HOME

 Die französische Justiz,
die Beischlaf-Justiz

Drei neue Beispiele, wie
"die Justiz ins Bett der Sieger steigt"

Professor Robert FAURISSON
4. Juli 2007

Letzten November während einer Sendung auf dem Fernsehsender ARTE hatte Robert Badinter lügenhaft behauptet, er hätte mich 1981 verurteilen lassen, „ich sei ein Geschichtsfälscher.“ Ich hatte ihn deswegen wegen Verleumdung verklagt. Am 21. Mai 2007 hat die XVII. Strafkammer von Paris mit ihrem Vorsitzenden Nicolas Bonnal verkündet, daß Badinter mich in der Tat verleumdet hatte, ABER…IN GUTEM GLAUBEN. Wortwörtlich hat das Gericht gesagt: Badinter „ist mit seiner Beweisführung gescheitert, den Wahrheitsgehalt seiner Behauptung zu belegen“ (S. 13 des Urteils), aber „der Vorteil des guten Glaubens“ wird ihm „anerkannt“ (S. 16). Ich muß deshalb Badinter 5.000 Euro wegen seiner Anwaltskosten überweisen und die Prozeßkosten selbst tragen. Aufgrund höherer Gewalt kann ich leider gegen dieses niederträchtige Urteil kein Einspruch einlegen (ich werde mich demnächst zu dem „Grund höherer Gewalt“ und der Beschreibung „niederträchtig“ erklären).

 

Wegen meiner Äußerungen, die ich in Teheran auf der „Holocaust“-Konferenz (11.-12. Dezember 2006) getätigt hatte, hatte Jacques Chirac in persona, damals Präsident der französischen Republik, den damaligen Justizminister, Pascal Clément, auf mich angesetzt. Auf Cléments Anordnung hatte die Pariser Justiz eine Voruntersuchung gegen mich eingeleitet. Am 16. April 2007 hatten mich der Leutnant der Gerichtspolizei Séverine Besse und ihre Assistentin, aus Paris kommend, in der Polizeiwache in Vichy verhört. Wie ich dies immer in solchen Fällen zu tun pflege, hatte ich mich geweigert deren Fragen zu beantworten und habe sie Niederschrift nehmen lassen von folgender Erklärung: „Ich weigere mich bezüglich der Verfolgung des geschichtlichen Revisionismus mit der französischen Polizei und Justiz zusammenzuarbeiten.“ Heute, den 4. Juli, entnehme ich den Nachrichtenmeldungen, daß ein Ermittlungsverfahren am 13. Juni dem Untersuchungsrichter Marc Sommerer übergeben worden ist, so daß dieser mich also bald nach Paris einbestellen wird.

 

Weil ich am 3. Februar 2005 ein telefonisches Interview dem iranischen Fernsehsender Sahar 1 gewährt hatte, hatte mich dieselbe XVII. Kammer unter Vorsitz des selben Nicolas Bonnal am 3. Oktober 2006 zu 3 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und zur Zahlung von insgesamt 12.000 Euro, nämlich 7.500 Euro an Bußgeldern und jeweils 1.500 Euro an Anwaltskosten für die drei klagenden Zivilparteien (LICRA, MRAP,  LDH*). Heute, am 4. Juli 2007, hat die XI. Berufungskammer in Paris unter Vorsitz von Frau Laurence Trébucq diese Strafen bestätigt, ohne dabei weitere 1.000 Euro an Anwaltskosten für jede einzelne Vereinigung hinzuzufügen. Die Gesamtssumme meiner Strafzahlungen, allein für diesen Fall, belaufen sich nun also auf 15.000 Euro.

 

Dies alles ohne meine eigenen Anwaltskosten, meine Reisekosten und andere Ausgaben sowie die Vorbereitungsarbeiten für den Prozeß zu berücksichtigen. Aber die französischen Revisionisten sind nicht zu bemitleiden, wenn ich ihr Los mit dem der Revisionisten aus Deutschland, Österreich, Belgien, Schweiz oder Kanada vergleiche.

Robert FAURISSON
 


* LICRA,  MRAP,  LDH : Jüdische Organnisationen.  (webmaster)

HOME