieviele Leichen man hätte verbrennen können, nämlich ca. 362 magere Erwachsenenleichen pro Tag. Vom 1. bis zum 17. März war in Birkenau eine durchschittliche Mortalität von 292 Häftlingen täglich zu verzeichnen.31 Für die Einäscherung dieser Toten waren 80% der von der SS berechneten Koksmenge vonnöten.
Dies heißt, daß diese Koksmenge wie folgt berechnet war: Die durchschnittliche tägliche Sterblichkeitsquote plus eine Sicherheitsmarge von 20%. Dem Kalendarium von Auschwitz zufolge wurden während jener Periode im Schnitt ca. 1.100 Menschen täglich vergast. Würden die Vergasungsbehauptungen stimmen, so hätte man Tag für Tag 1.400 Leichen verbrennen müssen, also viermal mehr, als von der SS berechnet.2.5. Die Anzahl der 1943 Kremierten: Der Koksverbrauch
Vom 1. März bis zum 25. Oktober 1943 wurden den Birkenauer Krematorien insgesamt 641,5 Tonnen Koks geliefert.32 Während dieser Periode starben ca. 27.300 Gefangene eines natürlichen Todes, und angeblich wurden gleichzeitg rund 118.300 Menschen vergast.33 Die Gesamtzahl der Opfer soll also etwa 145.600 betragen haben. Für die eines natürlichen Todes gestorbenen Häftlinge waren im Schnitt 23,5 kg Koks verfügbar (641.500/27.300). Man sieht, daß diese Zahlen mit dem tatsächlichen Koksbedarf der Öfen übereinstimmen. Hätte es zusätzlich zu den eines natürlichen Todes Gestorbenen noch die angeblichen Vergasten gegeben, so wäre pro Leiche bloß 4,4 kg Koks zur Verfügung gestanden (641.500/145.600), was wärmetechnisch gänzlich abwegig ist.
Somit kann man feststellen: Die am 17. März 1943 von der SS aufgestellten Schätzungen und die zwischen März und Oktober 1943 an die Krematorien erfolgten Kokslieferungen belegen, daß nur die Leichen der verstorbenen registrierten, eines natürlichen Todes gestorbenen Häftlinge verbrannt werden konnten. Folglich gab es die Massenvergasungen nicht.
2.6. Die Kremierungskapazität im Jahre 1943
Die Summe der Betriebstage der Krematorien I bis V betrug zwischen dem 14. März und dem 25. Oktober des Jahres 1943 nur ungefähr 400 von maximal möglichen 1.125 (5 X 225). Die theoretisch gesehen höchstmögliche Zahl von Kremierungen war, unter Berücksichtigung des Anteils an Kinder- und Jugendlichenleichen, ungefähr 100.000. Angeblich kamen aber während jener Periode insgesamt 142.000 Menschen (eines natürlichen Todes Gestorbene plus Vergaste) um. Die Kremierungskapazität hätte für soviele Tote nicht ausgereicht, womit auch auf diesem Wege bewiesen ist, daß es keine Massenvergasungen gegeben haben kann.
In seinem 1989 erschienenen Riesenwerk Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers (künftig als A.T.O. abgekürzt) stellte Pressac die Behauptung auf, zwischen April und Oktober 1943 hätten die Krematorien von Birkenau mit 497 Tonnen Koks zwischen 165.000 und 215.000 Leichen eingeäschert.34 Ihm zufolge reichten also 2,6 kg Koks für die Kremierung einer Leiche!
Laut Rudolf Höß konnten die Krematorien II und III täglich 2.000 Leichen bewältigen, die Krematorien IV und V 1.500 Leichen.35 Daraus ergibt sich ein mittlerer Koksverbrauch von 3,5 bzw. 1,8 kg pro Leiche!
2.7. Die Haltbarkeit des Schamotts der Krematoriumsöfen
In seinem früheren Opus liefert uns Pressac hinsichtlich der in Auschwitz und Birkenau verbrannten Leichen folgende Ziffern:
Kremierungsort Anzahl der Kremierten Seite A.T.O. Krematorium I
Krematorium II
Krematorium III
Krematorium IV
Krematorium V
Verbrennungsgruben10.000
400.000
350.000
6.000
15.000
107.000 ('42)
+ 50.000 ('44)132
183
183
236
236
162, 213
236, 390Summe 938.000
Diese Ziffern umfassen aber bloß die angeblichen Vergasungsopfer und nicht die eines natürlichen Todes gestorbenen, registrierten Gefangenen.
In seinem neuen Buch, das den Gegenstand dieser Betrachtungen bildet, beschließt Pressac, die Zahl der Vergasten auf 630.000 bzw. in der deutschen Übersetzung auf 470.000 bis 550.000 zu verringern. Insgesamt sollen laut der französischen Version 775.000, von Pressac auf 800.000 aufgerundet (S. 149), laut der deutschen Version nur noch 631.000 bis 711.000 Menschen umgekommen sein (S. 202, dt. Version).
Die Reduktion der Opferzahl hat überhaupt nichts mit den in Moskau von Pressac untersuchten Dokumenten zu tun. Sie hängt einzig und allein mit seiner Einsicht zusammen, daß die Krematorien von Birkenau im August 1943 und insbesondere im Frühling und Sommer 1944 (vgl. nächsten Abschnitt) die Leichen der Vergasten nicht einmal dann hätten einäschern können, wenn die von ihm genannte, aufgeblähte Kremierungskapazität zuträfe. Um diesen Widerspruch aus der Welt zu schaffen, bestimmt er, die im Kalendarium genannte Ziffer von ca. 53.000 während jener Zeit in Auschwitz-Birkenau eingelieferten Personen und damit auch die Ziffer der angeblich Vergasten (42.000) sei übertrieben hoch (S. 147). Auf der Grundlage bloßer Mutmaßungen »verbessert« unser Autor hier also auf einer einzigen Seite Franciczek Pipers neuerlich erschienene Studie über die Zahl der Auschwitz-Opfer,36 welche auf den im Besitz des Auschwitz-Museums befindlichen Dokumenten fußt und die fundierteste exterministische Studie zu diesem Thema darstellt. Für die Anhänger der Ausrottungs- und Vergasungstheorie ist und bleibt aber Pipers Buch das Standardwerk. Pressacs Opferzahlen hingegen sind lediglich aus den Fingern gesogenen Behauptungen .
Doch ist auch die neue von Pressac aufgetischte Zahl von Kremierungen technisch ein Unding. Er verringert die Ziffer der unter freiem Himmel Verbrannten von 107.000 auf 50.000 und ersetzt die Verbrennungsgruben durch »Scheiterhaufen«. Für 1944 verzichtet er nun auf die Nennung einer Zahl, weshalb wir an der in seinem ersten Buch erwähnten festhalten (50.000). Dementsprechend wären von den 775.000 Kremierten 675.000 in den Krematorien und ca. 100.000 im Freien eingeäschert worden.
Ingenieur R. Jakobskötter bemerkte 1941 hinsichtlich der elektrisch erhitzten Topf-Öfen des Erfurter Krematoriums, der zweite Ofen habe 3.000 Kremierungen geschafft, während die Lebensdauer des Schamottmauerwerks normalerweise 2.000 Einäscherungen nicht übersteige.37 Der Ofen von Gusen überstand 3.200 Kremierungen,38 ehe man ihn demontieren und das Schamottmauerwerk erneuern mußte.39 Folglich konnten in einer Muffel insgesamt ca. 1.600 Leichen zur Einäscherung gelangen. Sogar wenn man von der Annahme ausgeht, die Öfen von Auschwitz-Birkenau seien bis zur Maximalzahl von 3.000 Kremierungen pro Muffel niemals erneuert worden, hätten sie insgesamt nur 156.000 Leichen verbrennen können. Laut Pressac starben insgesamt 130.000 registrierte Häftlinge (S. 146). Die Verbrennung von 675.000 Leichen hätte also wenigstens vier vollständiger Erneuerungen des Schamottmauerwerks sämtlicher Muffeln bedurft. Dies bedeutet, daß allein für die Krematorien II und III 256 Tonnen entsprechenden Schamottmaterials hätten geliefert werden müssen (wobei das Material für die Gasgeneratoren noch nicht inbegriffen ist). Insgesamt hätte diese Arbeit rund 7.200 Arbeitsstunden in Anspruch genommen (wenn wir von der entsprechenden Arbeitszeit in Gusen ausgehen).
Doch finden sich in den Archiven der Bauleitung, welche von der SS »intakt« zurückgelassen wurden und die Pressac vollständig untersuchen konnte, nicht die allergeringsten Spuren solch aufwendiger Arbeiten. Dies heißt im Klartext, daß es diese aufwendigen Arbeiten eben nicht gab. Schließlich wissen wir ja dank Pressac, daß zwischen der Bauleitung und der Firma Topf wegen lumpiger 828 Mark »ein erbitterter Kleinkrieg tobte« (S. 59). Wiederum gelangen wir zur gleichen Folgerung: Die Verbrennung von 675.000 Leichen in den Krematorien war technisch nie und nimmer machbar. Also gab es in Auschwitz-Birkenau keine Massenausrottungsaktionen!
2.8. Die Deportation und »Ausrottung« der ungarischen Juden
Die Massenverbrennung der angeblich vergasten ungarischen Juden war technisch unmöglich, was Pressac etliche Verlegenheit bereitet. So beschließt er auch in diesem Fall, die Zahl der Ermordeten drastisch zu verringern. Von ca. 438.000 nach Auschwitz-Birkenau deportierten ungarischen Juden seien 146.000 arbeitstauglich gewesen und folglich mit heiler Haut davongekommen. Die übrigen 292.000 aber waren arbeitsunfähig und wurden deshalb vergast (S. 147). Pressac erwähnt auf derselben Seite die Schätzung G. Wellers', der die orthodoxe Meinung zu dieser Frage verficht. Wellers behauptet, 410.000 ungarische Juden seien vergast worden.
Pressac schreibt, die Krematorien II, III und V sowie die »Verbrennungsgruben« hätten insgesamt 3.300 Leichen täglich bewältigen können. Diese Zahl habe man auf 4.300 erhöht (wie man dies fertigbrachte, verrät er uns nicht). Somit »konnten die SS-Leute in 70 Tagen bis zu 300.000 Menschen vernichten« (S. 148).
Pressac liefert keinen Beweis dafür, daß 118.000 ungarische Juden von Auschwitz aus in andere Lager weitertransportiert worden sind (auf die Zahl von 118.000 gelangt man, indem man die 28.000 in Auschwitz registrierten ungarischen Juden von seinen 146.000 arbeitstauglichen abzieht). Der gleichen Logik zufolge kann man natürlich argumentieren, daß 410.000 ungarische Juden (438.000 minus 28.000) nur durch Auschwitz geschleust wurden und daß es folglich keine Massenvernichtung gab.
Was den zweiten Punkt anbelangt, so soll gleich hervorgehoben werden, daß die von Pressac genannten Kremierungskapazitäten ins Reich der Phantasie gehören. Die Krematorien II, III und V konnten täglich allerhöchstens ca. 900 Leichen einäschern, und die »Verbrennungsgruben« sind, wie bereits betont, ein technischer Unsinn.
Pressac läßt überdies außer acht, daß die Deportation der ungarischen Juden zwischen dem 15. Mai und dem 8. Juli 1944 stattfand, also in einem Zeitraum von 54 Tagen und nicht von 70. Auch wenn die maximale Verbrennungskapazität bei 4.300 Leichen täglich gelegen hätte, hätte man entsprechend 232.200 (54 X 4.300) Leichen einäschern können und nicht 292.000. Wenn man dazu noch die Tage berücksichtigt, an denen keine Deportationen durchgeführt wurden, kommt man auf ganze 39 Tage.40 Die Installationen von Birkenau hätten dann 167.700 (39 X 4.300) Leichen verbrennen müssen. Und wo wären die restlichen 124.300 Leichname in der Zwischenzeit herumgelegen?
Dazu gesellt sich noch der Umstand, daß die beiden am 31. Mai 1944 von US-Aufklärungsfliegern hergestellten Luftaufnahmen41 just auf den Tag fallen, an dem auf dem Höhepunkt der angeblichen Ausrottungsaktionen 15.000 Deportierte ankamen. In den 14 Tagen zuvor waren es 184.000, also im Schnitt 13.000 pro Tag gewesen. Schenkt man Pressac Glauben, dann wurden von diesen mindestens 110.000 vergast, also durchschnittlich 7.800 in 24 Stunden, und dies ohne Unterbrechung 14 Tage hintereinander. Von dieser riesigen Ausrottungsaktion lassen die Luftphotos absolut nichts erkennen: keine Spur von Rauch, keine Spur von Gruben - seien es nun Verbrennungsgruben oder andere -, keine Spur von Grubenaushub, keine Spur von mächtigen Holzstapeln für die Verbrennungsgruben, keine Spur von Fahrzeugen und von irgendwelchen Aktivitäten in den entscheidenden Zonen: dem Hof des Krematorium V, auf dem Gebiet von Bunker 2 sowie bei den Krematorien II und III.
Diese Photographien42 stellen den unwiderlegbaren Beweis dafür dar, daß die Behauptungen von der Ausrottung der ungarischen Juden jeglicher historischen Realität entbehren.
3. Entstehung und Entwicklung der »Endlösung«43
3.1. Die Wahl von Auschwitz zum Vernichtungszentrum
Pressac behauptet, die letzte Etappe der »Endlösung« sei
»erst ab Mai-Juni 1942 von der SS-Leitung in Berlin beschlossen worden. Ihre konkrete technische Durchführung oblag dann den SS-Leuten von der Bauleitung Auschwitz sowie den Ingenieuren der Firma J.A. Topf und Söhne in Erfurt.« (S. 2)
Weiter schreibt Pressac:
»Nachdem Himmler Höß Anfang Juni 1942 zu sich gerufen hatte, unterrichtete er ihn darüber, daß er Auschwitz als Massenvernichtungszentrum für die Juden ausgesucht hatte. Der SS Reichsführer hatte diese Wahl getroffen, weil seine Lage als Eisenbahnverkehrsknotenpunkt günstig war und weil das Lager schon in Bälde mit einem mächtigen Krematorium versehen sein würde, das täglich 1.440 Leichen einäschern konnte (Höß verlegt diese Episode fälschlicherweise in den Sommer 1941 vor, so wie Eichmann, der sie in den Aufzeichnungen von Höß gelesen hatte). Die Aktion würde am 1. Juli starten, und bis dann mußte alles bereit sein, um sie in die Wege zu leiten.« (S. 41, Hervorhebung vom Verf.)
Tatsächlich jedoch liegt der Irrtum bei Pressac. Dieser verlegt ein Ereignis fälschlicherweise in den Sommer 1942, das, folgt man der chronologischen Entwicklung und Logik der Höß-Aussagen, wirklich nur 1941 stattgefunden haben kann. Rufen wir uns die Chronologie doch wieder kurz in Erinnerung. In seinen im Krakauer Gefängnis niedergeschriebenen Aufzeichnungen berichtet Höß:
»Im Sommer 1941, den genauen Zeitpunkt vermag ich z.Zt. nicht anzugeben, wurde ich plötzlich zum Reichsführer SS nach Berlin befohlen, und zwar direkt durch seinen Adjutanten. Entgegen seiner sonstigen Gepflogenheit eröffnete er mir, ohne Beisein eines Adjutanten, dem Sinne nach folgendes: Der Führer hat die Endlösung der Judenfrage befohlen, und wir - die SS - haben diesen Befehl durchzuführen. Die bestehenden Vernichtungsstellen im Osten sind nicht in der Lage, die beabsichtigten großen Aktionen durchzuführen. Ich habe daher Auschwitz dafür bestimmt, einmal wegen der günstigen verkehrstechnischen Lage, und zweitens läßt sich das dafür dort zu bestimmende Gebiet leicht absperren und tarnen [...] Nähere Einzelheiten erfahren Sie durch Sturmbannführer Eichmann vom RSHA, der in nächster Zeit zu Ihnen kommt [...]«
Höß berichtet weiter:
»Kurze Zeit danach kam Eichmann zu mir nach Auschwitz. Er weihte mich in die Pläne der Aktion in den einzelnen Ländern ein. Die Reihenfolge vermag ich nicht mehr genau anzugeben [...] Wir besprachen weiter die Durchführung der Vernichtung. Es käme nur Gas in Frage [...] Eichmann wollte sich nach einem Gas, das leicht zu beschaffen wäre und keine besonderen Anlagen erforderte, erkundigen und mir dann berichten. Wir fuhren ins Gelände, um den geeigneten Platz festzulegen. Wir hielten das Bauerngehöft an der Nord-West-Ecke des späteren Bau-Abschnittes III Birkenau für geeignet [...] Eichmann fuhr nach Berlin zurück, um dem RFSS über unsere Besprechung zu berichten [...] Ende November war in Berlin bei der Dienststelle Eichmann eine Dienstbesprechung des gesamten Judenreferates, zu der auch ich hinzugezogen wurde [...] Den Beginn der Aktionen konnte ich noch nicht erfahren. Auch hatte Eichmann noch kein geeignetes Gas aufgetrieben.
Im Herbst 1941 wurden durch einen Geheimen Sonderbefehl in den Kriegsgefangenenlagern die russischen Politruks, Kommissare und besonders politische Funktionäre durch die Gestapo ausgesondert und dem nächstgelegenden KL zur Liquidierung zugeführt. In Auschwitz trafen laufend kleinere Transporte dieser Art ein, die durch Erschießen in der Kiesgrube bei den Monopol-Gebäuden oder im Hof des Blocks 11 getötet wurden. Gelegentlich einer Dienstreise hatte mein Vertreter, der Hauptsturmführer Fritzsch, aus eigener Initiative Gas zur Vernichtung dieser russischen Kriegsgefangenen verwendet, und zwar derart, daß er die einzelnen im Keller gelegenen Zellen mit den Russen vollstopfte und unter Verwendung von Gasmasken Cyclon B in die Zellen warf, das den sofortigen Tod herbeiführte [...] Beim nächsten Besuch Eichmanns berichtete ich ihm über diese Verwendung von Cyclon B, und wir entschlossen uns, bei der zukünftigen Massenvernichtung dieses Gas zur Anwendung zu bringen. Die Tötung der oben bezeichneten russischen Kriegsgefangenen durch Cyclon B wurde fortgesetzt, aber nicht mehr im Block 11, da nach der Vergasung das ganze Gebäude mindestens zwei Tage gelüftet werden mußte. Es wurde daher der Leichenraum des Krematoriums beim Revier als Vergasungsraum benutzt, indem die Tür gasdicht und einige Löcher zum Einwurf des Gases in die Decke geschlagen wurden [...] Zu welcher Zeit nun die Judenvernichtung begann, vermag ich nicht mehr anzugeben. Wahrscheinlich noch im September 1941, wahrscheinlich aber auch erst im Januar 1942.« 44Somit ist klar, daß die angebliche Berufung des Rudolf Höß nach Berlin vor der angeblichen ersten Vergasung im Bunker des Blocks 11 (und den darauffolgenden Vergasungen in der Leichenhalle des Krematorium I) stattgefunden haben muß. Da Pressac nun diese erste Vergasung »zwischen dem 5. Dezember und Ende Dezember« 1941 stattfinden läßt (S. 34), ist gleichermaßen klar, daß die Berufung nach Berlin eben in den Sommer 1941 und keinesfalls in den Sommer 1942 fiel.
Der neben der verkehrstechnisch günstigen Lage angeblich zweite Grund, die mächtige Kremierungskapazität, weswegen Himmler Auschwitz als Vernichtungshochburg ausgesucht haben soll, findet keine Stütze in den Höß-Aufzeichnungen oder in den beeidigten Erklärungen und Bekundigungen des ersten Auschwitz-Kommandanten, sondern wurzelt einzig und allein in der Phantasie Pressacs. Dasselbe gilt für den angeblich genau bekannten Zeitpunkt der Berufung (»Anfang Juni«) sowie den Beginn der Ausrottungsaktionen (»1. Juli«).
Man wird sich vielleicht fragen, aus welchem Grund Pressac sein Buch mit diesen Manipulationen beginnen läßt. Die Antwort ist ganz einfach: Da er in Moskau nicht den allergeringsten Beweis dafür gefunden hat, daß die vier Birkenauer Krematorien in krimineller Absicht erbaut wurden, und da er notgedrungen zum Schluß kam, diese Krematorien seien »ohne Exekutionsgaskammer« konzipiert gewesen« (S.53), mußte er das Datum der angeblichen Entscheidung zur Judenvernichtung zwangsläufig um ein Jahr hinausschieben, denn sonst wäre der Bau von vier Krematorien ohne Gaskammern ausgerechnet im Zentrum der Judenausrottung allzu unwahrscheinlich gewesen. Doch verwickelt er sich auch hier wieder in einen Widerspruch, denn er läßt die Massenmorde im Bunker 1 Ende Mai 1942 beginnen (S. 39), also noch ehe Höß den Befehl zur Judenvernichtung von Himmler erhielt (Anfang Juni). Hier lohnt es sich, darauf hinzuweisen, daß die Vergasungen im Bunker 1 laut der 1. Auflage des Kalendariums von Auschwitz im Januar 1942 anfingen.45 Nach der 2. Auflage begannen sie allerdings erst am 20. März.46 Pressac gefällt es nun, sie Ende Mai starten zu lassen. Für keines der drei Daten gibt es auch nur den geringsten Beweis. Da ferner die 2. Auflage des Kalendariums die mörderischen Aktivitäten des Bunkers 2 am 30. Juni 1942 beginnen läßt,47 muß Höß eben schon Anfang Juni nach Berlin zitiert worden sein. Daß Höß ein so genaues Datum nie genannt hat, ist völlig egal: Pressac legt es aus eigener Machtvollkommenheit fest!
Zu guter Letzt erstickt die Aussage des Rudolf Höß, er sei im Juni 1941 zu Himmler gerufen worden, die Argumentationsstruktur Pressacs bereits im Keime.3.2. Auschwitz: Die erste Vergasung
Nach diesen vorausschickenden Bemerkungen wollen wir diese Argumentationsstruktur in ihren logischen und chronologischen Irrungen und Wirrungen genauer unter die Lupe nehmen.
Wie erwähnt verlegt Pressac die erste Vergasung in Auschwitz in den Dezember 1941, genauer gesagt, er läßt sie zwischen dem 5. und dem Ende jenes Monats stattfinden (S. 34). Er schreibt dazu:»Nach Höß (der nicht anwesend war) trat der Tod unverzüglich ein. Andere sprechen von einer Vergasung, welche sich über zwei Tage hinzog und eine zweite Ladung Gift erforderte, weil die erste nicht alle Eingeschlossenen getötet hatte. Die chemischen Eigenschaften des Blausäuregases, das erst bei 27 °C verdampft und in einem im tiefsten schlesischen Winter noch nicht geheizten Kellergebäude eingesetzt wurde, sowie die Unkenntnis der tödlichen Dosis könnten die abnorm lange Dauer dieser Vergasung erklären.« (S. 34; Hervorhebung vom Verf.)
Aufgrund verschiedener Zeugenaussagen gibt das Kalendarium von Auschwitz als Datum dieser behaupteten zweitägigen Vergasung den Zeitraum vom 3. bis zum 5. September 1941 an.48 Der polnische Geschichtsforscher S. Klodzinski, der an 250 ehemalige, vor September 1941 im Auschwitz internierte Häftlinge einen Fragebogen zur ersten Vergasung versandte, »berichtigt« dieses Datum: die Mordaktion habe zwischen dem 5. und dem 9. September stattgefunden.49 Noch in seinem 1989 publizierten Wälzer hatte sich Pressac streng an das Kalendarium gehalten,50 doch in seinem neuen Buch verschiebt er die erste Vergasung selbstherrlich um drei Monate. Was berechtigt ihn bloß dazu? Ohne Zweifel meine Studie Auschwitz. La prima gasazione,51 in der ich nachweise, daß die Behauptungen von der ersten Vergasung jeglicher historischen Grundlage entbehren, da sie sich nicht dokumentarisch nachweisen lassen, da ihnen die bestehenden Dokumente direkt widersprechen, und da die diesbezüglichen Zeugenaussagen sich in allen wesentlichen Punkten widersprechen. Anstatt diese sich aufdrängende Folgerung zu akzeptieren, greift Pressac eine von mir stammende, etwas polemische Formulierung auf 52 und bestimmt darauf ex cathedra: erstens sei die Vergasung ein historisch feststehendes Ereignis und zweitens sei »heutzutage« (S. 34) anerkannt, daß sie zu dem von ihm genannten Zeitpunkt stattfand.
Hier bietet Pressac eines der zahlreichen Beispiele für seine verfängliche Arbeitsweise. Die Behauptung von der zweiten Zyklon B-Ladung, mit der man den noch lebenden Eingeschlossenen den Rest gab, stammt vom Augenzeugen M. Kula,53 der am 11. Juni 1946 die erste Vergasung allerdings mit Bestimmtheit in den August 1941 legte:»Meinen Informationen zufolge fand die erste Vergasung in der Nacht vom 14. auf den 15. und am Tag des 15. August 1941 statt, und zwar in den Bunkern des Blocks 11. Ich entsinne mich dieses Datums so genau, weil es mit dem ersten Jahrestag meiner Einlieferung ins Lager zusammenfiel. An jenem Tag wurden die ersten russischen Kriegsgefangenen vergast.«54
Michal Kula ist der Zeuge, von dem Pressac die - auf S. 74 seines Buchs wiedergegebene - Geschichte mit den »vier Drahtgeflechtpfeilern« zur Einführung des Zyklon in die »Gaskammern« der Krematorien II und III hat.55
Pressacs Erklärungen der »abnorm langen Vergasungsdauer« - die Kälte sowie die Unkenntnis der Henker über die tödlich wirkende Dosis - sind somit bereits in meinem Buch sowohl auf der Grundlage der Zeugenaussagen selbst (Zeuge Glowacki: »Es herrschte eine Gluthitze«, Zeuge Kielar: »Die Luft war schwül und heiß«) sowie auch aufgrund der praktischen Entwesungsversuche mit Zyklon B widerlegt worden, welche 1940/1941 in Kasernen durchgeführt wurden. Bei diesen herrschten in den entwesten Örtlichkeiten von -4 bis -8 °C, und doch hatte der größte Teil des Gases das Trägermaterial nach einer bis zwei Stunden verlassen.56 Schließlich bin ich in meinem Buch über den Mythos von der ersten Vergasung direkt auf die - weiter unten angeführten - Behauptungen Pressacs eingegangen, indem ich darauf hinwies, daß die für Menschen tödliche Blausäuregasdosis schon seit dem Ende der dreißiger Jahre durchaus bekannt war. Dabei stützte ich mich auf das klassische Werk von Ferdinand Flury und Franz Zernik, Schädliche Gase, Dämpfe, Nebel, Rauch- und Staubarten (Julius Springer, Berlin, 1931).57
Pressacs These beinhaltet noch eine weitere Widersprüchlichkeit. Das behauptete Ereignis, nämlich die erste Vergasung, soll wenigstens fünf Monate vor der Erteilung des Befehls zur Judenvernichtung stattgefunden haben. Mit diesem steht es ganz offenkundig in keiner Verbindung, ebensowenig wie die angeblichen Vergasungen in der Leichenhalle des Krematorium I, die sich ab Januar 1942 abgespielt haben sollen. Dennoch behauptet Pressac, Ende April sei wegen aufgetretener Schwierigkeiten der Beschluß gefallen, »diese Art von Aktivitäten nach Birkenau zu verlegen« (S. 35). Anders gesagt, man beschloß, den Bunker 1 als Vergasungseinrichtung in Betrieb zu nehmen, dieser aber soll mit der Judenausrottung in Verbindung gestanden haben.
Hier läßt Pressac also die logisch unangreifbare, wenn auch historisch falsche Folgerung fallen, die er in seinem vorherigen Buch gezogen hatte:»Weil die tödliche Dosis für Menschen nicht bekannt war, hatte die SS im Keller des Block 11 des Stammlagers am 3., 4. und 5. September eine verunglückte Probevergasung vorgenommen, deren Opfer 850 sowjetische und andere Kriegsgefangene waren.
Später wurde es als bequemer betrachtet, die Opfer dort zu vergasen, wo alle Leichen schließlich landeten, nämlich in der Leichenhalle des Krematoriums I.
Versuche zur Vervollkommnung der Technik konnten jedoch in diesem im Stammlager liegenden Krematorium nicht durchgeführt werden. Daher kam man auf den Gedanken, den abseits am Rande des Waldes von Birkenau gelegenen Bunker I zur Gaskammer umzubauen.«58Was die »Endlösung« anbelangt, versetzt unser Autor der traditionellen Deutung der Wannsee-Konferenz den Gnadenstoß, indem er dazu schreibt:
»Am 20. Januar [1942] fand in Berlin die sogenannte Wannsee-Konferenz statt. Wohl wurde dort eine "Evakuierung" der Juden nach Osten erwogen, bei der eine Ænatürliche" Eliminierung durch Arbeit eintreten würde, doch sprach niemand über eine industrielle Massenvernichtung. In den darauffolgenden Tagen und Wochen erhielt die Bauleitung von Auschwitz keinen Anruf, kein Telegramm und keinen Brief mit dem Befehl, für diesen Zweck geeignete Anlagen zu schaffen.« (S. 35, Hervorhebung vom Verf.)
Die Geschichte von der angeblichen »Endlösung«, die durch einen mündlichen Befehl Himmlers eingeleitet worden sein soll, mußte logischerweise mit einem anderen mündlichen Befehl enden:
»Ende November [1944] wurden auf mündliche Anweisung Himmlers hin die Menschenvergasungen eingestellt.« (S. 93)
Es erübrigt sich beinahe, hervorzuheben, daß es für diese »mündliche Anweisung« keinerlei Beweise gibt.59
4. Die Krematorien II und III von Birkenau
4.1. Die ursprünglich vorgesehene Verwendung der Krematorien
J.-C. Pressac behauptet, daß für das neue Krematorium des Stammlagers, welches später als Prototyp für die Krematorien II und III von Birkenau diente, eine tägliche Kremierungskapazität von 1.440 Leichen vorgesehen war (S. 28). Dies habe - neben der verkehrstechnisch günstigen Lage - Himmler dazu veranlaßt, Auschwitz zum Zentrum der Judenvernichtung zu bestimmen (S. 28). Allerdings präzisiert Pressac:
»Obgleich das Krema II als Katalysator für die Wahl von Auschwitz bei der Judenliquidierung gedient hatte, war es nicht direkt mit dieser Ausrottung verknüpft, sondern diente als gelegentlich verwendete Hilfsinstallation. Krema III wurde lediglich als Ergänzung von Krema II gebaut, um die bei 200.000 Häftlingen anfallenden Todesfälle bewältigen zu können, und wurde nur für die Bedürfnisse der SS-Bürokratie "kriminalisiert".« (S. 53/54)
Krematorium III hatte einen »sanitären Zweck« (S. 50), genau wie Krematorium II, das es eben zu ergänzen hatte. Beide Krematorien waren ursprünglich nicht für Menschenvergasungen strukturiert (S. 63), und keines der vier Krematorien von Birkenau war anfangs mit einer Gaskammer ausgerüstet (S. 53).
Hingegen waren die Krematorien IV und V »von den Bunkern 1 und 2 abhängig« (S. 50), oder »für die Bunker 1 und 2 bestimmt« (S. 52), oder »direkt mit den Bunkern 1 und 2 verbunden« (S. 54).
Fassen wir Pressacs Thesen also zusammen: Krematorium II und III hatten eine normale, sanitäre Funktion, während Krematorium IV und V, wenngleich sie ursprünglich nicht mit Gaskammern konzipiert waren, ihrer Funktion nach kriminell waren, dienten sie doch zur Einäscherung der in den Bunkern 1 und 2 Vergasten.
Daraus ergibt sich die unsinnige Schlußfolgerung, daß die Techniker der Auschwitzer Bauleitung 30 Muffeln mit der angeblichen Kapazität von 2.880 Leichen täglich für normale sanitäre Zwecke (d.h. Verbrennung von hauptsächlich an Seuchen gestorbenen Häftlingen), aber nur 16 Muffeln mit einer angeblichen Kapazität von 1.536 Leichen pro Tag für die Massenausrottung bestimmt haben sollen! Demnach rechneten sie damit, daß mehr Häftlinge eines natürlichen Todes sterben als dem Ausrottungsprogramm zum Opfer fallen würden!
Eine andere, beinahe noch unsinnigere Folgerung ist, daß Auschwitz von Himmler gerade wegen des geplanten neuen Krematoriums mit seiner angeblichen täglichen Kapazität von 1.440 Leichen als Judenvernichtungszentrum auserkoren wurde, doch anstatt dementsprechend dieses Krematorium und das Krematorium III, welches sein Spiegelbild war, voll für die erwähnte Aufgabe auszunutzen, wählten die Bauleitungstechniker als Instrumente der Vernichtung zwei Krematorien mit deutlich geringerer Kapazität!
Über die Entstehung der Krematorien III, IV und V schreibt Pressac:»Der 19. [August] muß als der Tag betrachtet werden, an dem der Beschluß gefaßt wurde, in Birkenau drei weitere Krematorien zu bauen, von denen zwei direkt mit dem kriminellen Ziel der Judenausrottung verbunden waren.« (S. 49)
Doch wütete just zu jener Zeit, um den 19. August herum, im Lager eine entsetzliche Typhusepidemie, die unter den Häftlingen eine hohe Todesrate forderte. Pressac verhehlt dies durchaus nicht, schreibt er doch:
»Die Auswirkungen der Typhusseuche, die täglich 250 bis 300 Gefangene, aber auch Zivilisten und SS-Leute dahinraffte, sowie die ständig neu eintreffenden Judentransporte bewogen Bischoff dazu, auf Verlangen von Höß den Bau des Krematoriums zu beschleunigen und gleich noch ein zusätzliches zu planen.« (S. 50)
In Wirklichkeit ging der Entscheid zum Bau von vier Krematorien einzig und allein auf die Furcht der SS vor der Typhusseuche zurück,60 wobei man im Auge behalten muß, daß eine Erhöhung des Häftlingsbestandes auf das Zehnfache geplant war.
4.2. Der Begriff »Sonder-«
Pressac weist nach, daß die von der SS zur Eindämmung der Epidemie errichteten Installationen und getroffenen Maßnahmen mit dem Präfix »Sonder-« gekennzeichnet wurden. So sah Dr. Wirths
»ein Wiederaufflackern der Typhusseuche voraus, wenn nicht in aller Eile Sondermaßnahmen zur Verbesserung der sanitären Lage in die Wege geleitet würden.« (S. 82)
Pressac erklärt denn auch, daß
»die Wendungen "Sondermaßnahmen" und "Sonderbaumaßnahmen" Anordnungen bezeichneten, welche mit sanitären Fragen oder den diesbezüglichen Gebäuden (z.B. Wasserversorgung, hygienische Maßnahmen bezüglich der Häftlinge etc). in Verbindung standen.« (S. 107, Anmerkung 256, Hervorhebung vom Verf.)
Mit dem Bau der Desinfektions- und Entwesungseinrichtungen der Zentralsauna wollten die SS-Leute
»jedes Wiederausbrechen des Typhus in Birkenau "definitiv" verhindern.« (S. 69)
Nun gehörte die Zentralsauna just zu den »Sonderbaumaßnahmen« (S. 107, Anmerkung 256) und trug, genau wie die Krematorien, zur »Durchführung der Sonderbehandlung« bei (S. 61).
Wenn also die Errichtung des neuen Krematoriums, das laut Pressacs eigenem Eingeständnis einen rein sanitären Zweck verfolgte, »wegen der durch die "Sonderaktionen" geschaffenen Situation« beschleunigt werden mußte, »wie es in einem Dokument von Ende 1942 heißt« (S. 47) - das Dokument stammte also aus einer Periode, in welcher der Typhustod reiche Ernte hielt -, so ist es voll kommen klar, daß diese »Sonderaktionen« mit der Typhusbekämpfung im Zusammenhang standen und keinerlei kriminelle Bedeutung hatten.
Wenn im gleichen Dokument von »4 Stück Baracken für Sonderbehandlung der Häftlinge in Birkenau« die Rede ist (S. 46, Hervorhebung vom Verf.), dann ist es nicht minder eindeutig, daß sich diese gegenüber den registrierten Häftlingen angewandte »Sonderbehandlung« nur auf die »hygienischen Maßnahmen bezüglich der Häftlinge« bezog.
Und wenn schließlich am 26. August 1942 inmitten der Typhusepidemie bei Dessau Zyklon B »für Sonderbehandlung« bestellt wurde, kann nicht der leiseste Zweifel daran bestehen, daß damit Entwesungsaktionen gemeint waren (S. 47).
Im Auschwitzer Bauplan vom 28.10.1942 war übrigens eine Entwesungsanlage von 1.000 m
Pressac widerspricht sich ein weiteres Mal, wenn er behauptet, »Sonderbehandlung« sei ein abgesprochener Terminus zur Bezeichnung der »Liquidierung arbeitsuntauglicher Juden« gewesen (S. 46). Er fügt hinzu:»Die Tötung selbst wurde als "Sonderbehandlung" oder "Umsiedlung der jüdischen Bevölkerung" bezeichnet, während die Gesamtbezeichnung für die Vernichtungsoperation, inklusive Selektion, Transport der Arbeitsunfähigen und Vergasung, "Sonderaktion" lautete. Allerdings war dieser Ausdruck nicht spezifisch kriminell, denn er konnte auch für eine nichtkriminelle Operation Verwendung finden.« (S. 46)
Pressac erwähnt selbst einen Fall, in dem der Ausdruck »Sonderaktion« frei von jeder kriminellen Bedeutung war: Nach dem Streik (in einem Vernichtungslager wurde also gestreikt!) der zivilen Arbeiter am 17. und 18. Dezember 1942 führte die Gestapo eine »Sonderaktion« durch, welche darin bestand, die Arbeiter zu verhören, um herauszufinden, was den Anstoß zur Arbeitsniederlegung gegeben hatte (S. 63).
Kurz: Weder »Sondermaßnahmen« noch »Sonderbaumaßnahmen« noch »Sonderbehandlung« noch »Sonderaktion« besaßen eine kriminelle Bedeutung, und Pressac kann mit keinem einzigen Dokument aufwarten, welches das Gegenteil beweist. Somit sind seine Behauptungen zur Gänze unfundiert.
4.3. Vom Zweck der Zyklon B-Lieferungen
Was J.-C. Pressac über die Zyklon B-Lieferungen ans Lager Auschwitz zum besten gibt, läßt einem buchstäblich die Haare zu Berge stehen. Er behauptet, das Wirtschaftsverwaltungshauptamt (WVHA) der SS habe nichts von der verheerenden Typhusepidemie von 1942 gewußt, die enorme Zyklonmengen zur Läusebekämpfung erforderte. Die Lagerverwaltung, die nicht wollte, daß das WVHA von der Seuche Wind bekam, konnte also kein Zyklon anfordern, ohne die wahren Zustände in Auschwitz zu enthüllen. Wie zog sie sich aus der Patsche?
»Man heckte eine List aus, indem man den Juden die erschreckend großen benötigten Mengen Gas in die Schuhe schob. Die am 26. August bewilligte Zyklonlieferung war zur "Sonderbehandlung" bestimmt. Obgleich die Verantwortlichen des SS-WVHA in Berlin wußten, worin diese "Behandlung" bestand, kannten sie die Einzelheiten nicht, d.h. sie wußten nicht, welche Mengen dafür benötigt wurden. So konnte man ihnen weismachen, der größte Teil des Zyklon B werde für Menschenvergasungen in den Bunkern 1 und 2 benötigt, während man in Wirklichkeit bloß 2 bis 3% für diesen Zweck brauchte. Auf diese Weise konnte man 97 bis 98% des Gases für die Entlausung verwenden.« (S. 47).
Was mit dieser Argumentation bezweckt ist, dürfte klar sein. Die Ursache für die Zyklonbestellungen war angeblich zweifacher Art: einerseits die »Sonderbehandlung« (Bestellung vom 26. August) und die »Judenumsiedlung« (2. Oktober), zwei Ausdrücke, denen Pressac eine kriminelle Bedeutung zuschreibt, und andererseits die Entwesung: »Gas zur Desinfektion des Lagers« lautete eine Bestellung vom 29. Juli 1942.62 Wenn dem so war, dann mußte es auch zwei Arten bürokratisch festgelegter Bestellungen geben, die eine für die Judenvergasung und die andere für die Entwesung des Lagers. In diesem Fall müßten aber die zum Massenmord bestellten Gasmengen enorm gewesen sein, denn allein im Auftrag vom 2. Oktober wird von fünf Tonnen gesprochen. Dies widerspricht nun wiederum der von Pressac schon in seinem ersten Buch aufgestellten These, nur 2 bis 3% des Zyklons sei für Menschenvergasungen gebraucht worden.63 Um sich aus der Schlinge zu ziehen, fiel Pressac nichts Gescheiteres ein als die Erklärung, die angeblich zum Massenmord dienende Zyklonbestellung (»Sonderbehandlung«, »Judenumsiedlung«) sei in Wahrheit bloße Tarnung für eine Zyklonbestellung zu Entlausungszwecken gewesen!
Was nun die angebliche Unwissenheit des WVHA über die Typhusepidemie in Auschwitz betrifft, so genügt der Hinweis darauf, daß Dr. Wirths, der am 6. September 1942»zum Chefarzt der Garnison des Lagers Auschwitz ernannt worden war, um die Typhusepidemie einzudämmen.« (S. 116)
vom Inspektorat der Konzentrationslager kam,64 also von der Amtsgruppe D des WVHA. Offenbar ist die Albernheit seiner Argumentation Pressac bewußt geworden, denn er versucht das von ihm entworfene Bild etwas glaubwürdiger zu machen, indem er sich folgenden Zweck des Pohl-Besuchs in Auschwitz vom 23. September 1942 aus den Fingern saugt:
»Der Chef des SS-WVHA, SS-Obergruppenführer Pohl, tauchte am Morgen des 23. September 1942 ganz unvermutet in Auschwitz auf, um zu erfahren, was dort eigentlich los war und in welch trüben Kanälen das tonnenweise gelieferte Zyklon verschwand. Pohl begab sich zunächst zur Bauleitung, wo er sich die bauliche Anordnung des Lagers erläutern und die vollendeten, die im Entstehen begriffenen und geplanten Gebäude beschreiben ließ. Zur mittleren Kategorie gehörten auch die vier Krematorien von Birkenau. Auf seine Frage über das Zyklon B gab man ihm zur Antwort, mit diesem Produkt vernichte man zugleich die Läuse und die Juden.« (S. 59, Hervorhebung vom Verf.)
Pressacs Beleg ist das Tagebuch des Johann Paul Kremer, das im vom Verlag des Auschwitz-Museums verlegten Buch Auschwitz vu par les SS, S. 233f., abgedruckt ist (Anmerkungen 182 und 183 auf S. 234). Tatsächlich steht auf diesen beiden Seiten zum Pohl-Besuch jedoch folgendes:
»Am Morgen kam Obergruppenführer Pohl mit seinem Gefolge in die Kaserne der Waffen-SS. Vor der Türe eine Wache. Zum ersten Male präsentiert man vor mir das Gewehr. Am Abend, um 20 Uhr, Essen in der SS-Kaserne in Gegenwart von Obergruppenführer Pohl: ein wahrer Festschmaus. Man hat uns Fleisch am Spieß à discretion serviert, echten Kaffee, ein hervorragendes Bier und belegte Brote.«
Damit hat es sich. Der Rest hat sich lediglich in Pressacs Phantasie zugetragen. Auf S. 117 widerspricht sich dieser doppelt, indem er schreibt, Pohl habe sich nach Auschwitz bemüht, weil er
»vor allem den Bau einer großen Kläranlage in Broschkowitz (nördlich der Stadt Auschwitz) im Auge hatte, um die Typhusgefahr zu vermindern.« (Hervorhebung vom Verf.)
Also wußte das WVHA sehr wohl über die Typhusepidemie Bescheid, und Pohl suchte Auschwitz keineswegs auf, um herauszufinden, »in welche trüben Kanäle das tonnenweise gelieferte Zyklon verschwand«.
4.4. Bauliche Veränderungen an den Krematorien
Pressacs Grundthese lautet dahingehend, daß die Krematorien II und III, die ursprünglich als einfache sanitäre Installationen konstruiert worden waren, nach und nach in Instrumente des Verbrechens umgewandelt worden sind. Er schreibt:
»Ende Oktober 1942 setzte sich die im Grunde recht naheliegende Idee durch, die Vergasungsaktivitäten in den Bunkern 1 und 2 in einen Raum innerhalb eines Krematoriums zu verlegen, der mit künstlicher Ventilation versehen war, so wie dies bereits im Dezember 1941 in der Leichenhalle des Krema I geschehen war.« (S. 60)
Hier liegt eine willkürliche, durch kein Dokument gestützte Behauptung Pressacs vor. Gleichfalls unfundiert ist seine Behauptung, daß
»die SS-Leute von der Bauleitung im November 1942 beschlossen, die Krematorien mit Hinrichtungsgaskammern auszustatten.« (S. 66)
Folgen wir Pressac, so wollte die SS ursprünglich
»den "Leichenkeller 1" des Krema II für Vergasungen nutzen, sobald dieser fertiggestellt war. Für den Fall, daß sich die Materiallieferungen verzögerten, plante man, wieder auf die Leichenhalle des Krema I zurückzugreifen, sobald das bereits gelieferte Entlüftungssystem fertig installiert war. Dieses konnte 8.300 m (S. 61)
Dies erscheint im Hinblick auf die Pressac'schen Thesen geradezu wahnwitzig, denn schließlich hätte die Bauleitung, bis das erwartete Material für die Umwandlung des Leichenkellers 1 im Krematorium II eintraf, die Massenmorde an den Juden ruhig in den Bunkern 1 und 2 fortsetzen können. Die Vergasungen waren laut Pressac nämlich bereits seit Ende April 1942 vom Krematorium I nach Birkenau verlegt worden, weil
»eine Vergasung es erforderlich machte, die Krematoriumszone total zu isolieren, was die Aktivitäten im Lager störte. [...] Wenn Arbeiten im Gange waren, konnte man nicht vergasen [...]« (S. 35)
... und Arbeiten waren im Krematorium sehr oft im Gange!
Die Vorstellung, die SS-Leute hätten die Vergasungen wieder ins Krematorium I verlagern wollen, überkam Pressac wohl, weil in einem Dokument vom 27. November 1942 der Befehl vermerkt ist, im Krematorium I die Lüftungsanlage zu installieren (S. 60). Doch gleichzeitig schreibt Pressac im Hinblick auf die Installation der provisorischen Lüftungsanlage im Krematorium I, welche von der Firma Boos zwischen dem 23. Februar und dem 1. März 1941 vorgenommen worden war, die Leichenhalle sei»mechanisch ventiliert worden, und Menschenvergasungen mit einem tödlichen Gift konnten dort durchgeführt werden.« (S. 23)
Wenn also die Vergasungen schon mit einem provisorischen Lüftungssystem möglich waren, wieso brauchte es dann noch ein »definitives« Ventilationssystem? War letzteres hingegen für die Vergasungen unabdingbar, so fragt man sich, warum es nicht sofort installiert, sondern eingelagert wurde, obwohl es von der Firma Topf schon am 16.4.1942 geliefert worden war.
Weiter berichtet Pressac, die Idee, das Krematorium I für Massenvergasungen zu benutzen, sei von der Bauleitung fallen gelassen worden; stattdessen habe sie ihre Kräfte auf die kriminelle Umwandlung der Krematorien II und III konzentriert:»Die Menschenvergasungen in den Kremas II und III durchzuführen, schien auf dem Papier eine leichte Sache, doch in der Praxis war dies durchaus nicht der Fall. Das von Prüfer entworfene und von Werkmann verbesserte Gebäude war nämlich nicht zu diesem Zweck konzipiert worden. Das Erdgeschoß mit dem Ofenraum bedurfte keiner Modifizierung. Doch der Keller mußte umgestaltet werden, damit die "Sonderaktionen" dort ablaufen konnten.« (S. 63/64, Hervorhebung vom Verf.)
Nun unterliegt es keinem Zweifel, daß ab Ende 1942 im halbunterirdischen Teil des Krematorium II diverse bauliche Veränderungen vorgenommen worden sind. Ebenso steht fest, daß der Ofenraum sowohl hinsichtlich der Zahl der Öfen wie hinsichtlich ihrer Kapazität unverändert blieb. Wie soll man diesen Widerspruch erklären? Falls das ursprünglich als normale sanitäre Installation, nämlich zur Einäscherung der eines natürlichen Todes Gestorbenen, geplante Krematorium II wirklich zum Instrument des Massenmordes umgestaltet wurde, müßte man eine entsprechende Erhöhung der Kapazität durch die Installation neuer Öfen erwarten. Doch dies war nicht der Fall. Somit bleibt als Ausweg nur noch die Lösung, die Einäscherungskapazität der Öfen maßlos zu übertreiben und zu erklären, die für normale sanitäre Zwecke errichteten Öfen hätten problemlos auch noch die Opfer einer Massenvernichtung bewältigen können! Es reicht, zu behaupten, das Krematorium II hätte in einer Zeitspanne von 24 Stunden tatsächlich 1.440 Leichen verbrennen können (eine Zahl, über die jeder Techniker mitleidig den Kopf schüttelt), und schon ist der Widerspruch aus der Welt gezaubert!
Die Wirklichkeit sah natürlich ganz anders aus. Die Einrichtung einer 210 m
Im Zusammenhang mit diesen baulichen Veränderungen der halbunterirdischen Räume der Krematorien II und III steht auch der Plan 2003 vom 19. Dezember 1942, den Pressac als »bavure architectorale« bezeichnet.65 Auf diesem Plan fehlen nämlich die Leichenrutschen!»Die nördliche Treppe wird zum einzigen Zugangsweg zu den Leichenkellern, was bedeutet, daß die Leichname den Weg zu Fuß zurücklegen mußten.« (S. 64/65)
Tatsächlich ist der Plan 2003 ausschließlich ein Projekt für die »Verlegung des Kellerzuganges an die Straßenseite«66 und nicht für die Entfernung der Leichenrutsche. Daß der Zeichner diese weggelassen hat, ist daher eine unbedeutende Vereinfachung. Die Leichenrutsche wegfallen zu lassen, wäre zu einem Zeitpunkt, wo die Sterblichkeit im Lager unvermindert hoch war, völlig stumpfsinnig gewesen (man hätte dann einen Aufzug benutzen müssen, um die Leichen vom Erdgeschoß in den Keller zu schaffen). Die Leichenrutsche wurde dann auch in Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Plan errichtet, und zwar sowohl im Krematorium II als auch im Krematorium III, und zwar nicht, weil »der Plan 2003 zu spät auf den Bauplätzen 30 (Krematorium II) und 30 a (Krematorium III) eintraf«, wie Pressac auf S. 65 schreibt (dies kann übrigens nicht auf das Krematorium III zutreffen, dessen Bau weniger weit fortgeschritten war), sondern weil es sich logischerweise aus der Notwendigkeit ergab, den Transport der Leichen in die zu ihrer Aufbahrung vorgesehenen Hallen zu er leichtern.
Das ursprüngliche Projekt der SS (November 1942) sah, immer nach Pressac, die Einrichtung von zwei abwechselnd benutzten Gaskammern in den Krematorien II und III vor:»Die SS-Leute erwogen auch, beide Leichenhallen als Gaskammmern zu nutzen, da sie wähnten, die hohe Leistung der fünf Dreimuffelöfen ermögliche eine abwechselnde Verwendung der beiden Räume zu Exekutionszwecken. Unter diesen Umständen war ein Auskleideraum unentbehrlich, in den man direkt von der Treppe aus gelangen konnte. Letztere führte auch durch den zentralen Raum zu den beiden Sälen. Außerdem galt es, die Ventilation des Leichenkellers 2 zu verbessern, besaß dieser doch nur eine Vorrichtung zur Abführung der Luft und noch keine zur Zuführung von Frischluft. Nach einem Test der Öfen, der es ermöglichte, ihre Leistung besser einzuschätzen, wurde dieser Lösungsvorschlag verworfen, da er im Keller zu einer Anhäufung von Leichen geführt hätte, zu deren Einäscherung die Öfen im Erdgeschoß viel zu viel Zeit benötigt hätten.« (S. 66, Hervorhebung vom Verf.)
Hier verstrickt sich Pressac schon wieder in einem wahren Netz von unlösbaren Widersprüchen. Zunächst einmal kann seine These nicht stimmen, daß man pro Krematorium zwei Gaskammern einrichten wollte, weil man die Kapazität der Öfen nicht kannte und sie überschätzte. Die beiden Dreimuffelöfen von Buchenwald, die haargenau dem Modell der Krematorien II und III entsprachen, waren nämlich schon seit dem 23. August bzw. 3. Oktober 1942 in Betrieb (S. 39). Im November hatten sie also zusammen bereits volle vier Betriebsmonate hinter sich, und ihre Kapazität war sehr wohl bekannt. Auch konnte das Projekt der Doppelgaskammer ganz unmöglich im November nach der ersten praktischen Prüfung der Öfen fallen gelassen worden sein, denn jene fand, so Pressac, am 4. März 1943 statt (S. 72).
Immerhin gibt Pressac zu, daß die Kapazität der Öfen (nach seiner jedes technische Wissen entbehrenden Meinung) geringer war, als der Anfall an Leichen aus den Gaskammern. Um dieses Mißverhältnis auszugleichen, reduziert er die Kapazität der Gaskammern, indem er die Gaskammern in zwei Hälften teilt:»Die Suche nach einer besseren Einrichtung ging auch nach dem Beginn der Ausrottungsaktionen weiter. So ließ die KL-Leitung Ende 1943, um den Betrieb der Krematorien II und III zu "regulieren", ihre Gaskammern in zwei Hälften teilen, so daß pro Vergasung nur noch 100 m (S. 67, Hervorhebung vom Verf.)
Pressacs Quelle ist hier die Zeugenaussage Henryk Taubers, der allerdings nur vom Krematorium II spricht. Pressac überträgt diese angebliche bauliche Veränderung auch auf das Krematorium III. In seinem 1989 erschienenen Opus hatte er noch geschrieben, Taubers Bericht über die Halbierung der Gaskammern und der folgenden Vergasungen sei
»einer der sehr wenigen anfechtbaren Punkte der Aussage.«67
Es erübrigt sich wohl, noch eigens zu betonen, daß es für diese Zweiteilung keinerlei Beweise gibt, weder dokumentarische noch architektonische.
Kurzum: Da die tatsächliche Höchstkapazität der Krematorien II und III unter Berücksichtigung der Tatsache, daß auch Kinderleichen anfielen, nicht größer als 360 Leichen täglich war, räumt Pressac notgedrungen die Unsinnigkeit des angeblich von der Bauleitung ausgeheckten Ausrottungsprogramms ein.
Laut Pressac bestand das dann tatsächlich durchgeführte Projekt der SS darin, den Leichenkeller 1 in eine Gaskammer und den Leichenkeller 2 in einen Entkleidungsraum umzugestalten. Dies bedeutet, daß die Krematorien II und III keine Leichenkeller mehr besaßen! Nun muß man sich fragen, wo die SS-Männer denn die Leichen der eines natürlichen Todes gestorbenen Häftlinge vor der Einäscherung zu stapeln trachteten. Diese Frage ist um so naheliegender, als sowohl beim Krematorium II wie beim Krematorium III jeweils nicht weniger als drei Leichenhallen vorgesehen waren, die zusammen 671 m
4.5. Die Lüftungssysteme der Krematorien
Um seine These zu stützen, führt Pressac eine Reihe von »bavures« an, mit denen wir uns später befassen wollen. Der »definitive Beweis« hängt für ihn aber mit den Ventilationsvorrichtungen der Krematorien zusammen.
Im neuen Krematorium waren folgende Lüftungsgebläse vorgesehen:
- Ein Druckgebläse Nr. 450 für den »B-Keller« (d.h. den künftigen Leichenkeller 1) mit einer Luftförderleistung von 4.800 m
- Ein Sauggebläse Nr. 450 für den »B-Keller« mit einer Leistung von 4.800 m
- Ein Sauggebläse Nr. 550 für den »L-Keller« (den künftigen Leichenkeller 2) mit einer Leistung von 10.000 m
- Ein Sauggebläse Nr. 550 für den Ofenraum mit einer Leistung von 10.000 m
- Ein Sauggebläse Nr. 375 für den Sezier-, Aufbahrungs- und Waschraum mit einer Leistung von 3.000 m
Da Pressac auch noch die Dimensionen der jeweiligen Örtlichkeiten angibt (S. 30), läßt sich die Anzahl der Luftwechsel pro Stunde berechnen:
- (4.800/483 =) 9,94 Luftwechsel für den »B-Keller«.
- (10.000/966 =) 10,35 Luftwechsel für den »L-Keller«.
- (10.000/1.031 =) 9,70 Luftwechsel für den Ofenraum.
- (3.000/300 =) 10 Luftwechsel für den Sezier-, Aufbahrungs- und Waschraum.
Später wurde die Leistung der Ventilatoren wie folgt erhöht:
- Druckgebläse für den »B-Keller«: 8.000 m
- Sauggebläse für den »B-Keller«: 8.000 m
- Sauggebläse für den »L-Keller«: 13.000 m
- Sauggebläse für den Ofenraum: 12.000 m
- Sauggebläse für den Sezier-, Aufbahrungs- und Waschraum: 4.000 m
Die von Pressac angegebenen Luftförderleistungen sind dokumentarisch nicht belegt. Er hat sie ganz offensichtlich auf der Grundlage der Motorleistungen berechnet, die in dem von der Firma Topf stammenden Plan D 59366 vom 10. März 1942 angegeben sind (Pressacs Dokumente 13 bis 15). Pressacs eigener These zufolge bezieht sich dieser Plan auf eine Periode, in der das Krematorium ausschließlich für sanitäre Zwecke geplant war.
Pressac behauptet, der Leichenkeller 1 der Krematorien II und III sei tatsächlich mit Ventilatoren ausgerüstet gewesen, deren Leistung 8.000 m
Ferner deutet Pressac an, die vorher erwähnte Erhöhung der Luftförderleistung von 4.800 auf 8.000 m»Die SS-Leute wollten überprüfen, ob die Stärke der Ventilation im Leichenkeller 1 die ursprüngliche Anordnung (Belüftung oben und Entlüftung unten), kompensieren würde. Letztere war für eine Leichenhalle gedacht, hätte jedoch für eine Gaskammer umgekehrt konzipiert sein müssen. In dieser hätte die Belüftung unten und die Entlüftung oben sein müssen.« (S. 71/72)
Da schließlich die angeblich zum Entkleidungsraum umgewandelten Leichenkeller 2 der Krematorien II und III keine Lüftungsanlage mehr erfordert habe, wurden dort zwar die Ventilationsvorrichtungen installiert, doch wurden die entsprechenden Motoren nicht eingesetzt (S. 79, 80).
Nimmt man die Lüftungsanlagen der Krematorien II und III genauer unter die Lupe, so entdeckt man in der Tat einen definitiven Beweis - dafür nämlich, daß der Leichenkeller 1 NICHT in eine Gaskammer umgewandelt worden ist. Von erstrangiger Bedeutung ist hier die vom 27. Mai 1943 datierende Rechnung Nr. 729 der Firma Topf (vgl. Dok. 269) - sie wird von Pressac erwähnt -, welcher zufolge der »B-Raum«, die angebliche Gaskammer, mit einem Ventilator von 4.800 m
In seinem früheren Werk präsentiert Pressac eine Tabelle, in welcher die »Dimensionen und Volumina der Leichenkeller in den Krematorien II und III« auf der Grundlage der Krematorienpläne dargestellt werden:
Leichenkeller 1 war 30 m lang, 7 m breit und 2,41 m hoch. Seine Fläche betrug demnach 210 m
Leichenkeller 2 war 49,49 m lang, 7, 93 m breit und 2,30 m hoch. Seine Fläche betrug folglich 392,5 m und sein Volumen 902, 7 m.69
Für die geplante Gaskammer hatte die SS also (4.800/506 =) 9,49 Luftwechsel pro Stunde vorgesehen, für den Entkleidungsraum hingegen (10.000/902,7 =) 11,08 Luftwechsel stündlich. Dementsprechend wurde die Gaskammer weniger ventiliert als der Entkleidungsraum! Aber das ist noch nicht alles. Im klassischen Werk von W. Heepkes über die Konstruktion von Krematorien heißt es, für eine Leichenhalle benötige man minimal 5, bei intensiver Nutzung bis 10 Luftwechsel stündlich.71 Somit ist klar, daß die für Leichenkeller 1 vorgesehene Lüftungsanlage für eine ganz normale Leichenhalle konzipiert war. Zum Vergleich: Für Zyklon B-Entlausungskammern mit einem Kreislaufsystem - in den Dokumenten 16 und 17 präsentiert Pressac ein Schema davon - waren stündlich 72 Luftwechsel vorgesehen.72 Heben wir schließlich noch hervor, daß die ersten von der Firma Topf ausgearbeiteten Ventilationsprojekte für das Krematorium I von Auschwitz, das Pressac zufolge ohne jegliche kriminelle Absicht und zu rein sanitären Zwecken geplant war, für den Sezierraum und die Leichenhalle jeweils 17 Luftaustausche pro Stunde vorgesehen waren (S. 18), also jeweils fast doppelt soviel wie für die »Gaskammern« der Krematorien II und III!
Was die Ventilation des Leichenkellers 2 anbelangt, so stimmt es, daß der für den Ventilator dieses Raumes vorgesehene Motor nicht auf dem Plan 2197 vom 19. März 1943 zu finden ist, aber dies heißt natürlich noch längst nicht, daß man beschlossen hätte, ihn nicht zu installieren. Die in den Krematorien ausgeführten Arbeiten beweisen das Gegenteil.
Dok. 2: Die Lüftung des B-Kellers von Krematorium III (angeblich Gaskammer) hatte eine Leistung von 4.800 m
Fortsetzung Dok. 2. Die Lüftungsanlage des angeblichen Entkleidungskellers (L-Raum) hatte eine größere Leistungsfähigkeit als die der angeblichen Gaskammer von Krematorium III (B-Raum); ein Indiz gegen die Existenz einer Menschengaskammer.
Dok. 3: Auch der B-Keller des Krematoriums II (angeblich Gaskammer) hatte ein Lüftung mit einer Leistung von 4.800 m
Fortsetzung Dok. 3. Was für das Krematorium III gilt, gilt ebenso für das Krematorium II: Auch hier hatte die Lüftungsanlage des angeblichen Entkleidungskellers (L-Raum) eine größere Leistungsfähigkeit als die der angeblichen Gaskammer.
Dok. 4: Fünf- bis zehnfache stündliche Luftwechsel, wie sie die heute als Gaskammern deklarierten Leichenkeller 1 der Krematorien II und III aufwiesen, waren für normale Leichenhallen seit jeher üblich. W. Heepke, Die Leichenverbrennungs-Anstalten (die Krematorien), Verlag von Carl Marhold, Halle a.S. 1905, S. 104.
Dok 5: Anlagen, in denen mit Blausäure gearbeitet wurde, hatten dagegen Luftwechselraten von 72, also eine mindestens siebenmal stärkere Lüftung als die Birkenauer Leichenkeller! G. Peters, E. Wüstinger, »Sach-Entlausung in Blausäure-Kammern«, Zeitschrift für hygienische Zoologie und Schädlingsbekämpfung, Heft 10/11, 1940, S. 195.
Dok. 6: Und nochmals: Blausäurekammern mit 72 Luftwechseln pro Stunde. P. Puntigam, H. Breymesser, E. Bernfus, Blausäurekammern zur Fleckfieberabwehr, Sonderveröffentlichung des Reichsarbeitsblattes, Berlin 1943, S. 50.
Im Krematorium II wurde die Lüftungsanlage des Leichenkellers 1, also der angeblichen Gaskammer, zwischen dem 22. Februar und dem 14. März 1943 installiert, die des Leichenkellers 2, des »Entkleidungsraumes«, zwischen dem 15. und dem 28. März. Die Lüftungsanlage des Leichenkellers 2 im Krematorium III wurde zwischen dem 12. und dem 22. April installiert. Diese Daten finden wir in Pressacs früherem Werk.73 Wäre nun das Fehlen der Motoren damit zu erklären, daß die SS nach ihrem Entscheid, aus dem einen Leichenkeller eine Gaskammer und aus dem anderen einen Entkleidungsraum zu machen, in letzterem keine mechanische Ventilation mehr benötigte, begreift man nicht recht, wieso sie die Lüftungskanäle dann nach ihrem diesbezüglichen Entscheid trotzdem einbauen ließen. Selbstverständlich tat sie dies, weil sie die Lüftung zu benutzen trachtete, und wenn die Motoren nicht gleich montiert wurden, so muß dies an äußeren Umständen gelegen haben.
Mit all dem Gesagten ist die These vom kriminellen Charakter der von Pressac so emsig aufgestöberten »bavures« schon erledigt. Diese beziehen sich freilich auf ganz andere Punkte.
4.6. »Vergasungskeller« und andere »bavures«65
Pressac stellt zu Recht fest, daß der Kampf gegen den Typhus in Auschwitz dank der Einrichtung von Entwesungseinrichtungen gewonnen wurde (S. 84). Schon seit dem Auftreten der ersten Typhusfälle erwog man, die bereits existierenden Anlagen zu erweitern und sich dabei auch neue Techniken zunutze zu machen. Darum ging es bei der Sitzung vom 30. Juni 1942 (S. 83). Die sich gebieterisch aufdrängende Notwendigkeit neuer Desinfektionseinrichtungen findet ihren Widerhall in der Planung der Zentralsauna vom 24. November 1942.74 Diese gehörte, wie wir uns erinnern, aufgrund ihrer Bedeutung beim Kampf gegen die Typhusseuche zu den »Sonderbaumaßnahmen«. Ihr Bau fiel unter die Rubrik »Durchführung der Sonderbehandlung«. Alles spricht für die Annahme, daß die SS in der Zwischenzeit, d.h. Ende 1942, erwog, provisorisch behelfsmäßige Entlausungskammern in den Krematorien II und IV einzurichten, deren Errichtung schon weit fortgeschritten war. Dies würde historisch und logisch all jene »bavures« erklären, die Pressac auflistet und denen wir uns in Bälde zuwenden wollen.
- Der Ausdruck »Sonderkeller« für den Leichenkeller 1 (S. 60) paßt zu den anderen, mit der Typhusbekämpfung in Zusammenhang stehenden Wörtern, die mit »Sonder...« beginnen.
- Der Ausdruck »Vergasungskeller« bezeichnet einen Raum, in dem entlaust wurde. Im Erläuterungsbericht über den Bau des KGL Birkenau vom 30. Oktober 1941 sind die beiden Zyklon B-Entlausungsbaracken BW5a und 5b mit einem »Vergasungsraum« ausgerüstet.75
- Der Plan zur Vorwärmung des Leichenkellers 1 (S. 73) ergibt einen Sinn, wenn man dort einen Entlausungsraum einrichten wollte, weil die Begasungszeit dadurch erheblich verkürzt würde: eine Vergasungsoperation mit 20 g Blausäure erforderte per Kubikmeter 45 Minuten, wenn eine Temperatur von 25 bis 35 °C herrschte, bei Temperaturen von 0 bis 5 °C jedoch drei Stunden.76 Bei einer mit Opfern vollgestopften Hinrichtungsgaskammern würde hingegen die von den Körpern ausgehende Wärme den Raum recht rasch genügend aufheizen, so daß eine Vorwärmungsanlage unnötig wäre.77
- Das Vorhandensein einer gasdichten Tür (S. 80) ist bei einer Entlausungskammer die natürlichste Sache der Welt.
- Das Vorhandensein von 14 Duschen im Leichenkeller 1 ist, immer nach Pressac, wieder eine »bavure«, denn diese Duschen waren gar keine (S. 80); sie dienten nämlich bloß dazu, die Opfer in die Gaskammer zu locken. Daß es sich um falsche Duschen handelte, ist natürlich nur ein anderes Hirngespinst Pressacs.
- Die Erwähnung eines Holzgebläses für den Leichenkeller 1 (S. 70) ist Pressac wieder eine »bavure«, denn es bewies»daß die abgesogene Luft nicht mehr die miasmenschwangere einer Leichenhalle war, sondern ein aggressives Produkt enthielt, welches nur von einem nichtkorrosiven Gerät aufgesogen werden konnte. Letzteres hatte ausschließlich aus Holz - am besten Zypressenholz - zu bestehen. Das in den Todeskammern verwendete Giftgas war stark konzentriertes Blausäuregas (20 g/m, und Säure ist korrosiv« (S. 70/71, Hervorhebung vom Verf.)
Doch wurde das erwähnte Holzgebläse später durch ein metallisches ersetzt, wie aus dem Aktenvermerk vom 25. März 1943 hervorgeht:78
»Anstelle des Holzgebläses für die Entlüftungsanlage des Leichenkellers I wird ein Schmiedeeisengebläse als Ausführung gewählt.«
Pressac muß also erklären, warum die Ingenieure ungeachtet des (ihm zufolge) korrosiven Charakters des Blausäuregases ein Holz- durch ein Metallgebläse ersetzt haben. Ferner möchten wir wissen, weswegen die Degesch-Ingenieure für die Kreislauf-Entwesungskammern Metallapparate wie die in den Dokumenten 16 und 17 seines Buchs abgebildeten vorgesehen haben. Vielleicht damit sie der korrosiven Wirkung des Gases zum Opfer fielen?
In diesen 10 m
- »Drahtnetzeinschubvorrichtung« heißt auf französisch nicht, wie Pressac auf S. 79 fälschlich übersetzt, »dispositifs d'introduction en treillis de fil de fer«, denn dies entspräche dem deutschen Wort »Drahtnetzeinführungsvorrichtung«, womit über die Art, wie da etwas eingeführt wird, noch nichts gesagt wäre. Das betreffende Ding könnte zwar eingeschoben, aber auch eingeschüttet oder eingeworfen werden. Die Vorrichtung, mit der das Zyklon angeblich in die Kammern gelangte, hätte wahrscheinlich »Drahtnetzeinwurfvorrichtung« geheißen. Pressac selbst spricht vom »Einwurf« (»déversement«) des Zyklon in die Gaskammern. Die von Pressac (ebenfalls auf S. 79) erwähnten »Holzblenden« können keinesfalls, wie er meint, hölzerne Deckel für vermeintliche Zykloneinführungsvorrichtungen gewesen sein, denn sonst hätte man sie eben »Holzdeckel« und nicht »Holzblenden« genannt.
Pressac behauptet, die eben erwähnen Dinge hätten sich im »Leichenkeller 1« befunden (S. 79), also in der angeblichen Gaskammer. Doch verhielt es sich anders: Im Inventarium des Krematorium II80 wur den sie dem Leichenkeller 2, also dem »Entkleidungsraum«, zugeordnet. Wollten die SS-Leute die Opfer also dort vergasen? Nicht genug damit: Im Inventarium des Krematorium III finden sich diese Vorrichtungen überhaupt nicht.81 Wie wollten die SS-Leute das Zyklon also einführen? Ob sie ihre Opfer vielleicht höflichst baten, die Zyklondosen hineinzutragen und nach der Schließung der gasdichten Tür zu öffnen?
Wir folgern daraus, daß diese Vorrichtungen alles mögliche gewesen sein können, nur nicht das, was Pressac behauptet.
- Die Bezeichnung des Leichenkellers 2 als »Auskleidekeller« (S. 74) ist völlig normal, wenn man von der Hypothese ausgeht, daß im Leichenkeller 1 eine provisorische Entlausungsanlage eingerichtet wurde.
4.7. Die Normalgaskammer
Zu einem weiteren »Indiz«: Des Zivilangestellten Jährlings vorgebliche »bavure« zeigt noch einmal mit greller Deutlichkeit, mit welch verzerrter Logik sich Pressac seine »kriminellen Indizien« zurechtgeschustert hat. Es lohnt sich, die Passage im vollen Wortlaut anzuführen, doch vorher müssen wir einige historische Anmerkungen vorausschicken.
Für das »Aufnahmegebäude« des Hauptlagers waren 19 Zyklon B-Kreislaufentwesungskammern vorgesehen, die allerdings nie eingerichtet wurden. Ende 1943 beschloß man, acht dieser Kammern in Ultrakurzwellenentwesungskammern umzugestalten, die auf einer neuen, von Siemens entwickelten Methode beruhten. Die Arbeiten setzten im Februar 1944 ein (S. 88). Gleichzeitig wurde der Entscheid gefällt, in den restlichen 11 Räumlichkeiten die schon früher geplanten Kreislaufentwesungskammern einzurichten. Die Firma Boos, welcher die Durchführung der Arbeit oblag, machte Schwierigkeiten. Auch die Zyklonverteilerfirma Firma Testa (Tesch und Stabenow) meldete sich zu Wort, ebenso Dr. Wirths, der daran erinnerte, daß das Zyklon B einer geltenden Anordnung nach durch ein anderes Gas zu ersetzen sei, nämlich »Areginal«,82 dessen Einsatz eine Modifizierung der Zyklongaskammern erforderlich machte (S. 88/89).
Pressac schreibt nun:»Bei diesem Anlaß beging der zivile Angestellte Jährling in einem Schreiben an die Testa einen geradezu unglaublichen Lapsus. Er bezeichnete die Entlausungskammern als "Normalgaskammer", wobei er dieses Wort unterstrich und in Anführungszeichen setzte, als gebe es "normale" und "abnormale" Gaskammern. Die Bezeichnung wurde von der Testa übernommen; diese behauptete zunächst, der Übergang von Zyklon zu Areginal sei nur bei neuen Installationen obligatorisch, und bestand darauf, daß das mit dem Bedienen der Normalblausäuregaskammern beauftragte Personal besonders gut geschult wurde, wodurch sie zu verstehen gab, daß ihre Funktionsweise ungleich komplizierter war als das bloße Hineinschütten von Zyklon B in die "abnormalen" Gaskammern.« (S. 89, Hervorhebung vom Verf.)
Hätte sich Jean-Claude Pressac die Mühe genommen, sich ein wenig über Blausäuregasentlausungskammern zu informieren, dann wüßte er, daß eine »Normalgaskammer« eine der Norm nach gebaute Gaskammer, nämlich eine Degesch-Kreislauf-Gaskammer war; entsprach eine Gaskammer nicht diesem Standard, dann nannte man sie eine »behelfsmäßige Blausäuregaskammer«.83
Jährling wollte also ganz einfach betonen, daß die Umwandlung des vorgesehenen Bedienungssystems sich auf Degesch-Kreislauf-Gaskammern, also »Normalgaskammern«, bezog und nicht auf solche, die vom Standard abwichen und folglich »abnormal« waren, wie etwa diejenigen des BW 5b von Birkenau.
4.8. »10 Gasprüfer«: Der endgültige Beweis?
Die Bestellung für »10 Gasprüfer« (S. 71, vgl. 456Dok. 7), ist, falls es sich bei diesen tatsächlich um »Anzeigegeräte für Blausäure-Reste« handelt (S. 72, vgl. Dok. 8), bei einer Entwesungskammer auch ganz normal. Pressac schreibt dazu ebenso enthusiastisch wie naiv:
»Dieses Dokument stellt den definitiven Beweis für die Existenz einer Hinrichtungsgaskammer im Krema II dar« (S. 72, Hervorhebung vom Verf.)
In Wirklichkeit ist dieses Dokument allenfalls ein Indiz, nicht aber ein »definitiver Beweis« für das Vorhandensein einer Gaskammer im Krematorium. Daß es sich bei dieser zwangsläufig um eine Hinrichtungsgaskammer handeln muß, ist eine aus der Luft gegriffene Behauptung Pressacs.
In diesem Zusammenhang fügt er eine sehr wichtige Erklärung hinzu:
»Man führte Experimente durch, bei denen Zyklon eingeführt wurde. Dabei sollen die verbliebenen Gasreste mit einer chemischen Methode untersucht worden sein und nicht mit den 10 Gasprüfern, die man so spät bestellt hatte, daß sie nicht mehr rechtzeitig geliefert werden konnten.« (S. 73, Hervorhebung vom Verf.)
Obschon dieses Dokument voll und ganz zu unserer These paßt, handelt es sich dabei unserer Auffassung nach um eine Fälschung, die formal zwar sehr gut, aber inhaltlich miserabel ist. Gehen wir es Punkt für Punkt durch:
Dok. 7: Telegramm der Zentralbauleitung Auschwitz an die Firma J.A. Topf & Söhne, Erfurt, vom 26. Februar 1943. APMO, BW 30/34, S. 48.
a) Die »Gasprüfer« waren in der deutschen Fachterminologie schlicht und einfach Meßgeräte zur Rauchgasanalyse, basierend auf einer physikalischen Meßmethode.84
b) Pressac deutet mit obigen Worten an, daß die 10 Gasprüfer nicht, wie sonst üblich, auf einer chemischen Methode basierten, sondern auf einer physikalischen. Um Blausäuregasreste zu messen, gab es aber nur eine chemische Methode und keine auf einem physikalischen Prinzip basierenden »Nachweisgeräte«.85
c) Die dafür benutzten Geräte trugen den Namen »Gasrestnachweisgerät für Zyklon«.86
d) Die Verwendung solcher Geräte war bei allen Entlausungseinrichtungen obligatorisch, auch in Auchwitz.
e) Da die Nachweisgeräte in den Entwesungseinrichtungen des Lagers vorhanden waren, wäre es sinnlos gewesen, sie bei einer Firma zu bestellen, welche sie weder produzierte noch die Bezugswege kannte, statt sie einfach bei den erwähnen Installationen anzufordern oder direkt die Hersteller- oder Verteilerfirmen anzuschreiben (es waren dieselben, die das Zyklon produzierten und auch an das Lager Birkenau verteilten).
f) Da die Lagerverwaltung zusätzlich zu den »Gasprüfern« nicht auch Gasmasken mit Spezialfilter »J« gegen Blausäure bestellt hat, konnte sie diese offensichtlich im Lager selbst beschaffen, genau wie sie sich die »Gasrestnachweisgeräte für Zyklon« hätte besorgen können.
Unsere Schlußfolgerung lautet daher: Die »10 Gasprüfer« waren einfache Rauchgas-Meßgeräte. Sie waren entweder für den Einbau in die 10 Rauchgaskanäle der Krematorien II und III oder für die 10 Schornsteinrohre der Schornsteine aller Birkenauer Krematorien (II bis V) gedacht.
Und dies ist alles, was Pressac bezüglich der Kremtorien II und III zu bieten hat.
Dok. 8: In diesem Dokument, das die Verwendung der in Dokument 7 angeforderten Gasprüfer für Blausäurebegasungen im Krematorium II suggerieren soll, gibt es zu viele Widersprüche und Unsinnigkeiten. Wahrscheinlich handelt es sich hierbei um eine Totalfälschung. J.A. Topf & Söhne, Erfurt. Brief vom 2. März 1943 an die Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei Auschwitz. J.-C. Pressac, Die Krematorien von Auschwitz. Die Technik des Massenmordes, Piper, München 1994, Dokument 28.
Dok. 9: Bei den in Dokument 7 angeforderten Gasprüfern handelt es sich tatsächlich um Meßgeräte zur Prüfung der Gaszusammensetzung der Krematoriumsofenabgase, vgl. bes. S. 1013. Hütte. Des Ingenieurs Taschenbuch, Verlag von Wilhelm Ernst & Sohn, Berlin 1931, I. Band, S. 1010-1013.
Fortsetzung Dok. 9. Gasprüfer funktionierten ausschließlich auf physikalischer Basis und können daher auf keinen Fall zur Messung von Blausäure benutzt worden sein, wofür chemische Methoden notwendig sind.
Fortsetzung Dok. 9
Fortsetzung Dok. 95. Die Bunker 1 und 2
Ehe wir uns den Behauptungen Jean-Claude Pressacs über die beiden Birkenauer Bunker 1 und 2 zuwenden, sollten wir darauf verweisen, daß diese Bezeichnung, ebenso wie die Ausdrücke »rotes Haus« und »weißes Haus«, sich in keinem einzigen Dokument, weder in einem deutschen noch in einem der polnischen Widerstandsbewegung, nachweisen läßt. All diese Benennungen wurden von den Augenzeugen der Nachkriegszeit geprägt.
Pressac schreibt, der Bunker 1 sei ab Ende Mai 1942 zur Massenvernichtung eingesetzt worden (S. 39), also noch ehe R. Höß der Pressac'schen Chronologie zufolge den angeblichen Judenausrottungsbefehl von Himmler erhielt.
Die Existenz des Bunkers 1 und 2 als Stätten von Massenhinrichtungen ist nicht dokumentarisch belegt. Was Pressac dazu sagt, als handle es sich um eine feststehende geschichtliche Wahrheit, ist in Wirklichkeit nichts weiter als eine Synthese von Zeugenaussagen, die sich in allen wesentlichen Punkten widersprechen.88
Dok. 10: Die Geräte zur Überprüfung der Luft auf Gasreste von Zyklon B trugen die Bezeichnung Gasrestnachweisgerät (für Zyklon) und funktionierten auf chemischer Grundlage.87 Tesch & Stabenow, Hamburg. Brief vom 29. Juli 1942 an das Waffen-SS Kriegsgefangenenlager Lublin, Verwaltung. Archiwum Panstwowego Muzeum na Majdanku, sygn. I d 2, vol. 1, S. 107.
Bunker 2 soll seine mörderische Tätigkeit Anfang Juni 1942 aufgenommen haben (S. 41). Pressac schildert die Entstehung dieser Mordanlage in folgenden Worten:»Unweit des Bunkers 1 stand ein zweites kleines Bauernhaus, kalkverputzt und von 105 m(S. 41/42)
Wie uns Pressac selbst auf Seite 42 mitteilt, war der Artikel von der Firma Boos angefordert worden,
»damit sie daraus Anleitungen für die Einrichtung von 19 ähnlichen Entlausungskammern im geplanten Gebäude für den Empfang der neu eingelieferten Häftlinge im Stammlager entnehmen konnte.«
Demnach diente der Artikel als Vorlage für die Installation von 19 Blausäuregas-Kreislaufentwesungskammern für das Aufnahmegebäude. Das Datum, an dem der Artikel angefordert wurde, war der 1. Juli 1942 (S. 103, Anmerkung 135) und lag also einen Monat später als der angebliche Beginn der Ausrottungsaktivitäten im Bunker 2. Daß dieser Artikel (in welchem das Schema einer Degesch-Kreislauf-Entlausungskammer enthalten ist; es ist, wie erwähnt, in Pressacs Dokument 16 und 17 abgebildet) Höß von Bischoff gezeigt worden sein soll, was ersteren zur Einrichtung eines Ventilationssystems im Bunker 2 bewog, ist durch kein Dokument belegt und wieder einmal eine reine Frucht der Phantasie Pressacs. Dieser behauptet übrigens, im Bunker 2 sei kein mechanisches Ventilationssystem installiert worden.
Schließlich»wurden in der weißen Hütte (Bunker 2) vier kleine Gaskammern von ungefähr 50 m(S. 42, Hervorhebung des Verf.)
Worauf Pressac mit dieser Argumentation hinaus will, dürfte klar sein. Zu den zentralen Punkten, die gegen sein erstes Buch vorgebracht wurden, gehörte die unerklärliche Tatsache, daß die Deutschen technisch durch und durch stümperhafte Hinrichtungsgaskammern errichteten, obwohl sie in der Technik der Blausäureentlausungskammern dank der Erfindung des DEGESCH-Kreislaufverfahrens an der Weltspitze standen. Pressac sieht sich deshalb gezwungen, zwischen den beiden Gaskammertypen, koste es, was es wolle, eine Verbindung herzustellen, und er tut es auch, indem er einerseits
Dok. 11: Aufnahme eines Gasrestnachweisgerätes für Zyklon, das die Sowjets nach der Befreiung des Lagers Auschwitz dort vorgefunden haben. APMO, Nr. neg 625.
behauptet, die Umwandlung des Bunkers 2 in vier aneinandergereihte Gaskammern sei erfolgt, indem man sich»von den durch die Degesch in Frankfurt/Main errichteten Entlausungsanlagen (parallel nebenenanderliegende Zellen) inspirieren ließ.« (S. 115, Hervorhebung des Verf.)
und andererseits schreibt, die erste Menschenvergasung im Krematorium II sei mit 6 kg Zyklon begangen worden, was
»einer Konzentration von ca. 20 g Blausäuregas per mwie sie von den Leitern der Degesch in ihren Entlausungszellen vorgeschrieben wurde.« (S. 119, Hervorhebung des Verf.)
Demnach sollen also die Bauleitungsingenieure dem Artikel von G. Peters (und E. Wustiger) ein vollkommen nebensächliches Element entnommen haben, nämlich die »parallele Anordnung« der Gaskammern! Und nicht genug damit: Obgleich sie eine einzige Gaskammer von 105 m
Hinsichtlich der Blausäurekonzentration ist folgendes zu bemerken: Da das Volumen des Leichenkellers 1 (506 m
Anfangs hatten die SS-Leute für die Bunker 1 und 2 keine Entkleidungsräume vorgesehen, und die Opfer zogen sich »im Freien« aus, aber dann»verlangte Bischoff in seinem zweiten Rapport, in der Nähe der beiden Bunker müßten vier Pferdestallbaracken als Auskleidungsräume für die Arbeitsunfähigen errichtet werden. Jede Baracke kostete 15.000 Mark. Die Forderung wurde wie folgt formuliert: Æ4 Stück Baracken für Sonderbehandlung der Häftlinge in Birkenau".« (S. 45/46)
Der betreffende Bericht wurde Ende Juli 1942 geschrieben, also während die Typhusepidemie verheerend wütete. Wie bereits erklärt, hatte der Ausdruck »Sonderbehandlung der Häftlinge« keine kriminelle, sondern eine sanitäre Bedeutung. Er fügt sich nahtlos in die Bestrebungen der SS ein, der Seuche Einhalt zu gebieten.
Es versteht sich von selbst, daß die Verbindung zwischen diesen Baracken und den Bunkern 1 und 2 ein pures Pressac'sches Phantasieprodukt ist, dem wie üblich auch nicht die Spur eines dokumentarischen Beweises zugrunde liegt.
Die gleiche Funktion wiesen die »Badeanstalten für Sonderaktionen« auf, die im Aktenvermerk vom 21. August 1942 auftauchen (S. 52). Jede dieser Badeanstalten mußte mit 2 Dreimuffelöfen des vereinfachten Typs versehen sein, selbstverständlich um die Leichen der Typhusopfer zu kremieren.
Pressac will im Plan einer interessanten Zone von Auschwitz-Birkenau eine »bavure« entdeckt haben. Jener Plan»beweist, daß die Zone, in denen die Bunker 1 und 2 sowie ihre Gräben lagen, als Sperrgebiet deklariert waren.« (Legende zum Dokument 21 sowie S. 52)
Doch datiert dieses Dokument vom 2. Juni 1943. Zu jenem Zeitpunkt soll das Morden in den beiden Bunkern bereits zweieinhalb Monate lang geruht haben; die »Verbrennungsgruben«, die Pressac hier in Bestattungsgruben umwandelt, sollen zugeschüttet und das Terrain eingeebnet worden sein. Was gab es in dieser »Sperrzone« also zu verbergen?
In Wirklichkeit bezieht sich dieser Ausdruck auf die gesamte weiße Zone innerhalb des schrägstraffierten Gebietes, also auch auf das Areal des Lagers Birkenau. Das Sperrgebiet steht ersichtlich im Zusammenhang mit verschiedenen Lagersperren, die Höß wegen der Typhusepidemien verhängte: Am 10. Juli 1942 (S. 115); am 23. Juli (S. 116); am 8. Februar 1943 (S. 118). Im Juni 1943 suchte der Typhus das Zigeunerlager in Birkenau heim, und im Sektor BI traten bis Ende Juli Typhusfälle auf (S. 120/121).
Im Mai/Juni 1944, während der Deportation der ungarischen Juden nach Auschwitz»wurde Bunker 2 zur Vernichtung kleiner Gruppen wieder in Betrieb genommen. Man äscherte die Leichen der Ermordeten in einer 30 m(S. 90/91)
Das ist Schwachsinn in Reinkultur. Die SS-Leute sollen also eine Vernichtungsanlage, die auf einmal rund 500 Menschen töten konnte, durch eine Einäscherungsanlage ergänzt haben, die bestenfalls 50 Leichen verbrennen konnte, also ein Zehntel der Opfer. Hier kann man auf den Augenzeugen Miklos Nyiszli verweisen. Dieser spricht von zwei »Verbrennungsgruben«, die 50 X 6 m (zusammen also 600 m
Auf S. 147 erscheint aus dem Nichts urplötzlich eine zweite Grube, die »kleiner« als die erste ist. Pressac erfindet sie, um die Produktion des Bunkers 2 ein wenig zu steigern und so die Ausrottung der ungarischen Juden technisch etwas besser möglich zu machen. Dies ändert nichts am Gesagten.
6. Die Krematorien IV und V
Pressac stellt die Behauptung auf, die Krematorien IV und V seien in Abhängigkeit von den Bunkern 1 und 2 entstanden (S. 50) und dazu konzipiert gewesen, die Leichen der dort Vergasten zu verbrennen.
Diese logistische Anordnung ist, um es sehr gelinde auszudrücken, ein wenig unglücklich. Der angebliche Bunker 1 war nämlich 800 und der angebliche Bunker 2 gar 900 m Straßenstrecke von den beiden Krematorien entfernt. Man hätte die Leichen also per Lkw zur Kremierung schaffen müssen. Wenn man bedenkt, daß laut Pressac im Krematorium I bereits eine rationalere Ausrottungsmethode zur Anwendung gelangt war, die dann auf alle vier Birkenauer Krematorien übertragen wurde - in allen Fällen soll die Gaskammer ja innerhalb des Krematoriums gelegen haben -, wäre die Errichtung von zwei »kriminellen« Krematorien nicht nur ohne Gaskammern, sondern gar noch in 800 bis 900 m Entfernung vom Mordort unsinnig gewesen.
Über die Entstehung dieser beiden Krematorien äußert sich der Verfasser folgendermaßen:»Was das Krema IV (und V) betrifft, so zeigt die erste, aus dem August des Jahres 1942 stammende Zeichnung lediglich die Einäscherungsanlage. Mitte Oktober stellte die Firma Konrad Segnitz, die mit der Errichtung des Dachwerks beauftragt war, es in seinen definitiven Ausmaßen dar. An den Ofenraum schloß sich eine mächtige Leichenhalle an, die 48 X 12 m, also insgesamt 576 mDann bemühten sich die SS-Leute darum, eine (mit einem Ofen geheizte) Gaskammer in der Mitte des Gebäudes zu installieren, was folgende logische Anordnung der Mordaktionen ergab: Entkleidungsraum - Gaskammer - Schleuse - Achtmuffelofenraum.« (S. 67, Hervorhebung des Verf.)
Die Zeichnung der Firma Segnitz ist mit dem Plan 1361 vom 14. Oktober 1942 identisch.92 Die Behauptung, die SS habe »dann« im Zentrum des Gebäudes eine ofengeheizte Gaskammer installiert, ist falsch, weil das Vorhandensein eines solchen Ofens in der Gebäudemitte im Plan 1678 vom 14. August 1942 erkennbar ist. Pressac kommentiert hierzu:93
»Das Vorhandensein eines Ofens im unvollständigen Raum der Zeichnung 1678 ist ein schlagender Beweis dafür, daß dieser für Vergasungen benutzt wurde.«
Darauf legt Pressac die Entwicklung der Pläne hinsichtlich der Krematorien IV und V dar:
»Es fehlte aber ein Entkleidungsraum. Man errichtete draußen eine Pferdestallbaracke, die diesem Mangel abhalf, was nun folgende Reihenfolge ergab: Auskleidebaracke - Gaskammer - Leichenhalle - Schleuse - Achtmuffelofenraum.
Die Krematorien IV und V hatten eine um die Hälfte geringere Einäscherungskapazität als die Kremas II und III. Dementsprechend waren auch ihre Gaskammern von bescheideneren Dimensionen. Die SS-Leute benutzten diese wenig ertragreichen Gaskammern (100 m(S. 67)Das von Pressac gezeichnete vereinfachte Schema umfaßt folgendes: Ein Entkleidungsraum, von dem aus man in zwei Gaskammern gelangte (Nr. 1 und 2), von denen jede 500 »Arbeitsunfähige« fassen konnte, ein Korridor, eine Leichenhalle, eine Schleuse und der Ofenraum (S. 67).
Pressac fügt hinzu:»Diese Konzeption bedingte den Bau eines Entkleideraums. Bei schönem Wetter war dieser nicht unentbehrlich, denn die Opfer zogen sich einfach im Freien aus (Sommer 1944), doch im Winter war er es sehr wohl. Um sich um seine Errichtung zu drücken, verlieh die SS dem zentralen Saal eine doppelte Funktion. Er diente abwechselnd als Entkleiderraum und als Leichenhalle.« (S. 68)
Daraus ergibt sich, daß die kriminelle Struktur der Krematorien IV und V, die von den Technikern und Ingenieuren der Bauleitung entworfen war, sich, um mit Pressac zu sprechen, als »absurd« erwies, weil die »Techniker und Ingenieure« der Bauleitung, die - immer nach Pressac - bei Bunker 1 und 2 je eine Auskleidebaracke errichtet hatten, sich nun unerklärlicherweise um den Bau einer solchen bei den Krematorien IV und V »drückten«. Warum? Ein unergründliches Geheimnis!
Pressac behauptet, die Krematorien IV und IV seien mit je ZWEI Gaskammern ausgerüstet gewesen, die je 100 m»Die Bodenfläche der drei Gaskammern belief sich auf 240 mund das Volumen auf 4.800 m10 Menschen kamen, 2.400 Opfer hineingequetscht werden.« (Hervorhebung des Verf.)
Auf Seite 147 feiert diese dritte Gaskammer eine wundersame Auferstehung. Wir werden gleich sehen, warum. In seinem ersten Werk räumt Pressac ein, der Ablauf des Vernichtungsprozederes in den Krematorien IV und V sei noch »absurder«, denn sogar in Anbetracht seiner maßlos übertriebenen Ofenkapazität
»hätte es vier oder fünf Tage gedauert, um 2.400 Leichen zu verbrennen.«95
Wenn man sich die reale Höchstkapazität der Öfen vor Augen hält, hätte die Einäscherung der 2.400 Leichen über 12 Tage in Anspruch genommen. Um die 2.400 Leichen binnen eines einzigen Tages in Asche zu verwandeln, hätte man 100 Muffeln anstelle der vorhandenen 8 benötigt.
Folgen wir Pressac, so lief eine Vergasung wie folgt ab:»Die erste Vergasung war katastrophal. Ein SS-Mann mußte, mit aufgesetzter Gasmaske, auf eine kleine Leiter steigen, um Zugang zu einem "Fenster" zu bekommen. Dieses öffnete er mit der einen Hand, mit der anderen schüttete er das Zyklon hinein. Diese Vorstellung war eines Trapezkünstlers würdig und mußte sechsmals wiederholt werden.« (S. 76, Hervorhebung des Verf.)
Pressac vergißt hier noch hinzuzufügen, daß der SS-Trapezkünstler auch die Opfer höflich ersuchen mußte, ihm keinen Stoß zu versetzen, der ihn von der Leiter warf, oder ihn nicht zu packen und hineinzuziehen, wenn er eine Hand durch das Fenster steckte (welches 1,70 m über dem Boden lag), um die Zyklondose auszuleeren.
Pressac setzt seine Erzählung fort:»Als die dichten Türen geöffnet wurden, um das Gas abziehen zu lassen, merkte man, daß die natürliche Lüftung nicht ausreichte. Man mußte in aller Eile eine Türe durch den nördlichen Gang brechen, um einen Luftzug hervorzurufen.« (S. 76, Hervorhebung des Verf.)
In A.T.O. behauptet Pressac, diese notdürftig eingebrochene Türe in der Nordmauer des Krematoriums IV auf einem Photo erschließen zu können,96 welches bloß die Südseite der Krema IV und V zeigt. Da nun diese Krematorien spiegelbildlich angeordnet waren, meint Pressac, eine angeblich von ihm in der Südseite des Krematoriums V entdeckte Türe beweise das Vorhandensein einer solchen Türe in der Nordmauer des Krema IV. Doch liegt das Krematorium V im Hintergrund, teils von Bäumen verdeckt. Die Südmauer ist so undeutlich zu sehen, daß man nur mit viel gutem Willen eine Türe erkennt, welche in den Gang führt. Eine Prüfung des Originalphotos zeigt,97 daß Pressacs »Tür« der Schatten von drei Baumstämmen ist, der unten vom hellen Erdboden begrenzt wird.
Die Geschichte von der angeblich auf diese Weise geschaffenen Lüftungsmöglichkeit in den Krematorien IV und V gehört zu jenen, welche die Hohlheit der Pressac'schen Argumentation in allergrellstem Lichte erstrahlen lassen.
Prüfer, der am 18. oder 19. Mai in Birkenau angelangt war»stellte mit geheuchelter Traurigkeit fest, daß die Garantie für den Ofen des Krematoriums IV abgelaufen war und er einen mit zweitrangigem Material errichteten Ofen nicht mehr reparieren konnte. Er meinte aber, die Gaskammern seien immer noch brauchbar, allerdings unter der Bedingung, daß man sie mechanisch ventilierte. Er ergatterte so eine Bestellung für zwei Entlüftungsanlagen für die Kremas IV und V, die sich auf 2.510 RM belief, und reiste am 20. ab.« (S. 79/80)
Die von Pressac in Anmerkung 247 auf S. 107 genannte Quelle ist ein Brief mit einem Kostenvoranschlag der Firma Topf vom 9. Juni 1943. In A.T.O. hatte er zu demselben Dokument bemerkt:98
»Der Verfasser möchte hervorheben, daß NICHTS in diesem Brief darauf hinweist, das die für die Krematorien IV und V geplanten Entlüftungsanlagen für die Gaskammern bestimmt waren. Sie konnten ja auch für die Ofenräume bestimmt sein.« (Hervorhebung Pressacs)
In Anbetracht der Tatsache, daß die Einrichtung der Lüftung für das reibungslose Funktionieren der Gaskammern so dringend und unerläßlich gewesen sein soll, müßte man erwarten, daß sie ohne Verzug installiert wurde. Stattdessen geschah aber folgendes:
»Die Firma Topf, die nur mit Mühe einen passenden Motor hatte auftreiben können, schickte am 21. Dezember trotzdem per Schnecken-Express eine der beiden Entlüftungsanlagen. Es wurde am 1. Januar am Bauhof gelagert und blieb bis zum Mai 1944 dort.« (S. 88)
Pressac ergänzt noch:
»Die seit Januar eingelagerte Entlüftungsanlage wurde im Mai im Krema V montiert, dessen Ofen, wie man meinte, einwandfrei funktionierte. Für die beiden Gaskammern und den Gang, die insgesamt ein Volumen von 480 m (S. 89/90)
Da die Leichenkeller 1 - die angeblichen Gaskammern - der Krematorien II und III 483 m
Wir haben bereits hervorgehoben, daß das Volumen des Leichenkellers 1 nicht 483, sondern 506 m
12,35 m X 7,72 m = 95,3 m
11,69 m X 8,40 m = 98,2 m
11,69 m X 3,50 m = 40,9 m
Summe: 234,4 m
Hier stand Pressac vor einer anderen Schwierigkeit: Da das Volumen der zwei Gaskammern, die er auf S. 67 und 68 erwähnt, insgesamt 425,9 m
Auf S. 90 präsentiert Pressac uns ein Schema, welches die »Entlüftung der Gaskammern des Krematoriums V, wie sie im Juni 1943 von Karl Schultze geplant und im Mai 1944 installiert wurde«, zeigt. Die Quelle nennt er nicht, weil es sie nicht gibt. Dieses Schema ist nämlich eines der vielen Pressac'schen Phantasiegebilde und schon deshalb falsch, weil der Topf-Brief vom 9. Juni 1943100 die »Ausführung der gemauertern Entlüftungskanäle« erwähnt, während Pressacs Schema lediglich die Rohrleitungen zeigt.
7. Epilog
Damit sind wir am Ende unserer kritischen Untersuchung des neuesten Pressac-Meisterwerkes angelangt.
Am 21. Februar 1979 publizierten 34 französische Geschichtsforscher in einem Le Monde-Artikel eine Erklärung, die mit folgenden Worten endet:101»Man darf sich nicht fragen, wie solch ein Massenmord technisch möglich war. Er war technisch möglich, weil er stattgefunden hat. Dies ist der obligatorische Ausgangspunkt jeder historischen Untersuchung zu diesem Thema. Diese Wahrheit wollen wir einfach in Erinnerung rufen: Es gibt keine Debatte über die Existenz der Gaskammern, und es darf auch keine geben.«
Jean-Claude Pressac hielt sich nicht an diese Vorschrift. Er wollte die Frage der Krematoriumsöfen und der angeblichen Gaskammern von Auschwitz und Birkenau technisch anpacken, obgleich er nicht die geringste technische Kompetenz zu einer solchen Studie besitzt. Doch mußte er das methodologische Prinzip der Revisionisten aufgreifen, daß, wenn ein Widerspruch zwischen den Zeugenaussagen und der Technik vorliegt, letztere den Ausschlag gibt. Er tat dies, indem er die Zahl der »Vergasten« notdürftig der Kremierungskapazität der Öfen anglich, die er freilich maßlos übertrieb. So hat er eine nicht mehr zu schließende Bresche in die traditionalistische Geschichtsschreibung geschlagen, denn die Technik beweist klipp und klar die Unmöglichkeit einer Massenausrottung in Auschwitz und Birkenau. Will Pressac seine technischen Argumente konsequent zu Ende führen, dann muß er diese Schlußfolgerung wohl oder übel akzeptieren. Anderenfalls bleibt ihm wirklich nichts anderes übrig, als die Segel zu streichen und sich der Erklärung der französischen Historiker anzuschließen, daß man sich nicht fragen darf, wie so ein Massenmord technisch möglich gewesen sei.
Sicher ist jedenfalls eines: Pressacs Buch bedeutet das Ende einer Legende.
1. Carlo Mattogno betätigt sich seit vielen Jahren in der historischen Forschung um den vermeintlichen Holocaust und gilt als einer der profiliertesten Kenner des Themas. Seine diversen Veröffentlichungen können der Bibliographie im Anhang entnommen werden. Da dieser Beitrag vor Veröffentlichung der deutschen Pressac-Ausgabe übersetzt wurde, beziehen sich die Seitenangaben von Pressac-Zitaten, die von mir eigenständig ins Deutsche übersetzt wurden, immer auf die französische Pressac-Ausgabe. Statt des exakten Ausdrucks »Menschentötungsgaskammer« wird grundsätzlich das kürzere Wort »Gaskammer« verwendet. Jürgen Graf, Übersetzer.
2. L'Express, 23. - 29. September 1993, S. 78 und 80.
3. Um darzulegen, wie es um die technische Kompetenz Pressacs bestellt ist, reichen zwei Beispiele. Er glaubt, die Temperatur müsse »auf 27 °C erhöht werden, damit die Blausäure verdunsten kann« (a), wobei er gänzlich außer acht läßt, daß die Verdunstung auch unterhalb des Siedepunktes - dieser beträgt 25,6 °C -, ja sogar bei Temperaturen unter Null eintreten kann (b). Was die Krematoriumsöfen anbelangt, so präsentiert Pressac »das Funktionsschema eines Topf-Dreimuffelofens, welcher in zehn Exemplaren in den Krematorien II und III errichtet wurde« (c), wobei er, unter Berufung auf die Zeugenaussage des Henryk Tauber, die Generatorengase »um die Muffeln herum« dringen läßt. Die technische Funktion dieses Schemas basiert auf einem simplen Übersetzungsfehler! Die beiden Übersetzer Pressacs haben die polnische Präposition »przez« - »durch [...] hindurch« - mit »around« - »um [...] herum« übersetzt (d). Auch seine Kenntnisse in der Bautechnik sind völlig unzureichend. So erkennt er nicht einmal, daß die Bauweise der Kellerteile der mit Zeichnungen belegten Gebäude eindeutig beweist, daß diese im Grundwasser errichtet wurden.
a) J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers, Beate Klarsfeld Foundation, New York 1989, S. 375.
b) Man vergleiche dazu: G. Peters, Die hochwirksamen Gase und Dämpfe in der Schädlingsbekämpfung. Sammlung chemischer und chemisch-technischer Vorträge, Verlag Ferdinand Enke, Stuttgart 1942, S. 85 - 88.
c) J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 492. Der Übersetzungsfehler taucht auf S. 489 auf.
d) Der polnische Text lautet wie folgt: »[...] przez obie boczne retorty«, »durch die beiden Seitenmuffeln hindurch« (Archivum Panstwowego Muzeum w Oswiecimiu, künftig als APMO abgekürzt, Dpr.-Hd, 11 a, S. 113).
4. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 264.
5. Im folgenden beziehen sich sämtliche Seitenangaben auf das hier besprochene Pressac-Buch, sofern nichts anderes vermerkt ist.
6. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 264.
7. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 183.
8. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 97.
9. Die Krematorien von Auschwitz. Die Technik des Massenmordes, Piper, München 1994, S. 202.
10. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 183
11. Kostenanschlag der Firma Topf für das KL Mauthausen vom 1. November 1940. Bundesarchiv Koblenz (fortan als BK abgekürzt), NS4 Ma/54.
12. Brief der Firma Topf an die SS-Neubauleitung KL Mauthausen vom 14. Juli 1941, Staatsarchiv Weimar, LK 4651.
13. »Factors which affect the process of cremation«. Third Session, by Dr. E.W. Jones, assisted by Mr. R.G. Williamson; in: Annual cremation conference report, Cremation Society of Great Britain, 1975.
14. APMO, D-Z/Bau, nr. inw. 1967, S. 65.
15. Brief der Firma H. Kori GmbH an den SS-Sturmbannführer Lenzer, Lublin, vom 23. Oktober 1941. Archivum Panstwowego Muzeum na Majdanku, sygn. VI-9a, Band 1.
16. APMO, BW 30/46, S. 18.
17. APMO, BW 30/46, S. 6.
18. J.-C. Pressac, Anm. 3a), S. 489.
19. Zum Ofen Volckmann-Ludwig siehe: Dipl. Ing. Volckmann, Hamburg, »Ein neues Einäscherungsverfahren«. Zentralblatt für Feuerbestattung, 1931; Kurt Prüfer, »"Ein neues Einäscherungsverfahren". Eine Entgegnung«, Die Flamme, 40. Jg., 1931; Richard Kessler, »Der neue Einäscherungsofen System Volckmann-Ludwig«, Zentralblatt für Feuerbestattung, 1931; Friedrich Helwig, »Vom Bau und Betrieb der Krematorien«, Gesundheits-Ingenieur, 54. Jg., Heft 24, 1931; H. Wolfer, »Der neue "Volckmann-Ludwig"-Einäscherungsofen im Stuttgarter Krematorium«, Gesundheits-Ingenieur, 55. Jg., Heft 13, 1932.
20. H.R. Heinicke, VL-Kremationsöfen Bauart Heinicke. Uns von der Firma H.R. Heinicke in Stadthagen liebenswürdigerweise zur Verfügung gestellter Verkaufsprospekt. Die beiden im Krematorium von Dortmund installierten Volckmann-Ludwig-Öfen werden in folgendem Artikel beschrieben: Hermann Kämper, »Der Umbau der Leichenverbrennungsöfen und die Einrichtung von Leichenkühlräumen auf dem Hauptfriedhof der Stadt Dortmund«, Gesundheits-Ingenieur, 64. Jg., Heft 12, 1941.
21. R. Kessler, »Rationelle Wärmewirtschaft in den Krematorien nach Maßgabe der Versuche im Dessauer Krematorium«, Die Wärmewirtschaft, 4. Jg., Heft 8 - 11, 1927.
22. W. Heepke, Die Leichenverbrennungs-Anstalten (die Krematorien), Verlag von Carl Marhold, Halle a.S. 1905, S. 71.
23. R. Schnabel, Macht ohne Moral. Eine Dokumentation über die SS, Röderberg-Verlag, Frankfurt/Main 1957, S. 351.
24. Dr. H. Fröhlich, »Zur Gesundheitspflege auf den Schlachtfeldern«, in: Deutsche Militärärztliche Zeitschrift, I, 1 - 4, 1872, S. 109f.
25. Kostenanschlag auf Lieferung von 2 Stück Dreimuffel-Einäscherungs-Öfen und Herstellung des Schornsteinfutters mit Reinigungstür der Firma Topf vom 12. Februar 1942. APMO, BW 30/34, S. 27 - 33.
26. W. Heepke, »Die neuzeitlichen Leicheneinäscherungsöfen mit Koksfeuerung, deren Wärmebilanz und Brennstoffverbrauch«, Feuerungstechnik, XXI. Jg., Heft 8/9, 1933.
27. Liste der Kremierungen im Krematorium Gusen (26. September - 12. November 1941). Öffentliches Denkmal und Museum Mauthausen, Archiv, B 12/31.
28. Danuta Czech, Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau 1939 - 1945, Rowohlt Verlag, Reinbeck bei Hamburg 1989, S. 281.
29. H. Langbein, Menschen in Auschwitz, Europaverlag, Wien 1987, S. 74.
30. APMO, BW 30/7/34, S. 54.
31. Die Zahlenangaben über die Todesfälle fußen für das Männerlager auf dem Leichenhallenbuch (a) und auf den Sterbebüchern (b), für das Frauenlager auf den Dokumenten der geheimen Widerstandsbewegung (c), die überprüft und korrigiert worden sind.
a) APMO, sygn. D-Au-I-5.
b) APMO, j 502-4.
c) APMO, Ruch Oporu, t. II, sygn. RO/85, S. 62, 62 a.
32. APMO, D-Au-I-4, segregator 2, 22 a.
33. Diese Ziffer ist dem Kalendarium von Auschwitz, Anm. 28, entnommen.
34. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 227.
35. Kommandant in Auschwitz. Autobiographische Aufzeichnungen des Rudolf Höß, herausgegeben von Martin Broszat, Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1981, S. 171.
36. F. Piper, Auschwitz. Wieviele Juden, Polen, Zigeuner ... wurden umgebracht, Universitas, Krakau 1992.
37. R. Jacobskötter, »Die Entwicklung der elektrischen Einäscherung bis zu dem neuen elekrisch beheizten Heißlufteinäscherungsofen in Erfurt«, Gesundheits-Ingenieur, 64. Jg, Heft 43, 1941.
38. Der Krematoriumsofen von Gusen trat am 29.Januar 1941 in Funktion. Vom Februar bis zum Oktober 1941 starben im Lager Gusen 3.179 Häftlinge. H. Marsalek, Die Geschichte des Konzentrationslagers Mauthausen. Dokumentation, Österreichische Lagergemeinschaft Mauthausen, Wien 1980, S. 156.
39. Bescheinigung über besondere Berechnung geleisteter Tagelohnarbeiten, 12. Oktober - 9. November 1941, BK NS4 Ma/54.
40. R.L. Braham, The Politics of Genocide. The Holocaust in Hungary, Columbia University Press, New York 1981. Man vergleiche dazu die auf S. 602 des 2. Bandes figurierende Tabelle über die Deportationen.
41. Records of the Defense Intelligence Agency (RG 373). Mission 60/PRS/462 60 SQ, CAN D 1508, Exposure 3055, 3056.
42. J.C. Ball, Air Photo Evidence, Ball Resource Services Limited, Delta, B.C. Canada 1992.
43. Man vergleiche hierzu Carlo Mattogno, La soluzione finale. Problemi e polemiche, Edizioni di Ar, Salerno 1991.
44 Kommandant in Auschwitz, Anm. 35, S. 157ff.
45. D. Czech, »Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau«, in: Hefte von Auschwitz, Wydawnictwo Panstwowego Muzeum w Oswiecimiu, 3, 1960, S. 49.
46. D. Czech, Anm. 28, S. 186.
47. D. Czech, Anm. 28, S. 239.
48. D. Czech, Anm. 28, S. 117ff.
49. S. Klodinski, Pierwsze zagazowavie wiezniow i jencow w obozie oswiecimskim. Przeglad lekarski, I, 1972.
50. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 132.
51. Carlo Mattogno, Auschwitz: La prima gasazione, Edizioni di Ar, Salerno 1992.
52. Carlo Mattogno, Anm. 51, S. 159: »Da überdies die erste Vergasung nach dem Richter Jan Sehn eine Hinrichtung von zum Tode Verurteilten war, welche von der Kommission unter Vorsitz von Mildner selektioniert worden waren, und Mildner "im November 1941" in Auschwitz angelangte und seine Arbeit "nach einem Monat" beendete, kann die erste Vergasung jedenfalls nicht vor Dezember 1941 stattgefunden haben.«
53. Carlo Mattogno, Anm. 51, S. 85.
54. Carlo Mattogno, Anm. 51, S. 84.
55. J.-C. Pressac präsentiert sogar die Zeichnung einer solchen Säule, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 487.
56. Carlo Mattogno, Anm. 51, S. 131f. Der Hinweis bezieht sich auf G. Peters' und W. Raschs Artikel »Die Einsatzfähigkeit der Blausäure-Durchgasung bei tiefen Temperaturen«, Zeitschrift für hygienische Zoologie und Schädlingsbekämpfung, 1941.
57. G. Peters u.a., Anm. 56, S. 28f. und 36f.
58. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 184.
59. D. Czech, Anm. 28, S. 921, datiert diesen angeblichen Befehl auf den 2. November 1944.
60. Die von Pressac genannten Sterblichkeitsziffern beruhen auf den Sterbebüchern.
61. Zusammenstellung des Bauvorhabens Kriegsgefangenenlager Auschwitz (Durchführung der Sonderbehandlung), 28. Oktober 1942; vgl. F. Freund, B. Perz, K. Stuhlpfaffer, »Der Bau des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau«, Zeitgeschichte (Wien), 20. Jg., Heft 5/6, Mai/Juni 1993, S. 207.
62. NO-2362, NO-2363; D. Czech, Anm. 28, S. 259.
63. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 188.
64. Auschwitz vu par les SS, Editions du Musée d'Etat à Oswiecim, Auschwitz 1974, S. 337. Das WVHA wurde allmonatlich über die Zahl der in allen Lagern einschließlich Auschwitz gestorbenen Gefangenen unterrichtet (PS-1469).
65. Frei übersetzt »Patzer« oder »Schnitzer«. Damit bezeichnet Pressac jene Stellen in Urkunden, die auf eine unübliche Verwendung der Krematorien hindeuten, woraus Pressac auf die Massenvergasungen schließt (S. 60).
66. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 302.
67. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 484.
68. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 286.
69. APMO, D-Z/Bau, nr. inw. 1967, S. 246 - 247.
70. APMO, Anm. 69, S. 231 - 232.
71. W. Heepke, Die Leichenverbrennungs-Anstalten, Anm. 22, S. 104, vgl. Dok. 4.
72. Dies geht u.a. aus dem Artikel von G. Peters und E. Wüstiger hervor, den Pressac auf S. 41 und 103 erwähnt. Auch die Dokumente 16 und 17 sind diesem Artikel entnommen. Der von Pressac erwähnte Titel »Entlausung mit Zyklon Blausäure in Kreislauf-Begasungskammern«, Zeitschrift für hygienische Zoologie und Schädlingsbekämpfung, Heft 10/11 1940 (Anmerkung 134 auf S. 103) ist ein Irrtum; der richtige Titel lautet »Sach-Entlausung in Blausäure-Kammern«, Zeitschrift für hygienische Zoologie und Schädlingsbekämpfung, 1940, S. 191 - 196. Auf S. 195 steht: »Ventilator mit Motor. Für diesen ist eine Leistung von 12 cbm je Minute bei einem stat. Druck von 80 mm WS ausreichend, um sowohl eine äußerst rasche Gasentwicklung als auch eine genügend rasche Lüftung (72-facher Luftwechsel je Stunde) des begasten Kammerinhalts zu bewirken.« Vgl. Dok. 5 u. 6.
73. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 370.
74. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 68.
75. APMO, nr. neg. 1034/7, S. 5.
76. F. Puntigam, H. Breimesser, E. Bernfus, Blausäuregaskammern zur Fleckfieberabwehr, Sonderveröffentlichung des Reichsarbeitsblattes, Berlin 1943, S. 31.
77. Der Körper eines stehenden Erwachsenen erzeugt 1,72 Kcal pro Minute; vgl. dazu F. Flury, F. Zernik, Schädliche Dämpfe, Nebel, Rauch- und Staubarten, Julius Springer, Berlin 1931, S. 29. 1.800 Körper erzeugen dementsprechend 3.096 Kcal minütlich. Die Verdunstungswärme von Blausäure beträgt -6,67 Kcal/mol.; da sein molekülares Gewicht 27,03 ist, entspricht die Verdunstungswärme von 6 kg Blausäure (6.000 X 6,67/27,03 =) 1.480 Kcal. Dies ist weniger als die Hälfte der Wärme, die 1.800 Körper in einer Minute erzeugen.
78. APMO, BW 30/25, S. 8.
79. J.-C. Pressac, »Les carences et incohérences du "rapport Leuchter"«, Jour J, 1988, S. III.
80. Übergabeverhandlung des Krematoriums II, 31. März 1943. APMO, BW 30/43, S. 12.
81. Übergabeverhandlung des Krematoriums III, 24. Juni 1943. APMO, BW 30/43, S. 24.
82. Areginal (ein Alkylformiat) wurde zusammen mit Cartox zur Entwesung von Getreidesilos gegen die calandra granaria, einem fürchterlichen Weizenschädling, eingesetzt; vgl. H.W. Frickhinger, Schädlingsbekämpfung für Jedermann, Helingsche Verlagsanstalt, Leipzig 1942, S. 204; G. Peters, Anm. 3b), S. 37f., 55ff.
83. F. Puntigam u.a., Anm. 76. Diese Schrift schildert zwei Typen von Gaskammern mit größter Genauigkeit: die Standardkammern mit dem »Kreislauf«-System und die »behelfsmäßigen Blausäurekammern« (S. 62 - 68).
84. Akademischer Verein Hütte (Hg.), Hütte, des Ingenieurs Taschenbuch, Verlag von Wilhelm Ernst & Sohn, Berlin 1931, I. Band, S. 1013, Nr. 3, mit spezifischem und exklusivem Hinweis auf die »Rauchgasanalyse« (S. 1011). Vgl. Dok. 9
85. F. Puntigam u.a., Anm. 76, S. 21.
86. Brief der Firma Tesch & Stabenow vom 29. Juli 1942 an das »Waffen-SS Kriegsgefangenenlager Lublin, Verwaltung«. Vgl. Dok. 10 u. 11.
87. Zur genauen Beschreibung des Gerätes und seiner Anwendung vgl. A. Sieverts, A. Hermsdorf, »Der Nachweis gasförmiger Blausäure in Luft«, Zeitschrift für angewandte Chemie, 34. Jg., 1921, S. 4ff.
88. Auf S. 59 schreibt Pressac zum Thema der Häftlinge, welche bei der Kremierung von in Massengräbern bestatteten Leichen mitgewirkt hatten: »Sie waren - von der SS abgesehen - die einzigen Zeugen der äußeren Anzeichen des Massenmordes an den Juden geworden, denn abgesehen von den Gefangenen, die an dieser "Säuberung" teilnahmen, wurde kein einziger am Leben gelassen«. Wie erklärt man sich dann die Tatsache, daß die Augenzeugen der angeblichen Ausrottungsaktionen in den Bunkern am Leben gelassen wurden?
89. Die von Pressac angegebene Menge von 6 kg Zyklon ist übrigens ebenfalls eine reine Erfindung. Sie bezieht sich auf die erste angebliche Vergasung im Krematorium II, wird aber nicht nur durch kein einziges Dokument, sondern nicht einmal durch einen Augenzeugenbericht bestätigt. Pressac dürfte die Zahl von Höß haben, der im allgemeinen von 5 bis 7 Zyklondosen von je 1 kg Gewicht spricht; vgl. die Dokumente des Nürnberger Militärtribunals NI-034 und NI-036.
90. M. Nyiszli, Médecin à Auschwitz. Souvenirs d'un médecin déporté, traduit et adapté du hongrois par Tibère Kremer, Julliard, Paris 1961, S. 96 - 98.
91. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 479. In Wahrheit ist Nyiszli ein falscher Zeuge. Man vergleiche dazu meine Studie »Medico ad Auschwitz«: Anatomia di un falso, Edizioni la Sfinge, Parma 1988.
92. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 397.
93. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 392.
94. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 384.
95. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 384.
96. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 416 - 417.
97. APMO, nr. neg. 20995/465.
98. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 386.
99. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., Anm. 3a), S. 399.
100. APMO, BW 30/27, S. 18.
101. Le Monde, 21. Februar 1979, S. 23.