Interview von Radio Islam mit Germar Rudolf
gesendet am 31.5.1996
R: Radio Islam heißt Dich herzlich Willkommen und möchte mit Dir ein Interview abhalten.
G: Herzlichen Dank.
R: Nun möchten wie als erstes etwas Näheres über Dich selbst wissen. Könntest Du Dich irgendwie vorstellen.
G: Ja. Ich bin Jahrgang 1964 und habe nach der Schule ein Chemiestudium in Bonn aufgenommen.
R: Wann war der Studiumbeginn?
G: 1983, es dauerte bis 1989. Im Jahre 1989 bekam ich dann einen Freund, der mir ein Buch zu lesen gab von Paul Rassinier: "Was ist Wahrheit?" Dieser Freund kam von einer liberalen Partei und schien mir deshalb recht glaubwürdig und seriös zu sein. Wenige Monate danach habe ich dann in einem Buch eines schweizer Politologen vom Leuchter Report erfahren. In diesem Report sagt ein amerikanischer Experte für Hinrichtungstechnologien, daß es in Auschwitz keine Gaskammern gegeben habe. Diese drei Personen, Paul Rassinier als ehemaliger KZ-Häftling, ein neutraler Schweizer und ein ebenfalls für mich unverdächtiger amerikanischer Techniker waren für mich der Anlaß dazu, selber Zweifel zu bekommen.
R: Eine Einfügung möchte ich hier anbringen: Paul Rassinier war ein französischer Sozialist, der sich zur Zeit der deutschen Besetzung Frankreichs in der Resistance engagiert hat und schließlich von den Deutschen verhaftet und in die KZ Buchenwald und Dora verschickt wurde. Nach dem Krieg war er entsetzt über die Lügen und Übertreibungen seiner damaligen Mithäftlinge, die unter anderem behaupteten, in Buchenwald habe es Gaskammern gegeben, obwohl er, Rassinier, diese nie zu Geischt bekommen noch auch nur davon gehört hatte. Er gilt als Vater des Revisionismus. In dem von dir erwähnten Buch führt es als erster den systematischen Beweis, daß die Geschichtschreibung über die NS- Judenvernichtung in vielerlei Hinsicht grob falsch ist.
G: Ja. Anschließend an diese vorhin erwähnten Erlebnisse habe ich selber angefangen, mich kundig zu machen. Ich habe mir den Leuchter Report beschafft und war der Meinung, daß er nicht fundiert genug sei, um Zweifel in Klarheit, in Gewißheit zu verwandeln. Im Jahr 1990 habe ich am Max-Planck-Institut in Stuttgart angefangen, meine Doktorarbeit zu schreiben, und parallel dazu in der Freizeit habe ich versucht, mich selber der chemischen und technischen Probleme der Gaskammern in Auschwitz zu widmen. Diese Dinge sind dann in erste Arbeiten gemündet, die ich im Jahre 1991 an interessierte Personen verschickt habe, worunter wohl auch ein Strafverteidiger war. Dieser hat mich dann beauftragt, für einen Mandanten, den er vertritt, ein Gutachten zu erstellen über die Frage, ob die Gaskammern in Auschwitz ihre angebliche Funktion haben erfüllen können und erfüllt haben.
R: Weswegen war dieser Mandant angeklagt, für welches Vergehen?
G: Erstmal brauchte der Verteidiger dies für viele Mandanten, er hatte wohl mehrere Verfahren, aber der Hauptmandant war Otto Ernst Remer, ein im Ruhestand befindlicher Generalmajor der Reichswehr. Er hatte in verschiedenen Schriften die Vernichtung der Juden durch das Dritte Reich angezweifelt oder sogar abgestritten.
Aus diesem Auftrag des Verteidigers an mich entstand dann ein Gutachten, das knapp 120 Seiten umfaßt hat und das allerdings nie von einem Deutschen Gericht als Beweis anerkannt worden ist. Ich bin jedesmal, wenn ich geladen worden bin als Zeuge, als gänzlich ungeeignetes Beweismittel abgelehnt worden oder sogar ohne weitere Begründung überhaupt nicht erst angehört worden.
Bei der deutschen Justiz gibt es den Begriff der Offenkundigkeit. In Deutschland gilt die Vernichtung der Juden als offenkundig und muß somit nicht mehr bewiesen werden. Die Gerichte interpretieren das allerdings weiter und sagen, es muß nicht nur nicht mehr bewiesen werden, daß die Juden vernichten wurden, sondern es ist sogar verboten, Gegenbeweise vorzulegen.
In der Zeit, als ich das Gutachten hergestellt und erweitert habe, habe ich dann, um auf das Persönliche zurückzukommen, meine jetzige Frau kennengelernt.
Ich bin dann kurz vor Abschluß meiner Promotion im Frühjahr 1993 allerdings leider Gottes in eine Aktion des Herrn Remer hineingekommen, die mir schwere Probleme bereiten sollte. Otto Ernst Remer ist verwehrt worden, mein Gutachten als Entlastungsbeweis vorzulegen. Er ist im Oktober 1992 zu 22 Monaten Haft verurteilt worden.
R: Weswegen wurde Germar Rudolf angeklagt?
G: Otto Ernst Remer hat im Frühjahr 1993, um sich gegen diese seiner Meinung nach ungerechte deutsche Justiz zu wehren, mein Gutachten genommen, hat es mit seinen Kommentaren versehen, gedruckt und verbreitet. Wegen dieser von Remer verbreiteten Fassung meines Gutachtens wurde ich schließlich angeklagt. Das deutsche Gericht hat mich dann für schuldig befunden, die Kommentare von Remer zumindest willentlich mitgetragen zu haben und bei seiner Verbreitungsaktion mitgewirkt zu haben.
R: Wo war diese Gerichtsverhandlung in Deutschland?
G: Die war in Stuttgart am Landgericht. Interessant ist in dem Zusammenhang vielleicht, auf welche Art und Weise das deutsche Gericht die Beweiswürdigung in diesem Verfahren gemacht hat. Angeklagt war ich, weil Remers Kommentare angeblich volksverhetzend und zum Rassenhaß aufstachelnd gewesen sein sollen.
R: Hat General Remer über Rassen gesprochen?
G: Das Gericht hat selbst in seinem Urteil festgestellt, daß Remers Kommentare in keiner Weise den Straftatbestand erfüllen.
R: Die Frage ist: Hat nun Remer speziell von Rassen gesprochen.
G: Nein. Er hat in seinen Begleitworten nicht von Rassen gesprochen, er hat nicht gesagt, die Juden hätten etwas erfunden, sie hätten etwas erlogen oder sie hätte versucht, irgend jemanden auszubeuten. All das wird von ihm nicht gesagt. In keiner Weise, auch nicht indirekt.
R: Kannst Du eine kurze Zusammenfassung geben von dem, was Remer in seinen Kommentaren zu deinem Gutachten schrieb?
G: Ja. Zunächst hat Remer in einem Vorwort geschrieben, daß er angesichts der Tatsache, daß ihm das Gericht verwehrt hat, Beweise vorzulegen, sich in einer Notwehrsituation sieht und sich deswegen gezwungen sieht, das Gutachten auch gegen meinen Willen zu verbreiten. Dann ist an Anhang zum Gutachten ein Bericht eines Freundes von Herrn Remer angehängt über den Prozeß gegen Otto Ernst Remer vom Oktober 1992. In diesem Prozeßbericht wird einiges der Argumente und Beweismittel erläutert, die die Verteidiger von Remer vorgelegt haben. Und in diesem Zusammenhang druckte Remer in dem Anhang zu meinem Gutachten auch einen Brief ab, in dem ein Jude aus Israel an irgend eine deutsche Stelle schrieb, ob er für die Vergasung seines Onkels in Dachau Entschädigung bekommen könne. Direkt darunter war ein zweiter Brief abgedruckt von der Stadt Dachau, in dem diese bestätigt, daß es im KZ Dachau niemals Vergasungen gegeben hat. Zwischen diesen beiden Briefen war in diesem Anhang ein Kommentar abgedruckt. Er bestand aus der kurzen Frage, ob Zeugen wie dieser Jude aus Israel die Stütze für die Offenkundigkeit in Deutschland sei. Das Gericht sah dies als Beweis dafür an, daß Remer mit derlei Kommentaren den Juden Lügen unterstellt, um Geld von den Deutschen zu erpressen.
Allein in diesem Zusammenhang darf nämlich ein Angeklagter in Deutschland zu Gefängnis verurteilt werden. Also, man muß behaupten, die Juden lügen, um materielle oder machtpolitische Vorteile zu erlangen. Genau das hat Remer mit seinem Kommentar aber nicht gemacht. Er hat eben nur gefragt ob derlei Zeugen die Stütze der Offenkundigkeit sind. Das Gericht hat einfach behauptet, bei dem Leser von Remers Kommentaren muß der Eindruck entstehen, als wolle Remer behaupten, die Juden lügen, um Geld zu bekommen.
R: Die Frage ist nun die: Wenn dein Raport ohne Remers Kommentaren veröffentlicht worden wäre, hätte man dir dann trotzdem etwas anhängen können?
G: Das ist eine akademische Frage. Es ist wohl damit zu rechnen, aber "glücklicherweise" kam die Justiz um diese Entscheidung herum, da Remer den Fehler gemacht hat, die Kommentare dazuzuschreiben.
R: Die Frage ist die: Ist zum Beispiel der Leuchter Report erlaubt, darf er publiziert werden?
G: Wenn er nicht kommentiert wird, ja. Allerding, wie nicht nur mein Beispiel zeigt, reichen auch schon völlig harmlose Kommentare aus, um dem Gericht anlaß zu bieten, Menschen wie in meinem Fall zu vielen Monaten Gefängnis zu verurteilen. Ich habe für die vorhin erwähnten harmlosen Kommentare 14 Monate Freiheitsstrafe bekommen. In einem anderen Fall ist die Freiheitsstrafe sogar noch härter ausgefallen. Ich meine hiermit den Fall Günter Deckert, den ehemaligen Bundesvorsitzenden der deutschen Nationaldemokratischen Partei. Er hat einen Vortrag von Fred Leuchter übersetzt und hat einige Worte Leuchters abgekürzt, zum Beispiel das Wort Holocaust mit Holo. Daneben hat er bei bestimmten Passagen bestimmte Arten der Betonung gezeigt, die Stimme angehoben, er hat gute Laune gezeigt, er hat stellenweise sogar gelächelt. Dies hat das Gericht dahingehend bewertet, daß sich Deckert nicht nur mit dem Inhalt von Fred Leuchters Vortrag identifiziert, sondern auch, daß er sich über dieses Thema lustig macht oder zumindest über gewisse Formulierungen Leuchters gefreut hat. Diese Art von Gesichtsverbrechen, also das Lachen an der falschen Stelle und das Verwenden von Abkürzungen, wurde mit zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Das kann man bei George Orwells Roman "1984" nachlesen, in dem auch Menschen verurteilt werden, die bei den falschen Stellen lachen oder weinen.
R: Kannst du kurz eine Übersicht des Leuchter Reportes geben, bevor wir zu deinem Gutachten kommen?
G: Fred Leuchter hat im Prinzip zwei Stützen für seinen Report. Er hat einerseits versucht herauszufinden, ob die Gaskammern in Auschwitz und Majdanek technisch in der Lage waren, Massenvergasungen durchzuführen. Unter anderem hat er aber auch versucht nachzuwiesen, ob es in den Gemäuern Spuren des damals verwendeten Giftgases gibt. Er hat festgestellt, daß es aus verschiedenen technischen Gründen nicht möglich war, Massenvergasungen durchzuführen und die hypothetisch dermaßen Umgebrachten zu verbrennen. Ferner hat er in Mauerproben der angeblichen Gaskammern nur extrem geringe Rückstände des Giftgases gefunden, andererseits aber in einem Gebäude, in dem unbestrittenermaßen über viele Jahre Häftlingskleidung mit dem gleichen Gas entlaust wurde, darin hat er riesige Mengen dieser Gasrückstände gefunden.
R: Woher kann dieser geringe Gehalt an Gas kommen in den sogenannten Gaskammern.
G: Es gibt zwei Möglichkeiten. Erstens mal habe ich festgestellt, daß die Werte, die man dort findet, nicht reproduzierbar sind. Es ist somit überhaupt nicht sicher, ob die gemessenen Werte von Rückständen herrühren oder ob es Meßfehler sind. Die Werte liegen einfach zu nahe an der Nachweisgrenze. Andererseits wäre es auch denkbar, daß die Räume wie fast alle Räume in Auschwitz und Birkenau irgendwann einmal entlaust worden sind. Ich habe in den normalen Häftlingsbaracken, wo die Häftlinge gewohnt haben, ähnliche geringen Mengen gefunden.
R: Bevor ich jetzt näher auf deinen Report eingehen möchte, möchte ich dich fragen, was hast du eigentlich studiert, womit hast du dich in deinen Studien befaßt und was war dann deine Spezialarbeit bzw. worüber hast du deine Dissertation geschrieben?
G: Zum Diplom-Chemiker belegt man alle möglichen Fächer, unter anderem auch Anorganische Chemie bis zum Diplom selbst, so daß man als Diplom-Chemiker für die Fragen, die hier von der chemischen Seite interessant sind, auf jeden Fall eine genügende Ausbildung hat. In der Promotion selbst habe ich mich mit theoretischer Kristallographie beschäftigt, die mit dem Sachthema eigentlich nur sehr peripher zu tun hat.
R: Und jetzt bitte ich dich, eine kurze Zusammenfassung dessen zu geben, womit du dich näher befaßt hast oder angefangen hast dich zu befassen. Welche Untersuchungen hast du eigentlich angestellt?
G: Nun, die Untersuchungen gliedern sich in, möchte ich sagen, vier Passagen. Die erste Untersuchungspassage ist: Was ist da an Gebäuden überhaupt noch original und in welchem Zustand.
R: Welches Lager hast Du untersucht?
G: Nur Auschwitz und Auschwitz-Birkenau. Die zweite Frage dreht sich darum, welche Eigenschaften das Giftgas hat, daß damals angewendet wurde. Und zwar seine Wirkung auf Lebewesen wie auch die Wirkung auf Mauermaterial. Also, kurz gesagt: Wie viel Gift braucht es, um einen Menschen umzubringen, und ist es überhaupt möglich, daß sich Rückstände bilden im Mauerwerk, die fünfzig Jahren überdauern. Der dritte Teil befaßt sich mit Zeugenaussagen. Ein wenig mit der Frage, inwiefern sie glaubhaft sind von ihrem Zusammenhang, von ihrer Art und Weise, wie sie entstanden sind, und eine Kritik dieser Aussagen unter technischen, naturwissenschaftlichen Gesichtspunkten. Der vierte Teil beschäftigt sich dann mit Probenentnahme und Analyse auf Rückstände des verwendeten Gases. In einem kurzen Anhang gehe ich dann noch auf verschiedene andere Arbeiten ein, die sich mit dem gleichen Thema beschäftigt haben.
R: In welcher Sprache ist das Gutachten abgefaßt? Gibt es das nur auf deutsch, ist er übersetzt worden in eine andere Sprache?
G: Deutsch, Niederländisch und in wenigen Wochen auch französisch. Und in einer Kurzfassung gibt es ihn auch in englisch.
R: Die Proben, die du dort genommen, wie und wo sind die analysiert worden?
G: Die ersten Proben habe ich von dem Institut Fresenius untersuchen lassen. Das ist ein professionelles Analyseninstitut in Deutschland. Einige Kontrollanalysen von den gleichen Proben sowie Analysen von Proben, die von mir selber Untersuchungen unterzogen und Versuchen ausgesetzt wurden, wurden von einem kleinen Analyseninstitut in Stuttgart durchgeführt.
R: Hast du die gleichen Stellen untersucht wie Leuchter?
G: Es ist unwahrscheinlich, da nicht genau zu sehen war, wo Leuchter seine Proben genommen hat.
R: Kannst du sage, was du für andere Schlüsse gezogen hast als Leuchter?
G: Andere ist vielleicht der falsche Ausdruck. Ich würde sagen, ich habe einfach nur versucht, den Dingen tiefer auf den Grund zu gehen. Leuchter hat zum Beispiel die Gebäude nicht gründlich daraufhin untersucht, inwiefern das Material ursprünglich ist, und er hat auch nicht eine bautechnische Analyse der Gegebenheiten durchgeführt. Auch hat er zwar Proben genommen und Analysen durchgeführt, die in den Ergebnisen meinen im Prinzip gleich sind. Aber die Frage, ob sich überhaupt Rückstände des Giftgases bilden konnten und ob sie bis heute stabil sind, hat er nicht einmal gestellt, geschweige denn überhaupt beantwortet.
R: Kannst Du vielleicht erzählen, welche anderen Untersuchungen von anderen eventuell auf dem Gebiet gemacht wurden?
G: Nun, die Aktivität auf diesem Gebiet ist im Prinzip schon sehr alt. Die Revisionisten habe ja schon Ende der siebziger Jahre mit der ersten Forderung von Prof. Faurisson, man müsse chemische, technische Untersuchungen machen, angefangen, diese auch zu machen. Dietlieb Felderer war mit der erste, der sich vor Ort begeben hat und die Dinge dort bautechnisch untersucht und fototechnisch festgehalten hat. Aber richtig Konjunktur bekam das Thema im Prinzip erst, nachdem Leuchter seinen Report 1988 erstellt hatte.
Jean-Claude Pressac, ein französischer Apotheker, hat über das Thema auch viel geschrieben, allerdings hat er fast ausschließlich Dokumente zitiert, sie aneinandergereiht und über diese Dokumente Geschichten erzählt. Er hat die Dokumente nie einer Kritik unterzogen, und er hat sich nie die Mühe gemacht, technisch-naturwissenschaftlich fundiert zu argumentieren.
R: Außer Deinem Gutachten hast du auch andere Bücher geschrieben. Kannst du auch darüber etwas erzählen?
G: Nun, als ich mit meinem Gutachten anfing oder mitten drin war, habe ich gemerkt, daß eine rein aufs Chemische und Technische reduzierte Argumentation nicht ausreicht. Ich habe mich daher darangemacht, Forscher an einen Tisch zu bekommen, die verschiedene Bereiche zu diesem Thema bereit sind abzuarbeiten. Juristische, bevölkerungsstatistische Fragen Dokumentenkritik und vieles andere mehr. Daraus ist dann ein Sammelwerk entstanden, ein sehr dickes Sammelwerk, bei dem circa 12-13 revisionistische Autoren über 15 Beiträge geschrieben haben. Dieses Buch wird mittlerweile auch ins Englische übersetzt und hat bei deutschen Historikern schon zu recht positiven Äußerungen geführt.
R: Wie heißt das Buch auf deutsch?
G: Grundlagen zur Zeitgeschichte.
R: Welcher Verlag hat das Buch veröffentlicht?
G: Das Buch wurde vom Grabert Verlag in Tübingen publiziert.
R: Darf das Buch verbreitet, verkauft werden?
G: Wie viele Bücher zu diesem Themenbereich, so ist auch diese Buch vom deutschen Staat beschlagnahmt worden im Frühjahr 1995. Im Jahr 1995 sind daneben noch vier weitere Bücher vom Grabert Verlag verboten worden. Und die Summe der verboten Bücher in Deutschland zu diesem Thema und zu ähnlichen Themen beträgt mittlerweile zwanzig, dreißig Bücher und Zeitschriften. Interessant ist in dem Zusammenhang vielleicht der Hinweis, daß Bücher, die in Deuscthalnd eingezogen, also verboten werden, vom Staat verbrannt werden. Eine Maßnahme, die man dem Dritten Reich als üble Tat ankreidet, ist bis heute in Deutschland üblich, und dem sind schon viele tausend Bücher zum Opfer gefallen. Die Autoren und Verleger der Bücher werden gerichtlich verfolgt und werden mit hohen Gefängnisstrafen bedroht. So läuft gerade momentan in Deutschland das Verfahren gegen mich als Herausgeber, den Verleger und die Autoren des vorhin erwähnten Buches Grundlagen zur Zeitgeschichte. Uns drohen viele Jahre Haftstrafen. Ich, der ich schon 14 Monate habe, würde dann noch viele weitere Jahre zusätzlich abzusitzen haben.
R: Wir haben jetzt einige Spezialthemen behandelt und auch dein Gutachten. Ich möchte nun einige Fragen an dich stellen, damit du einige Behauptungen kommentieren kannst. Es wird zum Beispiel geschrieben, daß das Personal im Konzentrationslager schon kurze Zeit, nachdem eine Vergasungen stattgefunden hatte, die Gaskammern ohne Schutzkleidung betreten haben soll und dabei sogar rauchte und aß, während diese Leute die Vergasungsräume, also die Gaskammern, von den Leichen befreien.
G: Nun, das sind absurde Phantasien. Von den in Auschwitz bezeugten 6 Gaskammern hatten 4 überhaupt keine Lüftungsanlagen. Ich korrigiere: es sollen insgesamt fünf gewesen sein. Und zwei von diesen hatten zwar eine Lüftunganlage, die aber – allgemein zugegeben – konzipiert war als harmlose Lüftungsanlage für einen Leichenkeller. Also, die Gaskammern ohne Lüftungsanlagen hätte man erst viele Stunden nach der Lüftung mit Gasmaske betreten könne. Und die Räume mit Lüftungsanlagen, mit diesen schwachen Lüftungsanlagen, hätten selbst auch viele Stunden gebraucht, um das Gas effektiv hinauszubefördern. Selbst dann wäre es aber noch riskant gewesen, ohne Gasmaske in so eine Gaskammer reinzugehen, da ja in dieser Gaskammer angeblich überall Leichenhaufen herumgelegen haben sollen, in deren Luftzwischenräumen sich noch Gasreste befunden haben können.
R: Das Gas soll ja explosiv sein. Und nun war einerseits die Mannschaft so unvorsichtig und rauchte und andererseits war auch die Gaskammer nahe an den Krematoriumsöfen gelegen. Ist das eine denkbare Konfiguration?
G: Wer eine Gasmaske auf hat, kann nicht gleichzeitig rauchen, und wer keine Gasmaske auf hat, fällt da tot um. Die Sache mit den Krematoriumsöfen ist etwas problematischer. Die Konzentration an Gas, die man anwenden müßte, um Menschen zu töten, wäre noch nicht explosiv. Allerdings soll das Gas ja in Form von Präparaten hineingegeben worden sein, von denen es aus abdampfte. Und in der Nähe dieser Präparate hätte es sicherlich auch Konzentrationen gegeben, die ohne Zweifel explosiv waren. Solange also diese Präparate ihr Gas noch nicht fast vollständig abgegeben haben, fast circa eine Stunde oder auch zwei Stunden dauert, würde in deren Nähe Explosionsgefahr bestanden haben.
R: Die Gaskammern sollen ja zum Teil Ablaufsysteme, also Kanalisationsgitter, und andere Öffnung gehabt haben. Hätte dort nicht eine Gefahr für das übrige Lager bestanden, daß sich das Gas verbreitet hätte?
G: Die Gefahr hätte bestanden, sicher. Aber eine größere Gefahr wären wohl die anderen Undichtigkeiten gewesen, wie nicht dicht schließende Türen oder irgendwelche Luken, die nicht richtig abgedichtet waren, oder ähnliches. Denn entscheidend ist ja, daß die angeblich größte und am meisten benutze Gaskammer in Auschwitz-Birkenau bestimmte technische Merkmale aufweist, die im Prinzip den ganzen Schwindel direkt auffliegen läßt. Es handelt sich dabei um das Krematorium II in Birkenau. Die angeblich als Gaskammer benutzte Räumlichkeit ist laut Bauplänen ein unterirdisch gelegener Leichenkeller. Nach Zeugenaussagen soll durch drei oder vier Öffnungen in der Decke von oben das Gaspräparat hineingeschüttet worden sein. Wir haben den außergewöhnlichen Glücksfall, daß diese angebliche Gaskammer bis heute im Prinzip im wesentlichen, was bautechnische Untersuchungen anbelangt, unversehrt erhalten geblieben ist. Die Deutschen haben zwar versucht, das Gebäude zu sprengen. Die Sprengung hat aber nur bewirkt, daß das Dach angehoben wurde und wieder zurücksackte. Die Decke ist zwar an einigen Stellen gebrochen, aber noch einigermaßen zusammenhängend erhalten. Wenn die Zeugenaussagen also stimmen, müssen diese drei oder vier Luken in der Decke vorhanden sein. Was wir dort finden vor Ort, sind zwei Löcher. Bei einem davon kann man bautechnisch nachweisen, daß es nach der Sprengung gemacht wurde, also nachdem die Deutschen das Lager 1945 verließen. Mit anderen Worten: Dieses Loch haben die Polen oder die Russen gemacht. Der Beweis dafür ist folgendes: Wäre das Loch schon vor der Sprengung da gewesen, dann wäre dieses Loch die größte Schwachstelle in der Decke gewesen. Eine Sprengung hätte also zuallererst und vor allem um dieses Loch herum die Decke zerstört. Risse wäre vor allem von den Ecken dieses Loches ausgegangen. Das Loch liegt aber an einer Stelle, wo die Decke unversehrt ist. Man sieht an den Rändern des Loches noch Meißelspuren. Die Moniereisen, die man beim Eröffnen dieses Loches durchtrennen mußte, sind nur nach hinten umgebogen. Somit ist klar: Erstens: Das Loch wurde nach der Sprengung eingebaut. Doch wenn einen dieses Argument nicht überzeugt, dann ist zweitens klar, daß dieses Loch, dessen Moniereisen nur umgebogen sind und dessen Ränder nur grob gemeißelt sind, nie dicht hätte verschlossen werden können. Jeder Versuch, Giftgas durch dieses Loch hineinzuwerfen, hätte sofort dazu geführt, daß die gesamte Umgebung mit vergast worden wäre. Außerdem hätten die Häftlinge das Giftgaspräparat durch das Loch hinausgeworfen und wären letztlich selbst rausgeklettert. Das zweite Loch in der Decke sieht ähnlich aus. Man sieht die gleichen Meißelspuren, man sieht Moniereisenreste usw.
R: Also, rein als Forscher, ohne irgendwelche politischen Färbungen, kannst Du eindeutig sagen: Hat es denn nun funktionierende Gaskammern gegeben oder nicht?
G: Robert Faurisson würde knapp und trocken sagen, und damit liegt er auf meiner Linie: "No holes, no ‘Holocaust’"
R: Was sollen wir uns darunter vorstellen?
G: Ja, wie ich erklärt habe, hat es zur deutschen Betriebszeit in dieser angeblich größten Gaskammer keine Löcher in der Decke gegeben. Die Löcher, die wir sehen, sind erst nachher reingemacht worden. Ohne Löcher kann ich nicht den Zeugenaussagen entsprechend Giftgas einführen. Somit können die Zeugenaussagen nicht stimmen. Diese "Gaskammer" kann keine gewesen sein.
R: Die Zeugen sagen also, daß es Löcher gegeben hat.
G: Sie sind sich alle einig: In der Decke waren drei bis vier Löcher, und da ist das Giftgas reingeworfen worden. Und die Löcher sind nicht da!
R: Ein einfacher, normaler Mensch hat ja keine Vorstellung von diesem Gas. Wenn man von Gas spricht, meint man einen gasförmigen Körper, vielleicht auch eine Flüssigkeit oder irgendetwas anderes. Es wurde ja zum Beispiel auch berichtet von Duschanordnungen, aus denen das Gas geströmt sein soll. Wie siehst du die Sache?
G: Da muß man ganz zurückgehen und sich fragen, welche Aussagen gibt es überhaupt zum Thema Massenvernichung. Da muß man zunächst auflisten, welche Aussagen gibt es. Es gibt Aussagen über Tötungen mit Dampf, mit Vakuum, mit Strom und so weiter. Diese ganzen absurden Szenarien mit Dampf, Vakuum, Strom und ähnlichem sind heute im Prinzip allgemein anerkannt unwahr. Nur die mit Gas sollen angeblich wahr sein. Aber auch bei den Zeugenaussagen zu den Gastötungen muß differenziert werden. Auch hier gibt es Aussagen, die als falsch verworfen werden. Dazu gehören einerseits die Aussagen über Vergasungen in Konzentrationslagern im Altreich, die heute zum Teil als falsch verworfen oder zumindest als unglaubwürdig oder zweifelhaft angesehen werden. Andererseits zeugen viele Aussagen von völligem technischen Unverständnis über das, was eigentlich damals angewendet worden sein soll.
Angewendet wurde damals ein Präparat namens Zyklon B. Unbestritten ist, daß selbst im Lager Auschwitz mindestens 95 bis 98% aller Lieferungen dieses Präparats für die Tötung von Läusen verwendet wurde. Im deutschen Machtbereich wurden Hunderte von Tonnen dieses Materials verwendet, um in allen möglichen Arbeitslagern, aber auch in Lebensmittellagern, in Kasernen und ähnlichen Anlagen Häuser und Güter zu entlausen.
Das Präparat sah so aus, daß man ein Trägermaterial hatte, zum Teil aus Gips, zum Teil aus Diatomeenerde, manchmal auch Pappe. Auf diesem Träger füllte man Blausäure in flüssiger Form auf, daneben noch einige Nebenbestandteile wie Warnstoffe und Stabilisatoren. Blausäure ist bis ca. 27 C flüssig. Diese meist körnige Substanz mit der schwammartig aufgesogenen Blausäure wurde in Dosen transportiert. Zur Anwendung wurde die Dose geöffnet und das Material verteilt.
Daß heißt also, daß man mit solch einem Material kein Gas oder ähnliches durch irgend welche Leitungen führen kann. Aussagen, die bezeugen, durch irgendwelche Duschköpfe, durch irgendwelche Leitungssysteme sei das Gas eingeleitet worden, müssen daher falsch sein. Das gleiche gilt für viele andere Aspekte in diesem Bereich, wo man einfach nachweisen kann, daß die Zeugen nie gesehen haben können, was sie bezeugen. Wenn ich also mit Zyklon B Menschen töten will, wie heute behauptet wird, muß ich irgendeine Möglichkeit haben, diese körnige Substanz irgendwo einzuwerfen. In einem Keller geht das eben nur durch Löcher in der Decke, und die waren nicht da.
R: In einem aktuellen Prozeß gegen Dietlieb Felderer behauptet eine jüdische Zeuging, daß sie, als sie im Konzentrationslager ankam, von dem Wachpersonal aufmerksam gemacht wurde, das da oben in dem Rauch, den man gesehen hat, seien ihr Verwandten, und außerdem hätte sie die Blausäure schon beim Ausstieg aus dem Zug gerochen. Kann so etwas wahr sein? G: Ich möchte umformulieren: Kann es wahrscheinlich sein? Daß Krematoriumskamine rauchen, ist nur unter einer Bedingung möglich, nämlich dann, wenn sie angefeuert werden. Im Laufe des Prozesses raucht ein Krematoriumskamin nicht mehr. Wenn die Zeugin schon beim Aussteigen aus dem Zug die Blausäure gerochen haben will, muß sie im Lager selbst in derart großer Konzentration in der Luft vorhanden gewesen sein, daß sämtliche Insassen inklusive SS-Wachen getötet worden wäre. Es ist aber durchaus zu erklären, warum die Zeugin solche Aussagen macht. Man muß ihr keine Lüge unterstellen. In dieser Zeit wurde im Großraum um Auschwitz herum eine große deutsche Industrie aufgebaut und betrieben. Diese chemische Industrie war natürtlich begleitet von den damals üblichen Erscheinungen: rauchende Kamine, Qualm in der Luft und ein manchmal sehr unangenehmer Gestank, der sich über viele Kilometer ausbreitete. Daß eine Zeugin nach 50 Jahren Holocaust- Propaganda heute glaubt, der damals wahrgenommene Geruch sei Blausäure gewesen, ist somit erklärbar, wenn auch falsch.
R: Beim Nürnberger Prozeß 1946 wurde nur von eine Gaskammer in Dachau gesprochen. Und obwohl mittlerweile längst erkannt wurde, das auf Reichsgebiet keine Gaskammern existiert haben, existieren ja immer noch Gerüchte darüber.
G: Es ist im Prinzip mehr als ein Gerücht. Das deutsche Institut für Zeitgeschichte, eine Art offizielles Forschungsinstitut, hat zwar Anfang der sechziger Jahre bestätigt, in Dachau habe es keine Vergasungen bzw. – in einem anderen Schreiben – keine Massenvergasungen gegeben. Daß es in Dachau oder auch in Sachsenhausen und in anderen Lagern überhaupt keine Gaskammern gegeben hat, hat dieses Institut aber nie behautet. Und heute noch ist der Leiter des Instituts, der Herr Auerbach, auch dem Standpunkt, und er publiziert das auch in seinen Schreiben, daß es die Gaskammern tatsächlich gab, daß aber entweder nur probeweise oder überhaupt nicht vergast wurde. Also, es gibt unter deutschen Historikern durchaus einen Streit. Das Institut für Zeitgeschichte sagt, es gab Gaskammern im Altreich, und es gibt Historiker, die sagen, es gab sie im Altreich nicht. Es gibt eine Zeugenaussage über das KZ Sachsenhausen, wo ein Gefangener nach dem Krieg, ein deutscher Soldat, der von den Sowjets gefangen gehalten wurde, mit Kameraden gezwungen wurde, Gaskammer und Genickschußanlage zu bauen.
Das Problem der angeblichen oder tatsächlichen Gaskammer im KZ Dachau läßt sich aber durch einfaches logisches Denken lösen. Das Gebäude im KZ Dachau, in dem sich die Gaskammer angeblich befindet, besteht aus einem größeren Komplex, und zwar beinhaltet das einen Raum mit Krematoiumsöfen, es beinhaltet eine Zeile von Kleiderentlausungskammern von denen ganz allgemeine davon ausgegangen wird, daß sie nur der Desinfektion dienten. Dann gibt es dort noch verschiedene Räume, einen links und einen rechts der angeblichen Gaskammer. Dieser Komplex ähnelt vielen anderen, die die Deutschen in ihren Lagern gebaut haben. Nicht nur Konzentrationslager, sondern auch Kasernen. Und zwar handelt es sich dabei, ich möchte es einmal so sagen, um Sanitärgebäude. Und zwar gibt es einen Auskleideraum für die Häftlinge, eine Dusche und einen Ankleideraum. Während die Häftlinge duschen, werden ihre Kleider entlaust. Die eventuell doch an Krankheiten oder Seuchen Gestorbenen werden kremiert.
So ist es auch in Dachau. Die angebliche Gaskammer wird heute dargestellt als ein Raum, der angeblich nur zur Tarnung einer Dusche ähnelte. Es ist aber unbezweifelt so, daß in Dachau tatsächlich die Menschen sich auszogen, duschten, wieder anzogen und ihre Kleidung entlaust wurde. Jeder Häftling mußte diese Prozedur immer wieder machen. Wenn die Gaskammer nur tarnungsweise eine Dusche war, also eben keine Dusche war, wo ist dann die Dusche? Der nächste Schritt ist ganz einfach. Man kann heute mit Induktionssuchgeräten Eisenleitungen oder Metalleitungen in der Wand suchen. Wenn man solches tut, sieht man, daß die Duschköpfe in der Decke der angeblichen Gaskammer tatsächlich mit Wasserleitungen verbunden sind. Im Rückraum zu der angeblichen Gaskammer, den man von hinten durch eine Scheibe einsehen kann, sieht man die ganze Leitungsanordnung der Heißwasseranlage. Wir wissen heute, daß die Gedenkstätte Dachau ein Gutachten unter Verschluß hält mit der Aussage, daß die Heißwasseranlage, die Duschanlage jeden Tag wieder in Betrieb genommen werden kann, da sie funktionsfähig ist. Daß die deutschen offiziellen Stellen solche Gutachten zurückhalten, zeigt ihre Gesinnung.
R: Als ich selbst in Dachau gewesen bin nach dem Krieg, habe ich ein Schild gesehen, worauf stand, daß dieser Raum eine Gaskammer sei, die nie in Betrieb gegangen sei.
G: Das ist ein ganz normaler Duschraum. Aus den Duschköpfen kommt Wasser. Es ist nie eine Gaskammer gewesen. Wenn da an den Wänden diese Einwurfschächte, diese Einwurfschachtattrappen zu finden sind, wo einem dann erzählt wird, hier sei das Zyklon B eingeworfen worden, so ist das möglicherweise eine Veränderung, die einzige Veränderung, die in dem Raum angebracht wurde durch möglicherweise die Amerikaner oder auch von deutschen Kriegsgefangenen unter den Amerikanern. Alles andere dürfte original sein.
R: Ich habe gehört, daß es von dem Jan Sehn Institut, einem Gerichtsmedizinischen Institut in Krakau, Polen, eine chemische Studie zu den Gaskammern von Auschwitz gibt. Was hältst du davon?
G: Ja, das hatten wir vorhin unterbrochen. Es gibt einige weitere kritische Auseinandersetzungen mit dem Leuchter Report, da gehören die Krakauer dazu. Interessant an dieser Untersuchung ist, daß die Krakauer behaupten, sie würden nicht verstehen, wie aus dem Blausäuregas im Mauerwerk eine stabile Verbindung entstehen könnte. Es handelt sich dabei um die Verbindung "Eisenblau". Ich habe allerdings in meinen Untersuchungen vielfach mit Fachliteratur bewiesen, daß sie entstehen kann und daß sie auch entsteht. Und die Polen sagen enifach: Weil wir nicht verstehen, wie sich das bilden kann, nehmen wir eine Nachweismethode, die diese chemischen Verbindung ausschließt.
R: Aber das ist ja eigentlich eine widersinnige Sache?
G: Das ist keine widersinnige Sache, sondern das ist Betrug, denn ich habe ja bewiesen, daß es enstehen kann und anhand eines Beispieles auch, daß es tatsächlich bei Begasungen entsteht. Die Polen zitieren in ihrem Beitrag, den sie veröffentlicht haben, ein Buch von mir, in dem die Literatur nachgewiesen ist. Deshalb müssen sie sie kennen. So daß also das, was die Polen gemacht haben, eine ganz einfach Sache ist: Sie haben bewußt eine Analysenmethode genommen, mit der sie diese stabile Cyanidverbindung nicht nachweisen können, um Ergebnisse zu bekommen, die ihnen ins Konzept passen. Das ist Betrug.
R: Sind die Polen zu Ergebnissen gekommen, die dir und Leuchter widersprechen?
G: Völlig. Die haben ja ganz andere Sachen untersucht dadurch, daß sie eine Analysenmethode genommen haben, die nichts mit dem chemischen Kenntnisstand zu tun hat.
R: Hast du das in deinem Gutachten veröffentlicht?
G: Ich habe kurz in meinem Gutachten schon darauf verwiesen, daß irgend etwas mit der Analysenmethoden der Polen nicht stimmen kann. Die Polen selbst haben ihre gesamte Untersuchung aber erst im Laufe des Jahres im Jahre 1994 publiziert, also nach der Publikation meines Gutachtens. Und auf diese Publikation der Polen habe ich dann eine kritische Stellungnahme geschrieben, die 1995 publiziert wurde. Ich hab den Polen unterstellt, sie hätten wissenschaftlichen Betrug begangen. Es hat sich daraufhin mit den Polen ein Briefwechsel ergeben, und in dieser Korrespondez konnten die Polen nicht erklären, warum sie diese falsche Analysenmethode verwendet haben.
R: Haben deutsche Wissenschaftler auf dein Gutachten reagiert und haben sie in der Sache Gegenbeweise angeführt?
G: Es gibt einen Österreicher, der sich meinem Beitrag gewidmet hat, der aber ähnlich argumentiert wie die Polen. Er sagt, es sei unmöglich, daß sich nach Blausäurebegasungen diese stabile Cyanidverbindung "Eisenblau" im Mauerwerk bilden könne. Er läßt sich dabei in keiner Weise von Beweisen aus Fachliteratur und auch von Beispielen der Bildung dieses Farbstoffes nach Begasungen beeindrucken. Er behauptet einfach, es kann dieses Eisenblau nicht entstehen, also muß das Eisenblau, was man zu Massen in den Entlausungskammern findet, woanders herstammen. Er stellt die These auf, daß man damals vielleicht blaue Wandfarbe verwendet hat.
R: Sind nun eigentlich die Polen soweit gekommen zu sagen bzw. haben sie eine Schlußfolgerung gezogen, daß es in Auscvhwitz Menschengaskammern gab?
G: Sie haben geschlossen, daß es dort Menschengaskammern gab, und zwar aus dem Grunde, daß sie eine Analysenmethode verwendet haben, mit der sie kaum Cyanide nachweisen konnten und dadurch sowohl in den Entlausungskammern als auch in den angeblichen Gaskammern ähnliche Mengen gefunden haben, nämlich extrem nahe der Nachweisgrenze.
R: Kann das Krakauer Analysenresultat davon abhängen, daß das ein kommunistisches Land war, daß das gemacht?
G: Das Personal des Instituts ist sicherlich noch das gleiche wie damals unter kommunistischer Herrschaft. Aber es sind heute keine Kommunisten mehr, die in Polen herrschen. Aber das ist nicht das Problem. Die Juden sind die angeblich größten Opfer der Deutschen. Die zweitgrößten, so stellen sie sich dar, sind die Polen selbst. Die Polen rechtfertigen ja den Raub der deutschen Ostgebiete, die Vertreibung der Deutschen, nichts anderes als den Völkermord an den Deutschen damit, daß die Polen diese zweitgrößten Opfer NS- Deutschlands seien, und zumindest daß die Deutschen die Bösen sind, die Strafe verdient haben. Und deswegen muß "Auschwitz" bestehen bleiben. Es ist also nicht auszuschließen, daß Polen, die ja bekannt sind als national sehr stark engagiert, als chauvinistisch im Prinzip, daß dies bei denen ein Beweggrund sein kann, aber ich kenne die Forscher aus Krakau nicht.
Auf eine Frage hatten die polnischen Forscher auch keine Antwort, nämlich wie es denn sein kann, daß die größte Gaskammern in Birkenau keine Löcher in der Decke hat.
R: In Deutschland wird eigentlich nur mit Unterdrückung gearbeitet. Eine sachliche Erwiderung von Fachleuten erfolgt nicht.
G: Nun, das ist richtig, wenn man dies an meinem Beispiel betrachtet. Mein damaliger Arbeitgeber, die Max-Planck-Gesellschaft, wäre die erste Adresse, um auf meine Arbeiten zu reagieren. Aber die Max-Planck-Gesellschaft wußte sich nach Intervention des Zentralrats der Juden in Deutschland auch nicht anders zu helfen, als daß man mich fristlos entlassen hat. Abgesehen von den vielen juristischen Verfolgungen – gegen mich laufen in der Größenordnung fünf oder sechs Strafverfahren, ich zähle es schon gar nicht mehr, ich habe keinen Überblick – gibt es natürlich auch noch die gesellschaftliche Verfolgung. So habe ich diese fristlose Entlassung durch das Max-Planck-Institut versucht arbeitsgerichtlich anzufechten. Die Arbeitsrichterin hat aber in dem Prozeß geäußert, daß jeder Arbeitgeber einen Angestellten mit eine Auffassung, wie ich sie zum Holocaust habe, jederzeit kündigen kann. Das heißt, daß Revisionisten in Deutschland, was das Arbeitsrecht angeht, vogelfrei sind. Die Unterdrückung geht aber im Prinzip noch weiter. Nach meiner zweiten Hausdurchsuchung durch die Polizei im Laufe der verschiedenen Verfahren...
R: Du hast mehrere Hausdurchsuchungen gehabt?
G: Ich habe drei insgesamt gehabt. Nach der zweiten Hausdurchsuchung kam ein Vertreter der Gemeinde, in der ich gewohnt habe, auf meinen Vermieter zu. Er hat ihm klar gemacht, daß die Gemeinde es nicht gern sieht, daß er einen Wohnung an mich vermietet. Es wurde meinem Vermieter klar gemacht, daß er damit rechnen muß, daß sein Sohn keine Freunde mehr mit nach Hause nehmen könne, da im Haus ja ein Nazi wohnt. Wobei ich niemals mit dem Nationalsozialismus bzw. Neonationalsozialismus geistig oder organisatorisch Kontakt hatte. Diese Einschüchterung hat gereicht, daß mir mein Vermieter gekündigt hat, als meine Frau im achten Monat schwanger war.
R: Welchen Kündigunsgrund hat der Vermieter angegeben?
G: Es ist in Deutschland so, wenn der Vermieter selbst in dem Haus wohnt, in dem er eine Wohnung vermietet hat, und es gibt in dem Haus nicht mehr als drei Wohneinheiten, kann er ohne Grund kündigen.
R: Und was hat dein Arbeitgeber als offiziellen Kündigungsgrund angegeben?
G: Das waren verschiedene. Letztlich der einzige, der nachher noch ein Streitpunkt war, war die Frage, ob ich Briefköpfe des Instituts für private Sachen hätte verwenden dürfen oder nicht. Nach bisherigen Arbeitsrecht und auch nach dem, wie es gehandhabt wurde bei der Max- Planck-Gesellschaft, ist es so, daß der Mißbrauch von offiziellen Briefköpfen ein kleines Dienstvergehen ist, was keine Kündigung rechtfertigt, höchstens eine Abmahnung. Zudem ist es im Max-Planck-Institut so gewesen, daß praktisch jeder für private Sachen auch die Briefköpfe verwendet hat, so daß es praktisch schon Gewohnheitsrecht war. Mein Doktorvater hat in dem Zusammenhang gesagt, wenn das ein Kündigungsgrund wäre, müßte in diesem Haus jedem, inklusive den Professoren, gekündigt werden. Der Haken war, daß ich ein Schreiben dem Institut Fresenius, das die Analysen machte, vorlegte, in dem ich die Proben beschrieben habe, und zwar im Verlauf der Analysentätigkeit.
R: Das war der Grund?
G: Ich habe einige Schreiben auf Institutsbriefköpfen geschrieben, an diesem Schreiben aber wurde die Sache aufgehängt. Dieses Schreiben war dabei nicht die Beauftragung des Instituts Fresenius – das Institut war damals schon beauftragt – sondern es war eben nur eine nachgereichte Probenbeschreibung. Aber das war dann letztlich der Anlaß, der letzte Grund, der vorgeschoben wurde. Allerdings war klar, hinter den Kulissen, wenn man gesprochen hat, ging es nur um das Gutachten und sonst um gar nichts. Man wollte mich irgendwie los werden und suchten einen Grund.
R: Nun ist die Frage, wie hast du reagiert auf die Kündigung deiner Wohnung, hast du dagegen protestiert? Hast du irgend welche Schritte unternommen? Was ist daraus geworden?
G: Da konnte ich erst mal nichts machen. Die Kündigung war ja nicht zu begründen, der Vermieter hatte ein Recht auf die Kündigung. Ich habe mir dann eine neue Wohnung gesucht. Die wurde mir dann aber wieder gekündigt, nachdem gegen mich ein Urteil gesprochen wurde. Diesmal war meine Frau mit dem zweiten Kind im vierten Monat schwanger. Gegen diese Kündigung habe ich mich dann gewehrt. Allerdings wollten wir letztlich auch eine neue Wohnung haben und nicht in der alten bleiben, da die Vermieter sich charakterlich als ziemliche Unmenschen erwiesen haben. Außerdem ist die rechtliche Lage für uns Revisionisten so unsicher, daß ich auch damit hätte rechnen müssen, vor Gericht zu unterliegen. Und dann mit einer schwangeren Frau oder sogar mit zwei Babys plötzlich umziehen zu müssen, weil das Gericht uns mit Gewalt vor die Tür setzt, dem wollten wir doch ausweichen und freiwillig gehen.
R: Wie ist es denn nach der Kündigung des Arbeitsplatzes und nach der zweimaligen Kündigung der Wohnung weitergegangen?
G: Nun, ich habe zwischenzeitlich eine Arbeitstelle gefunden gehabt. Als dann allerdings während meines Strafverfahrens im Frühjahr 1995 eine Pressekampagne gegen mich losging, habe ich auch diese Arbeitsstelle verloren. Der Arbeitgeber wollte es zwar eigentlich nicht machen, weil er ein Freund von mir war, aber nachdem die ersten Mitarbeiter kündigten, Wettbewerber, Lieferanten und Kunden des Unternehmens zunehmend Druck auf die Firma ausübten und die Firma in Schwierigkeiten kam, sah man sich gezwungen, mich vor die Tür zu setzen. Wir haben das Problem gelöst, indem wir im Einvernehmen den Vertragen aufgehoben haben, denn das sieht allemal besser aus, als wenn mir gekündigt würde.
R: Wie reagierst du jetzt, wo du die ganzen Reden über Meinungsfreiheit hörst, und du selber bist ja einer derartigen Hexenjagd ausgesetzt gewesen. Salman Rushdi zum Beispiel ist ja in Deutschland ganz groß gelobt und gefeiert worden.
G: Das ist ja schon etwas länger her. Es gibt ein neueres Beispiel, und zwar hat die Orientalistik- Professorin Schimmel Kritik geäußert an gewissen Dingen, es ging glaube ich auch um islamische Fragen. [Sie äußerte Kritik an Salman Rushdi und wurde deshalb stark angegriffen]. Und dennoch ist dieser Frau, wenn ich mich nicht irre, der Friedenspreis des Deutschen Buchhandels verlieren worden. Der deutsche Bundespräsident hat anläßlich dessen eine Rede gehalten. In dem Zusammenhang hat er gesagt, daß es in dem Augenblick, wo man mit einem anderen Menschen in eine Diskussion eintritt, eine Sache gibt, über die man nicht verhandeln kann. Und zwar ist das die freie Rede, die nicht eingeschränkt werden darf und für die niemand verfolgt werden und Nachteile erleiden darf. Ein Bekannter von mir hat daraufhin den Bundepräsidenten angeschrieben und hat gefragt, ob nicht auch für mich diese Passage seiner Rede zutreffen würde, und ob nicht auch ich die Freiheit der Rede, die Freiheit der Wissenschaft genießen müssen. Der Präsident hat daraufhin geantwortet, daß man die freie Meinungsäußerung und die Wissenschaft nicht dafür mißbrauchen dürfe, den Holocaust zu leugnen.
R: Ist der Präsident Deutscher?
G: Der Staatsangehörigkeit nach natürlich. Nun habe ich selber dem Bundespräsidenten geschrieben, und ich habe ihm eine Reihe von Fragen gestellt. Darunter, ob die Wissenschaft alles hinterfragen darf; ob sie alles anzweifeln darf; ob sie es akzeptieren darf, daß ihr Ergebnisse vorgeschrieben werden; ob es nicht sogar die Plicht der Wissenschaft sei, ihre Forschungsergebnisse zu veröffentlichen, um sie der Diskussion auszusetzen, denn nur wenn man über etwas diskutiert, kann man herausfinden, ob es falsch oder richtig ist. Ich habe die gleichen Fragen dann noch einmal im Zusammenhang mit dem Holocaust gestellt. Ob ich also den Holocaust anzweifeln darf; ob ich akzeptieren darf als Wissenschaftler, daß mir vorgeschrieben wird, ich habe in Sachen Holocaust zu einem bestimmten Ergebniss zu kommen; ob ich nicht sogar verpflichtet bin, abweichende Ergebnisse zum Holocaust zu veröffentlichen. Der Bundespräsident hat daraufhin geantwortet, daß er sich für meine Zwecke nicht instrumentalisieren lasse.
R: Meint er damit, daß er sich nicht zum Werkzeug Israels machen läßt?
G: Man kann das sicherlich so interpretieren, aber ich glaube, das ist etwas abwegig. Er wollte einfach nur nicht uns Revisionisten die Wissenschaftssfreiheit zugestehen. Ich habe daraufhin dem Präsidenten noch einmal geschrieben. Ich habe darin den größten und anerkanntesten Philosophen unseres Jahrhunderts zitiert. Karl Poppers Buch Objektive Erkenntnis. Darin stellt Popper fest, daß die Würde des Menschen, die sich vom Tier abhebt, dadurch ausgezeichnet ist, daß er seine Ideen der Kritik aussetzen kann. Das geht dadurch, daß der Mensche seine Ideen mündlich, schriftlich oder ähnlich äußern kann. Dadurch können andere Menschen überhaupt erst mit ihm diskutieren. Die Wissenschaft hat ein klares Kriterium dafür, was eine Theorie wert ist. Ihr Wert ist umso höher, je mehr sie Versuchen widersteht, widerlegt zu werden. Ich kann also die Wahrheit einer Theorie nur herausfinden, wenn ich zeigen kann, daß alle möglichen, mir einfallenden Widerlegungsversuche mißlingen. Wenn nun einer daherkommt, und mir verbietet, einen bestimmten Widerlegungsversuch zu machen, dann verstößt er gegen den zentralen Punkt der Wissenschaftsfreiheit überhaupt. Und mehr noch: Er verstößt gegen den zentralen Punkt jeder Menschenwürde. Denn wie vorhin festgestellt: der Mensch unterscheidet sich vom Tier dadurch, daß er eben durch Kritik, durch Zweifel, durch Diskussionen seine Theorien überprüfen kann. Der Mensch muß den Schein nicht als Sein nehmen, sondern er darf zweifeln. Die anschließend dem Präsidenten gestellte Frage, ob er den Eindruck erwecken wolle, er wolle die Wissenschaftsfreiheit nicht gewähren und die Menschenwürde nicht gewähren, hat der Präsident nicht beantwortet. Mein abschließender Brief an den Bundespräsidenten lautet dann wie folgt: Das Schweigen des Bundespräsidenten habe ich dahingehend interpretiert, daß er als Staatsoberhaupt nicht willens oder in der Lage ist, die Menschenrechte in Deutschland zu schützen. Ich habe die Frage in den Raum gestellt, ob nicht mit diesem Schweigen der Bundespräsident beweist, daß er eine verfassungswidrige Auffassung von seiner Pflicht hat, die Menschenrechte zu wahren und zu schützen.
R: Eine provokative Frage: Wer hat in Deutschland mehr Macht: Herzog oder Bubis.
G: Bubis [Die Frage ist an der falschen Person aufgehängt, da der Bundespräsident in Deutschland praktisch keine Machtbefugnisse hat]. Nun, die abschließende Frage, die ich ihm dann gestellt habe, ist, ob er will, daß durch sein Schwiegen der Eindruck entsteht, daß die Deutschen ein Recht oder gar eine moralische Pflicht zum Widerstand gegen unseren Bundespräidenten haben. Da ich mir nicht vorstellen könne, daß er diesen Eindruck erwecken will, würde ich ihn doch dringend bitten, zu meinen Briefen Stellung zu beziehen.
Vielleicht eine kurze Erklärung dazu. Es gibt in dem deutschen Grundgesetz einen Artikel, der jedem Bundesbürger erlaubt, gegen den Staat oder gegen staatliche Stellen Widerstand zu leisten, wenn das Grundgesetz in wesentlichen Teilen durch diese staatlichen Stellen oder durch den Staat verletzt wird. Die Verweigerung des Schutzes der Menschenwürde, der Freiheit der Meinungsäußeung, der Presse, Wissenschaft, Lehre und Forschung wäre ohne Zweifel ein solch massiver Bruch des Grundgesetzes. Der Bundespräsident antwortet nicht mehr auf meine Schreiben.
Es sei nebenbei erwähnt, daß der Bundespräsident der Schirmherr der Stiftung zur Errichtung eines Denkmals für die vom Nationalsozialismus ermordeten Juden Europas ist. Von daher ist der Einsatz des Bundespräsidenten für die Redefreiheit bei Festreden nicht anderes zu interpretieren als hohle Worte. Offensichtlich ist er bereit, nur jenem Redefreiheit zu gewähren, der seine Meinung teilt. Dieses Kriterium trifft allerdings auch auf die grausamsten Diktaturen zu.
R: Der Chefredakteur der größten Schwedischen Tageszeitung, Tagens Nyheter, ist Svante Nykander. Er sagte in einem Kommentar bezüglich des Revisionismus folgendes Zitat. Er wurde aber unmittelbar nach diesem Ausspruch gefeuert. Am 18. April 1992 wurde dieses Zitat in Tagens Nyheter publiziert. Er sagte folgendes: "Die meisten von uns haben die etablierte Version dessen akzeptiert, was unter der Nazizeit passiert ist. Ein Teil dieser etablierten Wahrheiten über historische Geschehnisse haben sich als Mythen herausgestellt. Einflußreiche Personen, auch Intellektuelle, haben viele dazu gebracht, Geschichtsfälschungen zu glauben. Wie kann da ein nur mäßig historisch gebildeter Mensch sich so sicher fühlen, daß die Vernichtung der Juden tatsächlich stattgefunden hat? Es könnte sich um einen Mythos handeln. Falls nur eine Version des historischen Geschehens erlaubt ist, haben die Menschen keinen überzeugenden Grund, dessen Wahrheitsgehalt zu glauben. Eine Behauptung, die den Schutz des Gesetzes benötigt, kann man als Myzhos verdächtigen." Ende des Zitats. Und das gilt auch im größten Ausmaß für Deutschland.
G: Natürlich. Wer es nötig hat, eine bestimmte Ansicht über die Geschichte mit Gesetzen und mit Gewalt durchzusetzen, kann keine starken Argumente haben.
R: Wieviele Monate hast du bekommen?
G: 14 Monate für den ersten Prozeß.
R: Hast du Revision eingelegt?
G: Die ist schon vorbei. Das Urteil ist rechtskräftig.
R: Hast du da freigestellt bekommen, entweder ins Gefängnis zu gehen oder das Land zu verlassen?
G: Es gibt noch in keinem Land die Aufforderung an einen rechtskräftig Verurteilten, doch bitte das Land zu verlassen.
R: Kannst du einige Namen nennen von Personen, die wie du verurteilt wurden und die entweder sitzen, also eingesperrt sind, oder das Land verlassen haben? Also Andersdenkende so wie du.
G: Nun, Andersdenkende so wie ich ist ein bißchen schwierig. Ich kann nicht in die Köpfe anderer Leute reingucken.
R: Es gibt ein Sprichwort, das sagt: das Kamel sieht nicht seinen eigenen Buckel, sondern immer nur den Buckel der anderen. Und so ähnlich könnte man es in Bezug auf Europa sagen bezüglich der Meinungsfreiheit, bezüglich von Dissendeten. Man sieht in Europa die eingeschränkte Meinungsfreiheit oder das Verbot der Meinungsäußerung in China oder in irgend welchen fremden Ländern, aber was im eigenen Land vorgeht, dafür ist man blind. Kannst du uns, Germar Rudolf, Namen nennen von Leuten, die hier in Europa wegen ihrer Meinung, wegen ihrer Auffassung verfolgt wurden und irgendwelchen Strafen ausgesetzt waren?
G: Nun, dieser Liste würde möglicherweise lang werden. Ich möchte mich dabei vielleicht auf einige wenige, wichtige Beispiel beschränken. Da ist zum Beispiel Gerd Honsik aus Österreich, der wegen revisionistischer Bücher zu Haftstrafen verurteilt wurde. Er hat sich ins Ausland abgesetzt. Von Günter Deckert haben wir schon gesprochen. Der sitzt momentan im Gefängnis und erwaretet noch weitere Haftstrafen. Udo Walendy ist ein deutscher Verleger, der schon häufiger wegen seiner Schriften belangt wurde und nun in erster Instanz eine Freiheitsstrafe bekommen hat. Der Ex-Reichswehr-Generalmajor Otto Ernst Remer hat auch verschiedene Schriften verfaßt, wofür er zu Freiheitsstrafen verurteilt wurde und sich dann ins Ausland absetzte. Der Österreicher Walter Ochensberger hat ebenfalls schon für Druckschriften Gefängnisstrafen abgesessen. Das gleiche trifft auf Thies Christophersen zu. Dann gibt es in Schweden die Herren Dietlieb Felder und David Jannsson und nicht zuletzt wollen wir natürlich Ahmed Armi auch nicht vergessen. Die Amerikaner Fred Leuchter und Hans Schmidt selbst sind von der Bundesregierung auch schon verhaftet worden und sollten einer Haftstrafe zugeführt werden. In günstigen Augenblicken sind sie allerdings den Fängen der deutschen Justiz entwischt. Die Liste vollständig zu machen von Personen, die juristischer oder gesellschaftlicher Verfolgung ausgesetzt werden, würde sehr lang dauern. Ich möchte einfach nur mal ein paar Namen aneinanderreihen. Kögel, Grabert, Töpfer, Röhler, Graf, Vogt, Förster, Paschout, Lüftl, Neuwirth, Garaudy, Abbé Pierre, Guillaume, Faurisson, Irving, Stäglich, Roques, Zündel, Delcroix, Herrmann, Schaller, Notin, Ballreich, Adler, Nolte, Le Pen, Bosse, Detscher, Kehrich, Hepp, Haverbeck, Schlee, Hoffmann, Diwald, Weckert, Neumaier, Philipp und so weiter und so weiter.
R: So wie ich das immer mache: Möchtest du als Interviewter noch etwas hinzufügen, hast du noch einen besonderen Wunsch?
G: Daß die Welt endlich zur Vernunft komme.
R: Wie siehst du selbst deine eigene Zukunft in dieser Welt, in der offenbar die Vernunft nicht ganz zuhause ist?
G: In einem Kampf, bis sie sich durchgesetzt hat. Die Menschheit zeigt freilich, daß dieser Kampf ein unendlicher ist.
R: Vielen Dank für diese Interview.
G: Ich bedanke mich auch.
Interview von Radio Islam mit Germar Rudolf, gesendet am 31.5.1996